Entwicklung und Struktur der Europäischen Union
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Die Anfänge der europäischen Einigung
Nach dem Zweiten Weltkrieg suchten die Menschen Frieden. Aus diesem Grund gründete man zunächst eine wirtschaftliche und später eine politische Gemeinschaft. Ziel war es, durch diese Gemeinschaften Kriege zu verhindern und Deutschland besser in die europäische Struktur einzubinden.
Die Gründungsmitglieder waren Deutschland, die Niederlande, Belgien, Italien, Frankreich und Luxemburg. Die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) hatte das Ziel, einen gemeinsamen Markt zu schaffen und den Wiederaufbau in Europa zu fördern.
Im Jahr 1949 wurde der Europarat gegründet, der sich für die Rechte von 47 Staaten einsetzt und dazu beiträgt, Demokratie und Menschenrechte durchzusetzen.
Mit den Römischen Verträgen von 1957 vereinbarten die Mitgliedstaaten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie europäische Institutionen zur wirtschaftlichen Einigung.
Beitritt von Spanien und Portugal
Am 12. Juni 1985 wurde in Madrid der Beitritt von Spanien und Portugal zur Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet; am 1. Januar 1986 erlangten sie die Vollmitgliedschaft. Zuvor war ein Beitritt nicht möglich, da Spanien unter der Diktatur von Franco stand. Die EU akzeptiert keine Länder, die nicht demokratisch verfasst sind. Zudem mussten historische Probleme gelöst werden, da Parteien wie Nationalisten, Anarchisten und Kommunisten zunächst nicht akzeptiert wurden und ihre Programme revidieren mussten, um den Anforderungen der Marktwirtschaft zu entsprechen.
Zuständigkeiten in der EU
Alleinige Zuständigkeit der EU
- Zollunion: Die EU bestimmt die Zölle; die Mitgliedstaaten haben hier keinen eigenen Handlungsspielraum.
- Handelspolitik: Die EU ist für den Handel mit anderen Wirtschaftsblöcken (z. B. USA) verantwortlich.
- Währungspolitik: Die EU ist mit Hilfe der EZB für die Geldstabilität verantwortlich.
Geteilte Zuständigkeit
- Binnenmarkt: EU und Mitgliedstaaten sorgen gemeinsam für das Funktionieren des Binnenmarktes.
- Freiheit, Sicherheit und Recht: Gemeinsame Verantwortung für die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht innerhalb der EU.
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
- Kultur: Jedes Land entscheidet eigenständig über die Förderung seiner Kultur.
- Gesundheit: Die Organisation des Versicherungswesens (privat oder staatlich) erfolgt ohne Intervention der EU.
- Militär: Jedes Land entscheidet selbst über seine Militärausgaben und die eigene Verteidigung.
Die Organe der Europäischen Union
Europäisches Parlament
Das Parlament hat drei Hauptfunktionen:
- Haushalt: Entscheidung über die Mittelverwendung.
- Kontrollrecht: Kommission und Ministerrat müssen dem Parlament über ihre Arbeit berichten.
- Gesetzgebung: Förderung von Gesetzesvorschlägen.
Es besteht aus 751 Abgeordneten (6 bis 96 pro Land), die direkt von den Bürgern gewählt werden.
Europäischer Rat
Er fungiert als Taktgeber der EU-Politik und trifft sich viermal jährlich, um Probleme und Vorhaben zu besprechen. Mitglieder sind der Kommissionspräsident, der Präsident des Europäischen Rates sowie die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten.
Europäischer Gerichtshof
Er sorgt dafür, dass EU-Gesetze und Rechte eingehalten werden. Er besteht aus Richtern jedes Mitgliedstaates, die von ihrer jeweiligen Regierung für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt werden.
Europäischer Ministerrat
Er ist zuständig für die Abstimmung der Politik der Mitgliedstaaten, die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie für Gesetze und internationale Abkommen.
Europäische Zentralbank (EZB)
Sie sorgt für Geldstabilität, steuert die Geldmenge und verändert Zinssätze. Um den Euro einzuführen, müssen Staaten die Konvergenzkriterien erfüllen.
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
- Freier Personenverkehr: EU-Bürger können sich ohne Passkontrollen innerhalb der EU bewegen.
- Dienstleistungsverkehr: Man darf überall in der EU ein Geschäft eröffnen.
- Warenverkehr: Waren können überall in der EU zu vergleichbaren Preisen gekauft werden.
- Kapitalverkehr: Geld kann überall in der EU angelegt werden.