Europäische Union: Geschichte und Ziele
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Europäische Union: Wichtige Meilensteine
Gründung und Erweiterung
- 1951: Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Deutschland und Italien unterzeichnen in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
- 1957: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Deutschland und Italien unterzeichnen am 25. März die Römischen Verträge.
- 1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten am 1. Januar der EWG bei.
- 1981: Griechenland tritt am 1. Januar der EWG bei.
- 1986: Spanien und Portugal treten am 1. Januar der EWG bei. Im selben Jahr wird die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet (in Kraft getreten am 1. Juli 1987).
- 1992: Im Februar wird der Vertrag von Maastricht unterzeichnet. Die EWG wird in Europäische Union (EU) umbenannt. Der Vertrag umfasst die Einführung einer einheitlichen Währung zum 1. Januar 1999.
- 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten am 1. Januar der Europäischen Union bei.
- 2002: Der Euro wird am 1. Januar in Österreich, Belgien, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal als Bargeld eingeführt.
- 2004: Zypern, Estland, Ungarn, Malta, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei und Slowenien treten am 1. Mai der EU bei.
- 2007: Rumänien und Bulgarien treten am 1. Januar der EU bei. Slowenien führt den Euro als Währung ein.
Grundlegende Ziele der EU
- Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt
- Stärkung der europäischen Identität auf internationaler Ebene
- Einführung der Unionsbürgerschaft: Festlegung von Rechten und Pflichten für alle EU-Bürger
- Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Alle EU-Bürger können sich frei zwischen den Mitgliedstaaten bewegen
- Aufrechterhaltung und Entwicklung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
Wichtigste Institutionen der EU
- Der Europäische Rat: Besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, begleitet von ihren Außenministern. Er ist zuständig für die Festlegung der allgemeinen Leitlinien für das Aktions- und Entwicklungsprogramm.
- Der Ministerrat: Besteht aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten. Er trifft die wichtigsten Entscheidungen und koordiniert die Aktivitäten der EU-Staaten.