Die Europäische Kommission: Zusammensetzung, Ernennung und Aufgaben
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 5,12 KB
Die Europäische Kommission: Zusammensetzung und Ernennung
- Die Kommission: Das Gremium, das dem gemeinsamen Interesse der gesamten Union dient.
- Zusammensetzung und Ernennung
Die Europäische Kommission ist ein unabhängiges Organ der Europäischen Union, das für die zentrale Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten zuständig ist. Ihre Befugnisse sind in Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und in den Artikeln 244 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.
Gemäß Artikel 17 Absatz 1 EUV muss die Kommission das allgemeine Interesse der Union fördern und ergreift entsprechende Initiativen zu diesem Zweck.
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission ist ein Kollegialorgan und besteht aus so vielen Kommissaren wie Mitgliedstaaten, also aus einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. Dazu gehören der Präsident der Kommission und der Hohe Vertreter der EU für auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik, welcher zugleich Vizepräsident der Kommission ist.
Obwohl ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats entsandt wird, repräsentiert er nicht seinen Staat, sondern handelt unabhängig im Interesse der Union. Ab 2014 wurde die Zahl der Kommissare auf die Zahl der Mitgliedstaaten begrenzt.
Ernennung der Kommissionsmitglieder
Nach Artikel 17 Absatz 3 EUV werden die Mitglieder der Kommission aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres europäischen Engagements ausgewählt, wobei die Unabhängigkeit der Personen gewährleistet sein muss.
Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre. Die Wahl erfolgt nach folgendem Verfahren:
- Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament schlägt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor.
- Dieser Kandidat muss vom Europäischen Parlament angenommen werden.
- Der gewählte Präsident schlägt dem Rat die übrigen Kommissare vor. Dieser Vorschlag muss vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. In diesem Vorschlag muss auch festgelegt werden, wer das Amt des Hohen Vertreters der EU für auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik bekleidet und somit Vizepräsident der Kommission ist.
- Sobald der Vorschlag angenommen wurde, präsentiert die gesamte Kommission ihr Programm dem Europäischen Parlament.
- Das Europäische Parlament muss die Kommission mit absoluter Mehrheit bestätigen.
- Nach der Bestätigung ernennt der Europäische Rat die Kommission formell.
Dieses Verfahren dient der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Kommission.
Satzung der Kommission und ihrer Mitglieder
Die Kommission ist ein Kollegialorgan und auf fünf Jahre ernannt. Sie ist eine unabhängige Institution, die im gemeinsamen Interesse der Gemeinschaft handeln muss.
Unabhängigkeit und Amtsenthebung
Die Satzung soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Kommissare nicht einfach entlassen können. Kommissare können nur durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aus zwei Gründen abberufen werden:
- Wenn sie die Voraussetzungen für die Ausübung ihres Amtes nicht mehr erfüllen.
- Wenn sie eine schwere Verfehlung begangen haben.
Um diese Unabhängigkeit zu sichern, verbieten die Verträge den Mitgliedstaaten, den Kommissaren Anweisungen zu erteilen. Es ist ihnen auch untersagt, das Amt des Kommissars gleichzeitig mit einem anderen Amt ihres Staates auszuüben. Zudem gelten strenge Regeln bezüglich der Annahme von Ehrenämtern und Vergütungen während und nach ihrer Amtszeit. Dies ist in Artikel 245 AEUV geregelt.
Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst, und die Kommission trägt die gemeinsame Verantwortung für diese Entscheidungen.
Rolle des Präsidenten und interne Organisation
Der Präsident als "Primus inter Pares"
Der Präsident der Kommission ist der Primus inter Pares (Erster unter Gleichen). Gemäß Artikel 17 Absatz 6 EUV prägt er die politische Ausrichtung der Arbeit der Kommission und entscheidet über deren interne Organisation, um Kohärenz und Effizienz zu gewährleisten. Er steht damit über den anderen Mitgliedern in organisatorischer Hinsicht.
Aufgaben des Präsidenten
- Er teilt die Verantwortlichkeiten zwischen den Kommissionsmitgliedern zu Beginn der Amtszeit ein.
- Die größte Macht des Präsidenten besteht darin, den Rücktritt eines Kommissionsmitglieds zu verlangen.
Obwohl die Kommission ein Kollegialorgan ist, wird die Arbeit zwischen den Kommissionsmitgliedern nach Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Verkehr) aufgeteilt, ähnlich einer ministeriellen Verteilung.
Die Kommission verfügt über eine eigene Geschäftsordnung. Weniger relevante Fragen können schriftlich entschieden werden, um mehr Zeit für die mündliche Diskussion der wichtigsten Themen zu haben. Die Vorbereitung der Tagesordnung, einschließlich der Auswahl der zu diskutierenden Themen, ist ebenfalls eine Funktion des Präsidenten.