EU-Dienstleistungen von allgemeinem Interesse: Liberalisierung und Wettbewerb

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Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Europa

Artikel 4: Rechtliche Tätigkeiten und Deregulierung

Rechtliche Tätigkeiten boomen dank der aktuellen von der EU befürworteten Deregulierung. Die Konsolidierung des freien EU-Marktes hat die Diskussion über die öffentliche Intervention in die Wirtschaft eröffnet.

Forderungen des Rechnungshofs und Marktregeln

Der Rechnungshof fordert einen Abbau der staatlichen Handelsmonopole und die Einführung von Markt- und Wettbewerbsregeln in allen Wirtschaftszweigen, insbesondere bei den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Wandel des öffentlichen Dienstes

Dies hat zum Verschwinden der stärksten Eigenschaften des traditionellen öffentlichen Dienstes geführt. An seine Stelle tritt ein Regime, das privaten Sektoren offensteht, nachdem diese die entsprechende Genehmigung erhalten haben. Ziel ist es, den freien Wettbewerb mit der Aufrechterhaltung eines Universaldienstes und gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in Einklang zu bringen, welche die Tätigkeit der Akteure beeinflussen, die grundlegende Leistungen in den einzelnen Sektoren erbringen.

Artikel 16 T. Amsterdam und das Gleichgewicht

In Artikel 16 des Vertrags von Amsterdam wird die Suche nach einem öffentlich-privaten Gleichgewicht bei der Festlegung der Grundsätze und Bedingungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Erfüllung ihrer Ziele des sozialen und territorialen Zusammenhalts geleitet.

Folgen der Liberalisierung

Die daraus resultierende Regelung der Liberalisierung der Sektoren weicht von den Prinzipien ab, die traditionelle öffentlich-rechtliche Grundsätze prägten.

Konsolidierung des rechtlichen Status

Veröffentlichung und behördliche Genehmigung

Die Forderung wurde mit der Objektivierung des rechtlichen Status im Verwaltungsbereich konsolidiert. Auffällig ist, dass die Art der öffentlichen Intervention im Bereich der polizeilichen Maßnahmen auf Sektoren ausgeweitet wird, die zuvor öffentlich waren.

Regulierung privater Unternehmen

Private Unternehmen unterliegen einer allgemeinen Begrenzung. Der Eintritt in einen bestimmten Rechtsstatus erfolgt durch eine behördliche Genehmigung, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung der Tätigkeit durch allgemeine Regeln, welche die Versorgung im allgemeinen Interesse für die betreffende Tätigkeit disziplinieren, bestimmt sind.

  • Die Bewilligung ist eine Voraussetzung für die operative Tätigkeit.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, das Eigentum an Dienstleistungen zu übernehmen, da administrative Befugnisse über autorisierende Rechtsakte die gleichen Ergebnisse erzielen können.

Verlust und Erhalt öffentlicher Interessen

Die daraus resultierende Regelung der Veröffentlichung klassischer wirtschaftlicher Nutzen führt zu einem Verlust einiger Konsequenzen und intensiveren Kontrollen. Dies muss jedoch nicht zu einem Rückgang der Zufriedenheit der Ziele und öffentlichen Interessen führen, da diese weiterhin gepflegt werden, wenn auch mit anderen Techniken.

Verbindung zum öffentlichen Dienst

Es bleibt eine enge Verbindung zum öffentlichen Dienst. Das Monopol im Gesetz ist eine Voraussetzung, die den formellen Vorbehalt des öffentlichen Eigentums der Aktivität darstellt. Dies bedingt eine Reihe von administrativen Befugnissen, die deren Entwicklung, Kontrolle und Disziplinierung sowie die mögliche indirekte Verwaltung durch Vertrag charakterisieren.

Souveräne Aktivitäten

Es gibt weiterhin souveräne Aktivitäten und solche der sozialen Wohlfahrt, die von der EU-Regulierung ausgenommen bleiben.

Traditionelle Abgrenzung

Traditionelle öffentlich-rechtliche Abgrenzung: Die lokalen wirtschaftlichen Aktivitäten.

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