Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Bank von Spanien

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Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)

Die EZB und die nationalen Zentralbanken

Das ESZB umfasst die Europäische Zentralbank (EZB) und die Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Es ist wichtig, zwischen den Zentralbanken des Eurosystems und den Zentralbanken der Staaten zu unterscheiden, die ihre eigene Währung beibehalten. Die Hauptfunktion der EZB ist die Erfüllung der Aufgaben des ESZB gemäß dem Vertrag über die Europäische Union und seinen Protokollen.

Organe des ESZB

Das ESZB hat zwei Hauptorgane: den EZB-Rat und das Direktorium. Darüber hinaus gibt es den Erweiterten Rat, der sich aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie den Gouverneuren der nationalen Zentralbanken zusammensetzt. Der Erweiterte Rat hat beratende und organisatorische Aufgaben.

Grundsätze der Organisation

Der Vertrag über die Europäische Union legt zwei Hauptgrundsätze für die Organisation des ESZB fest: finanzielle Autonomie und funktionale Autonomie. Finanzielle Autonomie bedeutet, dass weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken direkt gemeinnützige Organisationen, Regierungen oder andere öffentliche Stellen finanzieren dürfen. Funktionale Autonomie bedeutet, dass weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken Weisungen von EU-Organen, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen entgegennehmen dürfen.

Die Bank von Spanien

Die Bank von Spanien ist die nationale Zentralbank Spaniens und Teil des ESZB. Diese Integration bedeutet, dass Spanien seine geldpolitische Autonomie an die europäischen Institutionen übertragen hat. Die Bank von Spanien beeinflusst die Geldpolitik durch ihre Beteiligung am EZB-Rat und setzt die Anweisungen des Direktoriums um.

Geldpolitische Operationen und Kontrolle des Zahlungssystems

Zur Umsetzung der Geldpolitik stehen der Bank von Spanien verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Kreditlinien an Kreditinstitute: Durch die Erhöhung oder Reduzierung der Kreditlinien beeinflusst die Bank von Spanien die Liquidität im Finanzsystem.
  • Offenmarktgeschäfte: Kauf, Verkauf, Verleih oder Verleih von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten beeinflussen die Liquidität im Finanzsystem.
  • Mindestreservesatz: Kreditinstitute müssen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Verbindlichkeiten als Reserve bei den nationalen Zentralbanken halten. Der Mindestreservesatz beträgt 2 % und dient als Instrument der Geldpolitik.
  • Regulierung des Interbanken- und Devisenmarktes: Die Bank von Spanien reguliert den Devisen- und Interbankenmarkt und verwaltet die damit verbundenen Clearing- und Abrechnungssysteme.

Externe Operationen

Im Rahmen der ESZB-Politik kann die Bank von Spanien Währungen und Edelmetalle kaufen und verkaufen sowie Bankgeschäfte mit ausländischen und internationalen Organisationen tätigen. Die Regierung kann der Bank von Spanien Weisungen erteilen, ohne jedoch den Grundsatz der Autonomie zu verletzen.

Offizielle Kreditinstitute: ICO

Das Instituto de Credito Oficial (ICO) ist eine Aktiengesellschaft und das einzige verbliebene öffentliche Kreditinstitut in Spanien. Das ICO hat die Aufgabe, Wirtschaftszweige zu fördern, die zum Wohlstand und Wachstum beitragen. Es muss dabei den Grundsatz des finanziellen Gleichgewichts beachten und darf nicht mit Verlust arbeiten.

Funktionen des ICO

  • Minderung der Auswirkungen von Wirtschaftskrisen und Naturkatastrophen
  • Durchführung wirtschaftspolitischer Maßnahmen des Ministerrats
  • Vergabe von mittel- und langfristigen Darlehen
  • Verwaltung von Geldern, Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften
  • Beteiligung an Finanzunternehmen
  • Finanzielle Beratung für öffentliche und private Einrichtungen

Finanzierung des ICO

Das ICO finanziert seine Aktivitäten durch:

  • Erträge aus seinem Vermögen
  • Beiträge von Regierungen und anderen öffentlichen Einrichtungen
  • Emission von Zertifikaten, Anleihen und Schuldverschreibungen

Kreditinstitute: Banken, Sparkassen und Genossenschaften

Banken

Banken müssen mindestens 18 Gesellschafter und ein Mindeststartkapital von 18.030.363 € haben. Die Aktien müssen vollständig in bar eingezahlt werden. Gesellschafter mit erheblichen Anteilen (mindestens 5 %) müssen bestimmte Qualifikationen erfüllen und dürfen nicht wegen Konkurs oder Insolvenz verfolgt worden sein. Die Aktionäre müssen über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Sparkassen

Sparkassen haben die Rechtsform einer Stiftung und kein soziales Kapital. Stattdessen verfügen sie über einen Stiftungsfonds. Das Fehlen von sozialem Kapital beeinflusst die Finanzierung und das Wachstum. Um dieses Problem zu lösen, nutzen Sparkassen verschiedene Strategien wie Eigenfinanzierung, Emission von nachrangigen Schuldverschreibungen, stimmrechtslosen Aktien und Vorzugsaktien. Eine weitere Wachstumsstrategie ist die Fusion mit anderen Sparkassen oder die Übernahme anderer Kreditinstitute.

Genossenschaftsbanken

Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute in der Rechtsform einer Genossenschaft und unterliegen den allgemeinen Regeln für Genossenschaften und den spezifischen Regeln ihrer jeweiligen Region.

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