Erbschaftssteuer: Freibeträge, Steuersätze und Multiplikatoren
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Basisreduzierungen und Freibeträge
Im Rahmen der Basisreduzierung beleuchten wir drei wesentliche Punkte:
A) Reduzierung nach Verwandtschaftsgrad
Die Höhe der Reduzierung richtet sich nach der Gruppe, zu der der Erbe gehört. Der Standard sieht vier Gruppen vor:
- Gruppe I: Nachkommen unter 21 Jahren.
- Gruppe II: Nachkommen ab 21 Jahren, Vorfahren (Aszendenten) und der Ehegatte.
- Gruppe III: Seitenverwandte zweiten und dritten Grades (auch durch Affinität/Schwägerschaft).
- Gruppe IV: Seitenverwandte vierten Grades oder entferntere Grade sowie Fremde.
B) Lebensversicherung
Wenn der Empfänger der Ehegatte, ein Vorfahre oder ein Nachkomme ist, beträgt die Reduzierung 100 %, jedoch mit einer Höchstgrenze.
C) Reduzierung für den Hauptwohnsitz
Wenn der Erbe Ehegatte, Nachkomme oder Aszendent ist und die erworbene Immobilie als Wohnsitz dient, wird der Wert um 95 % reduziert (mit einer Obergrenze).
Die Regionen haben die Befugnis, eigene Basisreduzierungen festzulegen und die staatlichen Freibeträge zu verbessern.
Steuersatz und Steuertabelle (Progressive Skala)
Die Erbschaftssteuer folgt einer progressiven Steuertabelle mit aufeinanderfolgenden Steuersätzen. Der staatliche Mindestsatz beträgt 7,65 % und der Höchstsatz 34 %.
Für jeden Steuerpflichtigen werden in der Regel zwei Abschnitte der Steuertabelle angewendet. Die Struktur der Steuersätze ähnelt im Wesentlichen der des Einkommensteuergesetzes.
Die Regionen sind zuständig für die Bestimmung des Steuersatzes.
Berechnung des Durchschnittssteuersatzes
In manchen Fällen ist es notwendig, den Durchschnittssteuersatz zu berechnen. Die Formel lautet:
Steuerbetrag (Gebühr) x 100 / Bemessungsgrundlage
Beispielrechnung zur progressiven Steuertabelle
Angenommen, das zu versteuernde Einkommen (Bemessungsgrundlage) beträgt 1.600 €.
Die progressive Steuertabelle sieht wie folgt aus:
- Bis 1.000 €: Steuersatz 10 %
- Über 1.000 €: Steuersatz 20 %
Berechnung der Steuer:
Basis Gebühr bis 1.000 €:
1.000 € x 10 % = 100 €
Restliche Bemessungsgrundlage:
1.600 € - 1.000 € = 600 €
Steuer auf den Restbetrag:
600 € x 20 % = 120 €
Gesamtsteuerbetrag:
100 € + 120 € = 220 €
Berechnung des Durchschnittssteuersatzes:
(220 € x 100) / 1.600 € = 13,75 %
(Zur Überprüfung: 13,75 % von 1.600 € ergibt 220 €)
Der Multiplikator (Korrekturfaktor)
Der Multiplikator ist ein Koeffizient, der die vorhandenen Ressourcen (Vermögen) des Erben berücksichtigt und auf den Steueranteil angewendet wird, was zu einer erhöhten Steuerlast führen kann.
Zur Bestimmung des Koeffizienten werden einerseits die Höhe des Eigenkapitals des Erben und andererseits der Verwandtschaftsgrad berücksichtigt.
Die Regionen sind zuständig für die Regulierung dieser Multiplikatoren. Der niedrigste Multiplikator beträgt 1,0 %, der höchste 2,4 %.