Die Europäische Union: Geschichte, Organe, Recht
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Geschichte der Europäischen Union
9. Mai 1950: Schuman-Erklärung (Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - EGKS). Gründungsmitglieder: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg.
25. März 1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
1968: Abschaffung der Binnenzölle.
1960er Jahre: Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und Regelungen für Handelsfragen.
1973: Beitritt von Irland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark. Beginn der Entwicklung von Sozial- und Umweltpolitiken.
1979: Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
1981: Beitritt Griechenlands.
1986: Beitritt Spaniens und Portugals.
1985/1993: Veröffentlichung des Weißbuchs zur Vollendung des Binnenmarktes.
1989: Fall der Berliner Mauer.
1992: Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht und Gründung der Europäischen Union.
1995: Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland.
1999: Einführung des Euro als Buchgeld.
2002: Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen.
2004: Große Erweiterung (Zypern, Malta, Litauen, Slowakei, Lettland, Estland, Polen, Ungarn, Tschechische Republik).
2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien.
Organe der Europäischen Union
Das Europäische Parlament
- Sitz in Straßburg.
- Gesetzgebende Körperschaft (zusammen mit dem Rat).
- Direktwahl alle 5 Jahre durch allgemeines Wahlrecht.
- Aufgaben: Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, Arbeit mit dem Rat, Genehmigung des EU-Haushalts.
- Präsident: Amtszeit 2,5 Jahre.
- Abgeordnete (MEPs): Gewählt für 5 Jahre. Anzahl abhängig von der Bevölkerungszahl des Landes (z.B. Spanien: 54 Sitze).
- Politische Fraktionen: Abgeordnete organisieren sich in internationalen Fraktionen (mind. 20 Abgeordnete aus mind. 7 Ländern).
- Ausschüsse: Bereiten die Plenarsitzungen vor (ca. 20 ständige Ausschüsse).
Die Europäische Kommission
- Sitz in Brüssel.
- Vertritt die Interessen der gesamten EU.
- Ausführendes Organ.
- Verwaltet den EU-Haushalt.
- Schlägt Gesetze vor (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und setzt sie um.
- Trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
- Präsident: Vom Europäischen Rat ernannt, vom Parlament bestätigt.
- Kommissare: Von Mitgliedstaaten vorgeschlagen, vom Präsidenten ernannt, vom Parlament als Kollegium bestätigt.
- Amtszeit: 5 Jahre.
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
- Gesetzgebendes Organ (zusammen mit dem Parlament).
- Besteht aus je einem Minister pro Mitgliedstaat (je nach Thema).
- Vorsitz: Wechselt alle 6 Monate zwischen den Mitgliedstaaten.
- Aufgaben: Verabschiedung von EU-Gesetzen, Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten.
Der Europäische Rat
- Besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission.
- Legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest.
- Schlägt dem Parlament Kandidaten für den Präsidenten der Kommission vor.
- Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
- Sitz in Luxemburg.
- Besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat.
- Amtszeit: 6 Jahre.
- Aufgabe: Gewährleistung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge.
Der Europäische Rechnungshof
- Sitz in Luxemburg.
- Besteht aus je einem Mitglied pro Mitgliedstaat.
- Amtszeit: 6 Jahre.
- Aufgabe: Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU.
- Unterstützt das Parlament und den Rat bei der Kontrolle der Haushaltsführung.
Weitere Organe und Einrichtungen
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Europäischer Ausschuss der Regionen
- Europäische Zentralbank (EZB)
Recht der Europäischen Union
Merkmale des EU-Rechts
- Autonomie: Eigenständiges Rechtssystem.
- Vorrang: EU-Recht steht über nationalem Recht.
- Unmittelbare Anwendbarkeit: Gilt direkt in den Mitgliedstaaten (insbesondere Verordnungen).
- Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quellen des EU-Rechts
- Primärrecht: Gründungsverträge.
- Sekundärrecht: Rechtsakte der EU-Organe.
- Wichtigste Rechtsakte des Sekundärrechts:
- Verordnung: Allgemein verbindlich, unmittelbar anwendbar.
- Richtlinie: Verbindlich hinsichtlich des Ziels, Umsetzung durch Mitgliedstaaten erforderlich.
- Beschluss: Verbindlich für die Adressaten.
Wichtige Politikbereiche der EU
Der EU-Binnenmarkt
- Freier Verkehr von:
- Waren (Abschaffung der Zölle)
- Personen
- Dienstleistungen
- Kapital