Die Europäische Union: Geschichte und Institutionen

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Geschichte und Entwicklung der EU

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand in einigen westeuropäischen Ländern die Notwendigkeit, den Bürgern Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten und einen wirtschaftlich starken Block gegenüber anderen Mächten wie den Vereinigten Staaten und Japan zu bilden.

Im Jahr 1951 unterzeichneten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), um einen gemeinsamen Markt für diese beiden Ressourcen zu schaffen.

Im Jahr 1957 unterzeichneten dieselben Staaten die Römischen Verträge, durch die die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet wurden. Die Ziele dieser Verträge waren die Stärkung des Friedens sowie die wirtschaftliche und politische Integration.

Die EWG strebte den freien Personenverkehr durch die Beseitigung von Beschränkungen an und schlug die Errichtung eines gemeinsamen Marktes vor, in dem Waren, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren können.

Beitritte zur EWG/EU:

  • 1973: Großbritannien, Dänemark, Irland
  • 1981: Griechenland
  • 1986: Spanien, Portugal
  • 1995: Österreich, Finnland, Schweden

Im Jahr 1992 wurde der Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) unterzeichnet, dessen Inkrafttreten 1993 die Europäische Union (EU) schuf.

Aktuell umfasst die EU 27 Mitgliedstaaten und stellt einen bedeutenden Wirtschaftsraum dar. Sie ist neben den Vereinigten Staaten und Japan einer der wichtigsten globalen Wirtschaftsblöcke.

Institutionen der Europäischen Union

Die Europäische Union verfügt über Institutionen, die für die Entwicklung von Gesetzen und die Gestaltung von Politiken zuständig sind, die alle Mitgliedstaaten betreffen.

Der Europäische Rat

Dieser besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Er ist das höchste politische Gremium der Union. Er tagt mindestens zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staatsoberhaupts oder Regierungschefs des Landes, das zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehat. Jede Sitzung wird als Europäischer Gipfel bezeichnet.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Er hat seinen Sitz in Brüssel und setzt sich aus Vertretern der Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen. Die Vertreter sind in der Regel die Außenminister oder die für das jeweilige Thema zuständigen Fachminister (z. B. Bildung, Finanzen, Landwirtschaft, Umwelt). Er ist das wichtigste Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan der Union. Er beschließt Gesetze und legt die gemeinsamen Politiken fest.

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