EU-Beschäftigungspolitik: Maßnahmen, Institutionen, Vermittlung

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Beschäftigungspolitik und Maßnahmen zur Förderung

Beschäftigungspolitik und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung: Wie werden alle Mechanismen verwaltet, um Angebot und Nachfrage miteinander zu verbinden? Klarstellung zur Methodik: (Arbeitsrecht: Wenn es um Mitarbeiter geht, bieten Arbeitgeber und Nachfrage nicht immer gleichwertige Bedingungen für die Wirtschaft.)

Leitlinien der EU-Beschäftigungspolitik

Die Leitlinien der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union wurden durch verschiedene Entwicklungen geprägt. Daher hat jeder Staat seine eigene politische Geschichte entwickelt. Es ist sehr wichtig: Der Europäische Rat in Lissabon (2000) formulierte Leitlinien:

  • 1. Politik zur Bekämpfung der Ungleichheit und zur Förderung der Gleichstellung von Männern und mujer (Frauen).
  • 2. Beschäftigungsförderung sollte von sozialen Diensten begleitet werden, z. B. Kinderbetreuung (atención).
  • 3. Maßnahmen sollten sich nicht ausgrenzend auf Gruppen mit besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt richten; Beispiele: Arbeitnehmer discapacitados (Menschen mit Behinderungen).
  • 4. Berufliche Bildung und Bekämpfung des Analphabetismus. Es gibt drei Phasen: Ausbildung (Grund- und Nebenfach), Einsatz am Arbeitsplatz und betriebliche Weiterbildung (auch für Arbeitslose).

PES und öffentliche Arbeitsverwaltung

PES

Auf gesamtstaatlicher Ebene:

  • Die öffentliche Arbeitsverwaltung (z. B. SPEE vor INEM).
  • Autonome Einrichtung der Generalverwaltung: Der Apparat der öffentlichen Verwaltung ist dem Arbeitsministerium unterstellt.
  • Verwaltet Arbeitslosengeld und koordiniert die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der verschiedenen CCAA (Comunidad Autónoma).

Im Jahr 1994 herrschte hohe Arbeitslosigkeit. Es wurden zwei Mechanismen diskutiert: Reformen des INEM und private Initiativen sowie Interventionen zur Schaffung gemeinnütziger Stellen. Dies waren gewählte Wege zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch gemeinnützige Einrichtungen.

Auf Ebene der autonomen Gemeinschaften

Auf autonomen Gemeinschaften-Ebene:

  • Die SOC (Servei d'Ocupació de Catalunya) ist organisiert und arbeitet in den Arbeitsämtern (GTO).
  • Autonome Einrichtung: Anhang zum Departament de la Generalitat de Treball.

Schema: Vermittlung in den Arbeitsmarkt

Das Schema der Vermittlung in den Arbeitsmarkt besteht aus einer Zusammenführung von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften. Markt- und Versicherungsmechanismen sollen Angebot und Nachfrage zusammenführen. Die Vermittlung kontaktiert nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber; sie ersetzt nicht die Anstellung per se.

Versicherungsgewerbe (öffentlich oder privat): Vermittelt nur dann, wenn Arbeit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird.

Ziel: Die Verringerung der Zahl der Arbeitslosen.

ETT (Zeitarbeitsunternehmen) und Vermittlung

Die ETT (Unternehmen, die Arbeitnehmer vertraglich an Dritte verleihen) vermieten den Arbeitnehmer nicht im Sinne von Eigentum; sie vermitteln Arbeitskräfte, indem sie Arbeitsverträge abschließen und Arbeitnehmer temporär an Arbeitgeber überlassen. Die ETT stellt also Kontakte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern her und übernimmt arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten während der Entleihung.

Private Vermittlung und gemeinnützige Agenturen

Private Beteiligung an der Arbeitsvermittlung: Placement-Agenturen, Non-Profit-Organisationen und Rekrutierungsagenturen spielen eine Rolle:

  • Recruitment-Agenturen (auch Non-Profit): Betreiben primär Mediation im Bereich Arbeit; Tätigkeiten können durch Regelungen wie Art. 2, 16 ET und das Dekret DR 735/1995 vom 5. Mai geregelt sein.
  • Keine behördliche Genehmigung notwendig für die Gründung bestimmter privater Agenturen; dagegen ist für öffentliche Arbeitsverwaltungen ein Verwaltungsverfahren mit Genehmigung oder Ablehnung vorgesehen.
  • Bei einer Ablehnung endet die Zulassung; andernfalls kann eine Kooperationsvereinbarung zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung und einer Placement-Agentur geschlossen werden.
  • Placement-Agenturen können öffentlich oder privat sein; in der Regel sind sie privat.
  • Non-Profit-Agenturen dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten: Sie können in der Regel nur die Kosten ihrer Tätigkeit (z. B. Lohnkosten) decken, nicht jedoch kommerziellen Gewinn erzielen. Sie müssen das Prinzip des gleichen Zugangs zur Beschäftigung gewährleisten.

Unterschiede und Pflichten

Unterschiede zu kommerziellen Recruitern:

  • Gemeinnützige Agenturen dürfen keine Gewinnabsicht haben, sondern sollen sozialen Interessen dienen.
  • Kommerzielle Recruitment-Firmen handeln als Vermittler auf dem Markt und können Gewinn erzielen; sie spezialisieren sich z. B. auf head-hunting.

Pflichten von Agenturen und ETT:

  • Kommunikation aller Verträge und Stellenangebote; Vereinbarungen mit Gesellschaften müssen dokumentiert werden, auch abgelehnte Stellenangebote.
  • Die ETT muss nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommt; in manchen Regelungen ist ein Wertpapier (äquivalent einer Kaution) erforderlich, beispielsweise 25 % des Mindestlohns, um Ansprüche der Arbeitnehmer im Insolvenzfall zu sichern.
  • Gebühren oder Zinsen sind die Vergütung für erbrachte Leistungen.

Gewerkschaften und Stiftungen

Sehr oft haben Gewerkschaften eine Stiftung, die Tätigkeiten der Arbeitsvermittlung durchführen kann. Gewinnorientierte Vermittlung ist nicht mit gemeinnütziger Vermittlung gleichzusetzen: Gemeinnützige Organisationen erheben in der Regel nur Gebühren, die ihre Tätigkeit verursachen, und dürfen keinen kommerziellen Gewinn erzielen. Dies entspricht z. B. Art. 16.2 ET.

Diskriminierte Gruppen und rechtliche Unterschiede

Es gibt eine Reihe von Gruppen, die traditionell diskriminiert werden. Die Differenz zwischen wirtschaftlicher Auswahl (Recruitment) und der Platzierung durch eine Agentur besteht darin, dass kommerzielle Auswahlunternehmen (Recruiter) andere rechtliche und administrative Voraussetzungen haben: Sie benötigen in der Regel keine spezielle Registrierung oder Genehmigung bei Arbeitsmarktbehörden, auch wenn bestimmte Verbote oder Auflagen für Non-Profit-Organisationen gelten können. Nicht alle Nichtregierungsorganisationen sind von der Auswahl ausgeschlossen; manche Non-Profit-Organisationen können auch Einnahmen erzielen, wenn dies gesetzlich zulässig ist.

Abschlussbemerkung zu Spezialisierung

Rekrutierungsunternehmen können sich spezialisieren, z. B. im Bereich head-hunting, und sollten entsprechend handeln.

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