Die Europäische Union: Geschichte, Organe, Recht

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Geschichte der Europäischen Union

9. Mai 1950: Schuman-Erklärung (Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - EGKS). Gründungsmitglieder: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg.

25. März 1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

1968: Abschaffung der Binnenzölle.

1960er Jahre: Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und Regelungen für Handelsfragen.

1973: Beitritt von Irland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark. Beginn der Entwicklung von Sozial- und Umweltpolitiken.

1979: Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

1981: Beitritt Griechenlands.

1986: Beitritt Spaniens und Portugals.

1985/1993: Veröffentlichung des Weißbuchs zur Vollendung des Binnenmarktes.

1989: Fall der Berliner Mauer.

1992: Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht und Gründung der Europäischen Union.

1995: Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland.

1999: Einführung des Euro als Buchgeld.

2002: Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen.

2004: Große Erweiterung (Zypern, Malta, Litauen, Slowakei, Lettland, Estland, Polen, Ungarn, Tschechische Republik).

2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien.

Organe der Europäischen Union

Das Europäische Parlament

  • Sitz in Straßburg.
  • Gesetzgebende Körperschaft (zusammen mit dem Rat).
  • Direktwahl alle 5 Jahre durch allgemeines Wahlrecht.
  • Aufgaben: Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, Arbeit mit dem Rat, Genehmigung des EU-Haushalts.
  • Präsident: Amtszeit 2,5 Jahre.
  • Abgeordnete (MEPs): Gewählt für 5 Jahre. Anzahl abhängig von der Bevölkerungszahl des Landes (z.B. Spanien: 54 Sitze).
  • Politische Fraktionen: Abgeordnete organisieren sich in internationalen Fraktionen (mind. 20 Abgeordnete aus mind. 7 Ländern).
  • Ausschüsse: Bereiten die Plenarsitzungen vor (ca. 20 ständige Ausschüsse).

Die Europäische Kommission

  • Sitz in Brüssel.
  • Vertritt die Interessen der gesamten EU.
  • Ausführendes Organ.
  • Verwaltet den EU-Haushalt.
  • Schlägt Gesetze vor (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und setzt sie um.
  • Trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
  • Präsident: Vom Europäischen Rat ernannt, vom Parlament bestätigt.
  • Kommissare: Von Mitgliedstaaten vorgeschlagen, vom Präsidenten ernannt, vom Parlament als Kollegium bestätigt.
  • Amtszeit: 5 Jahre.

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

  • Gesetzgebendes Organ (zusammen mit dem Parlament).
  • Besteht aus je einem Minister pro Mitgliedstaat (je nach Thema).
  • Vorsitz: Wechselt alle 6 Monate zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Aufgaben: Verabschiedung von EU-Gesetzen, Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten.

Der Europäische Rat

  • Besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission.
  • Legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest.
  • Schlägt dem Parlament Kandidaten für den Präsidenten der Kommission vor.
  • Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

  • Sitz in Luxemburg.
  • Besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat.
  • Amtszeit: 6 Jahre.
  • Aufgabe: Gewährleistung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge.

Der Europäische Rechnungshof

  • Sitz in Luxemburg.
  • Besteht aus je einem Mitglied pro Mitgliedstaat.
  • Amtszeit: 6 Jahre.
  • Aufgabe: Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU.
  • Unterstützt das Parlament und den Rat bei der Kontrolle der Haushaltsführung.

Weitere Organe und Einrichtungen

  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
  • Europäischer Ausschuss der Regionen
  • Europäische Zentralbank (EZB)

Recht der Europäischen Union

Merkmale des EU-Rechts

  • Autonomie: Eigenständiges Rechtssystem.
  • Vorrang: EU-Recht steht über nationalem Recht.
  • Unmittelbare Anwendbarkeit: Gilt direkt in den Mitgliedstaaten (insbesondere Verordnungen).
  • Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quellen des EU-Rechts

  • Primärrecht: Gründungsverträge.
  • Sekundärrecht: Rechtsakte der EU-Organe.
  • Wichtigste Rechtsakte des Sekundärrechts:
    • Verordnung: Allgemein verbindlich, unmittelbar anwendbar.
    • Richtlinie: Verbindlich hinsichtlich des Ziels, Umsetzung durch Mitgliedstaaten erforderlich.
    • Beschluss: Verbindlich für die Adressaten.

Wichtige Politikbereiche der EU

Der EU-Binnenmarkt

  • Freier Verkehr von:
    • Waren (Abschaffung der Zölle)
    • Personen
    • Dienstleistungen
    • Kapital

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