Europäische Union: Geschichte und Ziele

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Europäische Union: Wichtige Meilensteine

Gründung und Erweiterung

  • 1951: Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Deutschland und Italien unterzeichnen in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
  • 1957: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Deutschland und Italien unterzeichnen am 25. März die Römischen Verträge.
  • 1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten am 1. Januar der EWG bei.
  • 1981: Griechenland tritt am 1. Januar der EWG bei.
  • 1986: Spanien und Portugal treten am 1. Januar der EWG bei. Im selben Jahr wird die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet (in Kraft getreten am 1. Juli 1987).
  • 1992: Im Februar wird der Vertrag von Maastricht unterzeichnet. Die EWG wird in Europäische Union (EU) umbenannt. Der Vertrag umfasst die Einführung einer einheitlichen Währung zum 1. Januar 1999.
  • 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten am 1. Januar der Europäischen Union bei.
  • 2002: Der Euro wird am 1. Januar in Österreich, Belgien, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal als Bargeld eingeführt.
  • 2004: Zypern, Estland, Ungarn, Malta, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei und Slowenien treten am 1. Mai der EU bei.
  • 2007: Rumänien und Bulgarien treten am 1. Januar der EU bei. Slowenien führt den Euro als Währung ein.

Grundlegende Ziele der EU

  1. Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt
  2. Stärkung der europäischen Identität auf internationaler Ebene
  3. Einführung der Unionsbürgerschaft: Festlegung von Rechten und Pflichten für alle EU-Bürger
  4. Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Alle EU-Bürger können sich frei zwischen den Mitgliedstaaten bewegen
  5. Aufrechterhaltung und Entwicklung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

Wichtigste Institutionen der EU

  • Der Europäische Rat: Besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, begleitet von ihren Außenministern. Er ist zuständig für die Festlegung der allgemeinen Leitlinien für das Aktions- und Entwicklungsprogramm.
  • Der Ministerrat: Besteht aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten. Er trifft die wichtigsten Entscheidungen und koordiniert die Aktivitäten der EU-Staaten.

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