Die Europäische Union: Geschichte, Institutionen & Spaniens Integration
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Die Entwicklung der Europäischen Union: Eine Zeittafel
- 1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
- 1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge, die zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) führen.
- 1973: Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich.
- 1981: Beitritt Griechenlands.
- 1986: Beitritt Portugals und Spaniens. Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte, die den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Gemeinschaft vorantreibt.
- 1992: Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht, der die Europäische Union (EU) gründet und die Weichen für die Wirtschafts- und Währungsunion stellt.
- 1995: Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden.
- 1999: Einführung des Euro als Buchgeld. Die Eurozone umfasste zu diesem Zeitpunkt 11 Länder.
- 2004: Die größte Erweiterung der EU mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern.
Heute umfasst die Europäische Union 27 Mitgliedstaaten.
Wichtige Institutionen und Symbole der Europäischen Union
Die fünf Hauptinstitutionen der EU
Europäisches Parlament
Besteht aus gewählten Abgeordneten (ursprünglich 786, die Zahl variiert). Es prüft und kommentiert Vorschläge der Kommission und des Rates, übt Kontrollbefugnis über die Europäische Kommission aus und teilt die Haushaltsbefugnis mit dem Rat. Sitz: Straßburg, Frankreich.
Europäische Kommission
Das Exekutivorgan der EU mit drei Hauptkompetenzen: Initiierung von EU-Politiken, Überwachung der Rechtsanwendung und Vertretung der EU in internationalen Verhandlungen. Sitz: Brüssel, Belgien.
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Das wichtigste Legislativorgan der EU. Seine Funktionen umfassen die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und die Verantwortung für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Sitz: Brüssel, Belgien.
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Stellt die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten sicher. Er ist in Luxemburg ansässig und besteht aus einem Richter pro Mitgliedstaat.
Europäischer Rechnungshof
Überprüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der EU. Sitz: Luxemburg.
Weitere wichtige Einrichtungen
- Europäischer Bürgerbeauftragter
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Symbole der Europäischen Union
- Flagge: Zwölf goldene Sterne auf blauem Hintergrund.
- Motto: „In Vielfalt geeint“.
- Europatag: 9. Mai.
- Europäische Verfassung: Unterzeichnet am 29. Oktober 2004.
Spaniens Integration in die Europäische Union
Spanien trat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 1. Januar 1986 bei.
Wirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen und Herausforderungen
Die Integration erforderte umfassende Maßnahmen, darunter:
- Politiken zur Betriebsrestrukturierung.
- Eindämmung der Inflation.
- Verringerung des staatlichen Defizits.
Zu dieser Zeit überstieg die Arbeitslosigkeit in Spanien 15 %. Die EU unterstützte Spanien bei diesen Anpassungen. Mit der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 kam es zu einer Neuausrichtung und potenziellen Verringerung der Beihilfen für Spanien.
Die Integration der Kanarischen Inseln in die EU
Im Jahr 1989 billigte das Parlament ein spezielles Integrationsmodell für die Kanarischen Inseln. Als Region in äußerster Randlage (RUP) profitierten die Inseln von spezifischen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere in der Agrar- und Fischereipolitik sowie bei Handels- und Zollvorschriften, und vom POSEICAN-Programm.
Die Kanarischen Inseln verfügen über ein spezifisches Wirtschafts- und Steuersystem (REF), das die Mehrwertsteuer (MwSt.) durch eine eigene indirekte Steuer ersetzt.
Regionen in äußerster Randlage (RUP)
Diese geografisch weit entfernten Gebiete der EU erhalten gemäß dem Vertrag von Amsterdam eine besondere Behandlung, um ihre spezifischen Herausforderungen zu berücksichtigen.
Politischer Übergang auf den Kanarischen Inseln
Schlüsselthemen des Übergangs
Der politische Übergang auf den Kanarischen Inseln war von mehreren zentralen Fragen geprägt:
- Die Debatte über das zukünftige Wirtschaftsmodell der Inseln.
- Die Entkolonialisierung der Westsahara und ihre wirtschaftlichen sowie demografischen Auswirkungen auf die Kanarischen Inseln.
- Der aufkommende kanarische Nationalismus, dessen wichtigster Vertreter die Unión del Pueblo Canario war.
Weg zur Autonomie
Im Jahr 1978 wurde ein präautonomes System genehmigt, und die Diskussionen über den Entwurf des Autonomiestatuts begannen. Dies führte zur Gründung der Junta de Canarias (Regierungsrat der Kanarischen Inseln) unter der Leitung der UCD, bestehend aus je einem Vertreter jedes Inselrates (Cabildo) und 28 von den gewählten Abgeordneten gewählten Mitgliedern.
Am 10. August 1982 wurde die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln gegründet. Sie erhielt administrative, aber noch keine vollständigen politischen Befugnisse. Die Hauptstadtfunktionen werden von Las Palmas de Gran Canaria (Sitz des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln) und Santa Cruz de Tenerife (Sitz des Parlaments der Kanarischen Inseln) geteilt. Das Autonomiestatut wurde 1996 und 2006 reformiert.
Wichtige Institutionen der Autonomen Gemeinschaft
Rechnungshof der Kanarischen Inseln
Zuständig für Wirtschafts-, Finanz- und Rechnungswesen. Sitz: Teneriffa.
Kanarischer Beirat
Stellt die Übereinstimmung von Gesetzesentwürfen mit der Verfassung und dem Autonomiestatut sicher. Sitz: La Laguna.
Kanarischer Bürgerbeauftragter
Schützt die Rechte der Bürger. Sitz: Las Palmas de Gran Canaria.
Parlament der Kanarischen Inseln
Das Organ, das die Bevölkerung vertritt und aus sechzig Abgeordneten besteht.
Erste Wahlen
Bei den ersten Wahlen am 8. Mai 1983 gewann die PSOE, und Jerónimo Saavedra Acevedo wurde der erste Präsident der Kanarischen Regierung.