Die Europäische Union: Geschichte, Institutionen und Schlüsselverträge

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EU-Zeitstrahl: Wichtige Meilensteine der Europäischen Integration

  1. 1950: Schuman-Plan
  2. 1951: Gründung der EGKS
  3. 1957: Verträge von Rom – Gründung von EWG und Euratom
  4. 1967: Zusammenlegung von EWG, EGKS und Euratom zur EG
  5. 1979: Erste Direktwahlen des Europäischen Parlaments
  6. 1985: Schengener Abkommen
  7. 1993: Europäischer Binnenmarkt und Gründung der Europäischen Union
  8. 1994: Europäischer Wirtschaftsraum
  9. 1999: Euro-Einführung (Buchgeld)
  10. 2002: Einführung des Euro-Bargelds
  11. 2009: Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Die EGKS war die erste der Europäischen Gemeinschaften zwischen Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten. Dadurch wurde ein gemeinsamer Markt für die Schlüsselindustrien Kohle- und Stahlproduktion von einer Hohen Behörde verwaltet und kontrolliert. Die EGKS war die supranationale, d.h. überstaatliche, Organisation in Europa und legte somit den Grundstein für die weitere politische Einigung.

Der Vertrag von Lissabon (2009)

Im Jahr 2007 einigten sich die mittlerweile 27 Mitgliedstaaten in Lissabon auf einen neuen Grundlagenvertrag, der die Europäische Union institutionell reformierte. Gleichzeitig erlangte auch die Europäische Grundrechtecharta Rechtskraft, die eine Zusammenfassung der gemeinsamen Werte der EU-Mitgliedstaaten darstellt.

Der Vertrag von Maastricht (1992)

Gilt als Startschuss auf dem Weg zu einer politischen Union Europas. In ihm vereinbarten die Mitgliedsländer 1992, die EG fortan EU zu nennen. Zudem verpflichteten sich die Vertragspartner zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie zu einer engeren Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. Dadurch erfolgte auch die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit der Einführung des Euro.

Die Europäische Gemeinschaft (EG)

Durch die Zusammenlegung der Organe der drei Teilgemeinschaften EGKS, EWG und Euratom entstand im Jahr 1967 die EG. Dabei wurde die Schaffung einer gemeinsamen Kommission, eines gemeinsamen Ministerrats sowie eines Europäischen Parlaments beschlossen.

Die Römischen Verträge (1957)

Im Jahr 1958 traten die in Rom unterzeichneten Verträge zur Gründung der EWG und Euratom in Kraft. Ziele waren dabei vor allem die Schaffung eines gemeinsamen freien Marktes, die Abschaffung der Zölle sowie einer gemeinsamen Außenhandels- und Agrarpolitik, sodass diese Bereiche nationalstaatlichen Entscheidungen zugunsten einer Exekutive entzogen wurden. Sie gelten deshalb als Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft.

Der Europäische Binnenmarkt

Bis zum Ende des Jahres 1992 wurden alle Grenzen der Mitgliedstaaten vollständig geöffnet für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen keine Zölle oder Handelshemmnisse; der Außenhandel mit Drittstaaten unterliegt einem gemeinsamen Außenzoll. Zudem wurde 2002 der Euro als einheitliche Währung eingeführt. Heute ist der Europäische Binnenmarkt der größte einheitliche Markt der industrialisierten Welt.

Die Institutionen der Europäischen Union

Der Europäische Rat

Ist das politisch wichtigste beschlussfassende Organ der EU, da hier alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident der EU-Kommission und der Präsident des Europäischen Rates vertreten sind. Er wird zweimal pro Halbjahr in Brüssel einberufen, bestimmt die Leitlinien der europäischen Politik, trifft politische Grundsatzentscheidungen und gibt Impulse zur Weiterentwicklung der europäischen Integration. Dabei wird er vom Hohen Vertreter der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt, der zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission ist und der EU-Außenpolitik international mehr Gewicht verleihen soll.

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Rat, das eigentliche Machtzentrum der Union, setzt sich aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten zusammen und tagt deshalb je nach Politikbereich in verschiedener Besetzung. Daher wird er oft inoffiziell auch als Ministerrat bezeichnet. Den Vorsitz führt der halbjährlich wechselnde Ratspräsident, der Regierungschef eines EU-Mitgliedstaates. Zusammen mit dem Europäischen Parlament entscheidet der Rat über Gesetzvorschläge der Kommission und teilt die Verantwortung für den Haushalt. Darüber hinaus kontrolliert er gemeinsam mit der Kommission die Einhaltung und Umsetzung der beschlossenen EU-Gesetze.

Die Europäische Kommission

Sie ist ein supranationales Organ und in ihrer Art einzigartig. Sie besteht aus dem Präsidenten und den Kommissaren, wobei bislang jedes Mitgliedsland ein Mitglied schicken darf. Jeder Kommissar ist für ein bestimmtes Sachgebiet zuständig und darf keine Weisungen von nationalen Regierungen oder sonstigen Institutionen entgegennehmen. Die EU-Kommission ist das Exekutivorgan der EU und gilt als Hüterin der EU-Verträge, da sie für die Umsetzung und die Einhaltung des EU-Rechts sorgt. Zudem verfügt sie alleine über das Gesetzesinitiativrecht und wird deshalb auch als Motor der EU bezeichnet. Sie erlässt die Durchführungsbestimmungen, verwaltet die Strukturfonds sowie die Forschungs- und andere Programme, erstellt den Entwurf des EU-Haushalts und führt ihn aus.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament mit seinen 751 Abgeordneten wird von allen Bürgern der EU-Mitgliedstaaten für jeweils fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten, deren Zahl pro Mitgliedsland sich an der Größe der jeweiligen Bevölkerung orientiert, diese aber nicht direkt proportional widerspiegelt, finden sich dabei je nach Ausrichtung in länderübergreifenden Fraktionen zusammen. Das Parlament übt die politische Kontrolle über die Tätigkeiten der EU aus, bewilligt den EU-Haushalt und entscheidet zusammen mit dem Rat gemeinsam und in der Regel gleichberechtigt über die europäische Gesetzgebung. Zudem ist die Ernennung der Kommissare an die Zustimmung des Parlaments gebunden.

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