EU-Umweltpolitik: Geschichte, Aktionsprogramme und Ziele

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Die Entstehung der EU-Umweltpolitik (ab 1972)

Die Umweltpolitik ist das jüngste aller Politikfelder der EU. Sie zielte ursprünglich auf die stetige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Bürger ab. Ihre vollständige Definition erlangte sie 1972, als die Konferenz über den menschlichen Lebensraum notwendig wurde, um die Umwelt zu schützen und die Ziele des Römischen Vertrags zu erreichen, indem Umweltverschmutzung und deren Folgen bekämpft wurden. Die Umweltzerstörung beschleunigte sich in den 70er Jahren, und Umweltverbände sowie Lobbyisten traten auf den Plan. Die Öffentlichkeit wurde sich der Gefahren bewusst und erkannte den Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung, die stark von natürlichen Ressourcen abhängt.

Entwicklung und Lebensqualität sind keine Gegensätze. Es gilt, den Abbau natürlicher Ressourcen (Öl, Kohle) zugunsten maximaler Entwicklung umzukehren und beide Aspekte in Einklang zu bringen. Die Grundsätze der Europäischen Union werden in dieser Hinsicht durch Aktionsprogramme umgesetzt.

Das Erste Umweltaktionsprogramm (1973–1976)

Das erste Programm lief von 1973 bis 1976 und verfolgte folgende Ziele:

  • Rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und daraus resultierenden Schäden am ökologischen Gleichgewicht.
  • Zufriedenstellende Erhaltung und Schutz der Biosphäre sowie Vermeidung einer Ressourcenauslastung, die das Gleichgewicht stören könnte.
  • Ausrichtung der Entwicklung entsprechend den Anforderungen an die Lebens- und Arbeitsqualität, wobei Umweltaspekte überwiegen.
  • Suche nach Lösungen für Probleme in Zusammenarbeit mit Staaten außerhalb der EU im Rahmen internationaler Gremien und Verträge.

Im Einklang mit diesen Zielen wurden drei Kategorien von Maßnahmen festgelegt:

  • Senkung der Schäden zur Verbesserung der Umweltverschmutzung.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen.
  • Aktionen im Hinblick auf internationale Beteiligungen.

Das Zweite Umweltaktionsprogramm (1977–1981)

Das zweite Programm wurde am 17. Mai 1977 für einen Zeitraum von vier Jahren (bis 1981) verabschiedet. Es war zunächst eine Fortsetzung des ersten Programms, legte jedoch besonderen Wert auf präventive Maßnahmen in Bezug auf Binnengewässer und Meere, Abfallwirtschaft und Raumplanung.

Das Dritte Umweltaktionsprogramm (1982–1987)

Das dritte Programm lief von 1982 bis 1987 und führte einige Neuerungen ein, um neue Ansätze vorzuschlagen, die die Notwendigkeit der Prävention und Vermeidung von Problemen betonen. Hier erschien auch das Prinzip des „Verursacherprinzips“. Diese präventive Planung zielt darauf ab, Schäden zu vermeiden.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird Pflicht

Die Beurteilung von „Auswirkungen“ gewann an Bedeutung, d. h., für ein Bauvorhaben oder eine Anlage ist die Erstellung eines Berichts erforderlich. Dies führte zur Entstehung von Unternehmen, die sich diesem Bereich widmen. Wichtige Rechtsvorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurden als obligatorisch genehmigt. Die Regeln umfassten allgemeine Klagen, zielten aber auch auf bestimmte Sektoren ab:

Spezifische Regelungen und Herausforderungen

  • Gewässer: Regelungen zu gefährlichen Produkten in Abwässern (Ölpest) und Schutz vor Verschmutzung von Flüssen und Gewässern.
  • Luftverschmutzung: Es wurde erkannt, dass Luftverschmutzung ein ernstes Problem darstellt. Präventionstipps wurden gegeben: Vermeidung schädlicher Elemente wie Motorgase, die die Atmosphäre belasten und sauren Regen verursachen, der Wälder zerstört.
  • Ozon: Es wurde festgestellt, dass die Ozonschicht, die uns vor UV-Strahlen der Sonne schützt, zerstört wird. Produkte, die sich negativ auswirken (Aerosole, Kältemittel), wurden identifiziert.
  • Abfall: Maßnahmen zur Abfallwirtschaft begannen 1975, um Abfälle zu vermeiden, zu recyceln und deren Beseitigung zu regeln, falls sie die Gesundheit oder die Umwelt gefährden. Im Mai 1978 verabschiedete der Rat eine Richtlinie über gefährliche Abfälle, die die unkontrollierte Entsorgung verbietet und eine Kennzeichnungspflicht für 87 Abfallarten vorschreibt.

Die Einheitliche Europäische Akte (1987)

Erst 1987 wurde im EG-Vertrag erstmals ein spezielles Kapitel zur Umweltpolitik aufgenommen. Die Einheitliche Europäische Akte zur Änderung des Römischen Vertrags erkannte die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt an. Die Politik sollte die angestrebten Ergebnisse nicht behindern und durfte kein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung darstellen. Die Maßnahmen der Gemeinschaft basieren auf den Grundsätzen:

  • Prävention
  • Korrektur des Schadens an der Quelle
  • Das Verursacherprinzip („Verursacher zahlt“)

Ohne Zweifel war die Aufnahme der Umwelt in die Einheitliche Europäische Akte die wichtigste Änderung der Verträge seit der Gründung der Gemeinschaft.

Das Vierte Umweltaktionsprogramm (1987–1992)

Das vierte Aktionsprogramm (1987–1992) setzte auf eine umfassende vorbeugende Strategie. Dieser lange und komplexe Weg endete 1987 mit der Gründung der Europäischen Umweltagentur (EUA). Das Programm bildet den Rahmen, innerhalb dessen die gesamte Umweltpolitik der Gemeinschaft aufgebaut ist. Die Kommission ging bei der Entwicklung davon aus, dass die Umwelt nicht nur eine Aktion, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist. Der Umweltschutz wurde zu einer wesentlichen Anforderung der Industrie-, Landwirtschafts-, Energie- und Verkehrspolitik sowie der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik.

Auswirkungen und Harmonisierung

Diese Politik hatte auch positive Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen. Um dies zu erreichen, waren weitere Maßnahmen und die Harmonisierung der Gesetze in den verschiedenen Ländern notwendig. Diese Regelungen hatten negative und positive Aspekte:

  • Negative Aspekte: Kurzfristige Finanzierungsprobleme und Wettbewerbsprobleme.
  • Positive Aspekte: Langfristige Einführung neuer Technologien.

Das Fünfte Umweltaktionsprogramm (1992–2000)

Das fünfte Programm (1992–2000) war ehrgeiziger. Mit dem Vertrag von Maastricht kamen neue Punkte hinzu, wie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Verschiedene Berichte über die Umweltsituation zeigten einen langsamen Niedergang auf. Es wurde festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen die wirtschaftliche Entwicklung nicht ausreichend berücksichtigten und aggressiv untergruben.

Ab 1992 traten globale Themen wie Klimawandel, Entwaldung und die Energiekrise in den Vordergrund, ebenso wie die wirtschaftlichen Probleme Osteuropas. Die EG erkannte, dass die Probleme immer gravierender wurden und das ökologische Gleichgewicht des gesamten Planeten bedrohten. Es wurde anerkannt, dass die Energieerzeugung und der -verbrauch verallgemeinert werden müssen (Unternehmen und Haushalte). Es musste akzeptiert werden, dass sich das Verhalten und die Konsumgewohnheiten der Menschen ändern müssen.

Das Wichtigste war, dass die Probleme im fünften Programm nicht nur als einfache Probleme, sondern als Symptome schlechten Managements und des Missbrauchs natürlicher Ressourcen präsentiert wurden. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass nicht jeder die alleinige Verantwortung und das einzige Opfer von allem, was geschieht, sein kann.

Prioritäre Maßnahmen und Subsidiarität

Als vorrangige Maßnahmen wurden festgelegt:

  • Management von Boden, Wasser, natürlichen Gebieten und Küstengebieten.
  • Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch niedrigere Produktionskosten und höheres Recycling.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der städtischen Umwelt.
  • Sorge um die Verbesserung der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit.

Fünf Schlüsselbereiche im Fokus

Fünf Sektoren wurden als Adressaten der wichtigsten Maßnahmen identifiziert:

  1. Industrie: Sie soll sich selbst regulieren, um eine sichere und effektive Versorgung, eine saubere Umwelt und wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.
  2. Transport: Der beobachtete Trend zeigte, dass sich die Situation in der EU nicht verbesserte, sondern verschlechterte. Dies führte zu größeren Umweltbelastungen und höheren Risiken für die menschliche Gesundheit. Die Nachfrage nach Autos wuchs, was die Messung des Ausmaßes nach der EU-Erweiterung erschwerte.
  3. Landwirtschaft: Gefährliche Anbaumethoden führten in einigen Gebieten zu Überfischung und zur Verschlechterung der natürlichen Ressourcen. Dies umfasste die Schaffung von Überschüssen und die Entvölkerung ländlicher Gebiete.
  4. Tourismus: Die Branche ist ein Beispiel für die Beziehung zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umwelt. Der Tourismus spiegelt die Verbesserung des Lebensstandards der Bürger wider (höheres Einkommen, mehr Freizeit). Eine übertriebene Entwicklung des Tourismus wäre jedoch nachteilig aufgrund der daraus resultierenden Zunahme der Umweltverschmutzung.

In diesem Zusammenhang wurde 1999 die Europäische Umweltagentur (EUA) gegründet, die die Arbeit des CORINE-Programms fortsetzen sollte. CORINE ist ein Pilotprogramm zur Sammlung, Koordinierung und Kohärenz von Informationen über den Zustand der Umwelt.

Die 12 zentralen Umweltprobleme der EU

Die EU identifizierte folgende zentrale Probleme:

  • Klimawandel: Globale Erwärmung durch Treibhausgase.
  • Ozonschicht: Die Verschlechterung der Ozonschicht. Trotz des Montrealer Protokolls sind weitere Jahre zur Lösung erforderlich.
  • Luftverschmutzung: Zerstörung der Wälder durch sauren Regen und Photooxidantien.
  • Abfall: Das Abfallaufkommen steigt weiter an. Die unkontrollierte Lagerung auf Deponien in vielen Ländern ist gefährlich für die Gesundheit.
  • Biodiversität: Die biologische Vielfalt ist bedroht.
  • Gewässer: Obwohl Pläne existieren, sind Binnen- und Meeresgewässer in Gefahr und weisen schlechte Wasserqualität auf.
  • Bodenabbau: Verursacht durch missbräuchliche Landwirtschaft und übermäßige Abholzung.
  • Erosion und Wüstenbildung: Von großer Bedeutung, insbesondere im Mittelmeerraum, zusammen mit Versalzung und Bränden.
  • Städtische Umwelt: Die Bevölkerung wächst, und die Luftqualität in den Städten verschlechtert sich. Es gibt zu viel Lärm (Verkehr, Bau).
  • Naturgefahren: Erdbeben, vulkanische Risiken.
  • Menschliche Risiken: Technologische Risiken (radioaktive Lecks, Feuer).

Das Sechste Umweltaktionsprogramm (2001–2012)

Das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Umwelt, betitelt „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand“, umfasste den Zeitraum vom 22. Juli 2001 bis zum 21. Juli 2012. Dieses Programm wurde durch das Fünfte Aktionsprogramm (1992–2000) und dessen Überprüfung inspiriert.

Die Mitteilung besagt, dass zur Bewältigung der aktuellen Umweltherausforderungen ein rein gesetzgeberischer Ansatz überwunden und durch eine andere Strategie ersetzt werden muss. Dieser Ansatz sollte unterschiedliche Maßnahmen und Instrumente nutzen, um Entscheidungen von Unternehmen, Verbrauchern, Politikern und Bürgern zu beeinflussen.

Fünf strategische Prioritäten

Die Mitteilung enthielt fünf strategische Prioritäten für Maßnahmen:

  1. Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften.
  2. Integration der Umwelt in andere Politikbereiche.
  3. Zusammenarbeit mit dem Markt.
  4. Einbeziehung der Bürger und Änderung ihres Verhaltens.
  5. Berücksichtigung der Umwelt bei Entscheidungen zur Flächenplanung und -verwaltung.

Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung

Zur Verbesserung der Umsetzung der Rechtsvorschriften wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Unterstützung von IMPEL (Umsetzung der EU-Gesetzgebung zum Schutz der Umwelt) und dessen Ausweitung auf Bewerberländer.
  • Berichterstattung über die Umsetzung des Umweltrechts.
  • Überprüfung der Umweltqualitätsstandards.
  • Bekämpfung der Umweltkriminalität.
  • Gewährleistung der Umsetzung durch den Einsatz des Europäischen Gerichtshofs.

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