EU-Institutionen: Aufgaben, Befugnisse und Organisation

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EU-Institutionen

Rat der EU

Jedes Land übernimmt den Vorsitz für 6 Monate. Ein Minister aus jedem Mitgliedsland nimmt an den Sitzungen teil. Die Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) werden vorbereitet.

  • Hat Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse mit dem Europäischen Parlament (EP).
  • In Übereinstimmung mit den Verträgen werden die Entscheidungen per einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder einstimmig vereinbart.
  • Qualifizierte Mehrheit: Jedes Land hat eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Diese Mehrheit ist erreicht, wenn 2/3 der Stimmen als genehmigt gelten und dies 73,9% der Stimmen entspricht.

Europäischer Rat

Die Staats- und Regierungschefs treffen sich 4 Mal pro Jahr. Er dient als Schiedsstelle bei strittigen Fragen, über die keine Einigung im Rat der EU zu erreichen ist.

Europäisches Parlament

Das Parlament ist das Organ der demokratischen Meinungsbildung und politischen Kontrolle über die EU-Institutionen. Die Mitglieder werden alle 5 Jahre durch allgemeine Wahlen gewählt. Es hat 705 Mitglieder. Der Generalsekretär hat seinen Sitz in Luxemburg.

Das Parlament übt die gesetzgebende Gewalt durch 3 Verfahren aus:

  • Zusammenarbeit: Teilnahme an der Ausarbeitung von Richtlinien und Verordnungen.
  • Zustimmung: Ratifiziert internationale Abkommen, die von der Kommission ausgehandelt wurden.
  • Mitentscheidungsverfahren: Stärkung der parlamentarischen Rolle in Bereichen wie Binnenmarkt, Bildung, Kultur usw. Das Parlament kann die Position des Rates ablehnen, wodurch dieser die Position nicht verabschieden kann und das Verfahren beendet wird.

Das Parlament kann die von der EG-Kommission vorbereiteten Haushalte ablehnen und somit Einfluss auf die EU-Politik nehmen.

Es hat die Macht, durch einen Misstrauensantrag die Kommission zu stürzen.

Europäische Kommission

Ein Mitglied pro Land. Sie wacht über die Anwendung der vom Rat angenommenen Verordnungen und Richtlinien. Sie kann intervenieren, um eine Einigung zwischen Rat und Parlament zu erleichtern.

Sie führt die Beschlüsse des Rates aus. Sie besitzt finanzielle Autonomie und übt ihre Befugnisse in völliger Unabhängigkeit aus.

Andere Institutionen

Europäischer Gerichtshof

Jedes Mitgliedsland stellt einen Richter für eine Amtszeit von 6 Jahren. Der Gerichtshof sorgt für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und die korrekte Anwendung der Verträge.

Europäischer Rechnungshof

Ein Mitglied pro Mitgliedsland. Er prüft die Rechtmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der EG. Er kann vor Gericht ziehen, um seine Privilegien zu verteidigen.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Er unterstützt den Rat und die Kommission. Die Mitglieder werden vom Rat ernannt und repräsentieren die verschiedenen Branchen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Er sollte bei zahlreichen Entscheidungen befragt werden und kann Stellungnahmen abgeben.

Ausschuss der Regionen

Er besteht aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die vom Rat benannt werden. Er ist ein beratendes Organ des Rates.

Europäische Investitionsbank

Sie hat ihren Hauptsitz in Luxemburg. Ihre Zuständigkeit liegt in der Gewährung von Krediten an weniger entwickelte Regionen.

Europäische Zentralbank

Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie befasst sich mit der Verwaltung des Euro und der EU-Geldpolitik.

Europäischer Bürgerbeauftragter

Er untersucht Beschwerden über Missstände von Institutionen oder Organen der EU und führt entsprechende Untersuchungen durch.

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