Ermittlungsmethoden im Strafrecht: Grundrechte und richterliche Anordnung

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Gerichtliche Ermittlungsinstrumente und Grundrechtseingriffe

Für eine wirksame Verfolgung von Straftaten ist es in gesetzlich bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen notwendig, halb- oder strafrechtliche Ermittlungstechniken anzuwenden. Durch diese ist der Staat berechtigt, in bestimmte Grundrechte einzugreifen. Gerichtliche Untersuchungen sind vorbehalten, gerade weil die Einschaltung eines Gerichts die Einhaltung der Anforderungen und Grenzen des Eingriffs gewährleistet.

Diese Untersuchungsmittel werden nur während des Ermittlungsverfahrens eingesetzt, um die Umstände des Sachverhalts zu klären. Ihre Anwendung ist für den Verfassungsprozess unbedingt notwendig, und es muss ein begründeter Verdacht bestehen, dass durch sie relevante Tatsachen oder Umstände für die Untersuchung aufgedeckt werden können. Das Gericht muss dies begründen und in Form eines Beschlusses festhalten. Solche Maßnahmen dürfen nur in Ausnahmefällen angeordnet werden, wenn keine weniger eingriffsintensiven Alternativen zur Verfügung stehen, die das Grundrecht weniger beeinträchtigen. Die Justizbehörde kann diese Maßnahmen erst nach Eröffnung des Verfahrens anordnen.

Eingriffe in die persönliche Kommunikation

Diese Eingriffe können zur Sicherstellung des Corpus Delicti oder anderer Beweismittel führen. Ein solches Vorgehen stellt natürlich einen Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation dar. Dieses Recht ist jedoch nicht absolut, sondern kann gemäß Verfassungsbestimmung durch richterlichen Beschluss eingeschränkt werden, der den Eingriff legitimiert.

Je nach verwendetem Medium variiert die Form des Eingriffs. Um diesen Eingriff zu rechtfertigen, muss das Objekt mit absoluter Präzision bestimmt werden: die betroffene Person. Des Weiteren müssen folgende Punkte klar definiert sein:

  • Das Kommunikationsmittel, in das eingegriffen werden soll, z. B. durch Angabe der Rufnummer.
  • Der Umfang des Eingriffs, insbesondere welche Kommunikationen betroffen sind (empfangene oder gesendete).

Beschlagnahme von Korrespondenz

Die Beschlagnahme von Korrespondenz besteht in der physischen Sicherstellung von Kommunikationsmitteln, die eine Nachricht enthalten, unabhängig von ihrem Medium. Dadurch wird verhindert, dass die Sendung den Empfänger erreicht. Falls der Empfänger die Sendung bereits in Besitz hatte, müsste eine Durchsuchung von Büchern und Papieren angeordnet werden.

Die jüngste Rechtsprechung hat den Schutz des Briefgeheimnisses auf alle Kommunikationsmittel ausgedehnt, die über offizielle Postdienste oder private Unternehmen, die ähnliche Dienste anbieten, versendet werden. Dieser Schutz gilt somit unabhängig davon, ob es sich um private Briefe oder Pakete handelt.

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