EU: Ursprung, Institutionen, Wirtschaft und Demografie
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Ursprung und Entwicklung der Europäischen Union (EU)
Die Gründung der EGKS (1951)
Der Ursprung der EU lag in der Idee, eine erneute Konfrontation zwischen Frankreich und Deutschland zu verhindern. Mit dieser Idee von Robert Schuman wurde die Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) im Jahr 1951 vollzogen. Ihr traten Frankreich, Deutschland, die Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) und Italien bei.
Vertrag von Rom und die EWG (1957)
Der nächste wichtige Schritt war der Vertrag von Rom im Jahr 1957 zur Gründung von:
- EURATOM: Die Europäische Atomgemeinschaft.
- EWG: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, besser bekannt als der Gemeinsame Markt. Dieser wurde von den sechs ursprünglichen Staaten gebildet. Ziel war die Beseitigung der Grenzen zwischen den Mitgliedsländern und die Ermöglichung des Beitritts weiterer Staaten.
Der Vertrag von Maastricht und die EU (1993)
Am 1. November 1993 trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. Die EWG verschwand und die Europäische Union (EU) wurde geschaffen. Zu den wichtigsten Vereinbarungen gehörten:
- Mehr Macht für das Europäische Parlament.
- Schaffung der europäischen Staatsbürgerschaft:
- Das Recht, sich frei im gesamten EU-Gebiet aufzuhalten.
- Das Recht, an Wahlen zum Europäischen Parlament sowie an Kommunalwahlen in dem Wohnsitzland teilzunehmen, auch wenn man kein Staatsbürger dieses Landes ist.
- Das Recht, sich mit Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) zu wenden, um europäische Rechte zu schützen.
- Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU.
- Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), die zur Entwicklung des Euro führte, der 2002 in Kraft trat.
Der Vertrag von Lissabon (2007)
Der Vertrag von Lissabon wurde 2007 unterzeichnet und sollte 2009 in Kraft treten, trat aber erst später in Kraft, da Irland zunächst dagegen stimmte. Er führte unter anderem folgende Neuerungen ein:
- Begrenzung auf 750 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
- Der Präsident des Europäischen Rates wird für 2,5 Jahre gewählt und kann einmal verlängert werden.
- Beschlüsse des Rates müssen mit qualifizierter Mehrheit genehmigt werden (55 % der Mitgliedstaaten, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren).
- Begrenzung der Mitglieder der Europäischen Kommission.
Die wichtigsten Institutionen der EU
Die wichtigsten Regierungsinstitutionen der Europäischen Union sind:
- Der Europäische Rat: Er besteht aus allen Staats- und Regierungschefs der EU-Länder. Er trifft die wichtigsten Entscheidungen und legt die strategischen Ziele der EU fest.
- Die Europäische Kommission: Sie ist die eigentliche Exekutive (Regierung) der EU und für die Umsetzung der Vereinbarungen verantwortlich. Sie vertritt die Interessen der EU über denen der Mitgliedsländer. Ihr Hauptsitz ist Brüssel.
- Das Europäische Parlament: Es wird durch allgemeine Wahlen von allen EU-Bürgern gewählt. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des Kommissionspräsidenten, die Genehmigung des Gemeinschaftshaushalts, die Kontrolle der Kommission und die Genehmigung des Beitritts neuer Länder.
- Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Er interpretiert die Verträge und Normen der EU. Seine Urteile sind für alle EU-Länder bindend. Hauptsitz ist Luxemburg.
- Die Europäische Zentralbank (EZB): Sie verwaltet den Euro und sorgt für die Stabilität der EU-Wirtschaftspolitik. Hauptsitz ist Frankfurt am Main.
Erweiterung der EU und Beitrittskriterien
Ursprünglich bestand die EWG aus sechs Staaten. Der Beitritt zur EU ist ein Verhandlungsprozess, bei dem die beitrittswilligen Länder die folgenden Kopenhagener Kriterien erfüllen müssen:
- Politische Kriterien: Die Staaten müssen demokratisch sein und die Rechte und Freiheiten der Menschen sowie Minderheitenrechte respektieren.
- Wirtschaftliche Kriterien: Sie müssen eine funktionierende Marktwirtschaft besitzen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standzuhalten.
- Acquis-Kriterien: Sie müssen die Gesetze und Regeln (den Acquis communautaire) der EU akzeptieren.
Grundprinzipien und Regionalpolitik
Der Grundsatz der Subsidiarität
Die Gründung der EU führte zu einem gewissen Souveränitätsverlust der Mitgliedstaaten. Um Misstrauen entgegenzuwirken, wurde der Grundsatz der Subsidiarität eingeführt: Befugnisse, die näher an den Bürgern ausgeübt werden können, sollen nicht von weiter entfernten Organen übernommen werden. Dies ist heute eines der Grundprinzipien der EU-Arbeitsweise.
NUTS: Nomenklatur der statistischen Einheiten
Zur besseren Verwaltung und statistischen Erfassung ist die EU in Regionen unterteilt. Hierfür wurde die europäische Klassifikation NUTS (Nomenklatur der statistischen Gebietseinheiten) geschaffen, die grundsätzlich drei Ebenen umfasst:
- NUTS 1: Größere Regionen, wichtig für die wirtschaftliche Planung.
- NUTS 2: Grundlegende Verwaltungseinheiten (entspricht in Spanien den Autonomen Gemeinschaften).
- NUTS 3: Kleinere Unterteilungen (entspricht in Spanien den Provinzen).
Später wurden NUTS 4 und 5 (Gemeindeebene) geschaffen, die jedoch nicht weit verbreitet sind.
Struktur- und Kohäsionsfonds
Um die enormen Unterschiede zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten zu verringern, wurden die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds geschaffen. Aktuell gibt es zwei Hauptstrukturfonds:
- EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung): Hilft weniger entwickelten Regionen, Unterschiede zu verringern.
- ESF (Europäischer Sozialfonds): Unterstützt die Ausbildung von Arbeitslosen und benachteiligte Bereiche der Gesellschaft.
- KF (Kohäsionsfonds): Unterstützt weniger entwickelte Staaten, um einen größeren Ausgleich zu schaffen.
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Entwicklung des Euro und die Eurozone
Der erste Schritt zur gemeinsamen Währung war die Schaffung des EWS (Europäisches Währungssystem) und der ECU (European Currency Unit). Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die WWU geschaffen, die zur Gründung der EZB in Frankfurt führte. Der Euro trat 2002 in Kraft.
Zur Eurozone gehören alle Länder, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwenden. Einige EU-Länder haben ihre eigene Währung beibehalten (z. B. Dänemark). Auch Nicht-EU-Länder nutzen den Euro als Währung.
Wirtschaftssektoren und EU-Politiken
Europa ist eine postindustrielle Gesellschaft, in der der tertiäre Sektor dominiert. Die Verteilung des BIP sieht ungefähr so aus:
- Primärsektor (Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft): ca. 2 %
- Sekundärsektor (Industrie und Baugewerbe): ca. 28 %
- Tertiärsektor (Dienstleistungen): ca. 70 %
- Quartärsektor (Forschung, Management): Typisch für entwickelte Länder.
Primärsektor: GAP und GFP
Der Primärsektor wird stark durch die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) bestimmt. Ursprüngliche Ziele waren die Steigerung der Produktion und die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für Landwirte. Heute konzentriert sich die GAP auf umweltgerechte Anbaumethoden, ländliche Entwicklung und Modernisierung.
Die GFP (Gemeinsame Fischereipolitik) legt Fangquoten fest, um Überfischung zu vermeiden. Sie fördert Aquakultur und verhandelt Abkommen mit Nicht-EU-Ländern.
Sekundärsektor und Industriepolitik
Die EU hat keine einheitliche Industriepolitik, konzentriert sich aber auf:
- Steigerung der Forschung und Entwicklung (F&E).
- Bekämpfung der Fälschung von Industrieprodukten.
- Verringerung regionaler Unterschiede.
- Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Tertiärsektor und Handel
Der Tertiärsektor ist der wichtigste Sektor. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung des freien Verkehrs von Personen, Kapital und Waren. Europa ist das größte Handelszentrum der Welt und Mitglied der WTO.
Die EU exportiert hauptsächlich Maschinen, chemische/pharmazeutische Erzeugnisse, Fahrzeuge und Flugzeuge. Sie importiert vor allem Energie (Öl, Gas), Fahrzeuge und Maschinen.
Hervorzuheben sind Initiativen im Bereich Verkehr und Kommunikation, wie das Satellitennavigationssystem Galileo, das mit GPS konkurrieren soll.
Grundlagen der Bevölkerungsdynamik
Die Bevölkerungsdynamik untersucht die Entwicklung der Bevölkerung über die Zeit, insbesondere in Bezug auf Geburten und Todesfälle. Schlüsselbegriffe sind:
- Geburtenrate
- Sterblichkeitsrate
- Gesamtfruchtbarkeitsrate (ISF)
- Natürliches oder vegetatives Bevölkerungswachstum
- Netto-Migration
- Gesamtwachstum der Bevölkerung
Die Bevölkerungsstruktur wird nach Alter und Geschlecht untersucht (Jung: bis 14 Jahre; Erwachsene: 15 bis 64 Jahre; Alt: ab 65 Jahre). Dies wird mithilfe von Bevölkerungspyramiden analysiert.