Die Europäische Union: Geschichte, Ziele, Politik und Mitgliedschaft Spaniens

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Der Prozess der Schaffung der Europäischen Union

1.1 Die Anfänge des europäischen Handels

Die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes wurde erstmals 1957 im Vertrag von Rom vorgeschlagen. Die Gründungsmitglieder waren Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien und Luxemburg. Um dies zu erreichen, führte die EWG eine Reihe konkreter Maßnahmen ein, wie die freie Zirkulation von Kapital, Waren und Dienstleistungen. Zudem wurden Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs und der wirtschaftlichen Entwicklung ergriffen.

1.2 Die Europäische Union

Im Jahr 1992 wurde mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union gegründet. Dieser Vertrag schuf einen Raum ohne Grenzen und etablierte die Solidarität zwischen den Regionen. Eine der wichtigsten Initiativen war die Einführung des Euro als gemeinsame Währung, die am 1. Januar 1999 eingeführt und am 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht wurde.

1.3 Die Werte der Europäischen Union

Trotz ihrer Vielfalt teilen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Werte wie Frieden, Demokratie und die Achtung der Menschenrechte. Die EU hat in den letzten Jahrzehnten das Leben ihrer Bürger verbessert und den kommerziellen Markt konsolidiert. Sie hat auch in anderen Bereichen wie der Verteidigungs-, Sozial- und Kulturpolitik Fortschritte erzielt.

Die Europäische Union

2.1 Ziele der EU

Die EU ist eine Organisation, die auf Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten basiert. Ihre Ziele sind:

  • Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts.
  • Die Stärkung der europäischen Identität auf der internationalen Bühne.
  • Die Schaffung einer europäischen Bürgerschaft mit gemeinsamen Rechten und Pflichten.
  • Die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht.
  • Die Förderung des Gemeinschaftsgefühls durch gemeinsame Gesetze und Vorschriften.

2.2 Heterogenität der EU

Die EU ist ein Zusammenschluss von Staaten mit unterschiedlichen Entwicklungsniveaus. Trotz der Vielfalt in Kultur und Wirtschaft gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und sogar zwischen den Regionen innerhalb eines Staates. Der EU-Vertrag hat die Notwendigkeit betont, regionale Ungleichheiten zu reduzieren.

2.3 Eine gemeinsame Regionalpolitik

Um regionale Ungleichgewichte zu korrigieren, konzentriert sich die EU-Regionalpolitik auf Forschung und Entwicklung. Ein Drittel des EU-Haushalts wird für diese Politik verwendet. Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds sind wichtige Instrumente. Die Ziele sind:

  • Die Vergabe von Darlehen für Investitionen in benachteiligten Regionen.
  • Die Schaffung von Verkehrsinfrastruktur.
  • Die Durchführung von öffentlichen Arbeiten zur Lösung von Umweltproblemen.
  • Die Förderung der politischen Entwicklung in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur.
  • Die Schaffung von Arbeitsplätzen.
  • Die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung der Landwirtschaft und Fischerei.

2.4 Die EU-Erweiterung

Die Erweiterung der EU im Jahr 2004 und 2007 hat zu Ungleichgewichten zwischen neuen und alten Mitgliedstaaten geführt. Es gibt große Unterschiede in der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Daher ist es wichtig, diese Unterschiede zu reduzieren. Die EU hat Mechanismen entwickelt, um die Funktionsweise der Union zu verbessern.

3. Institutionen der Europäischen Union

Die EU hat eine Reihe von supranationalen Organisationen, die als Institutionen bezeichnet werden. Die wichtigsten sind:

3.1 Der Europäische Rat

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Er ist das höchste politische Gremium und legt die allgemeinen Leitlinien der EU fest.

3.2 Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten. Er ist ein wichtiges Entscheidungsgremium. Entscheidungen werden einstimmig oder mit Mehrheit getroffen.

3.3 Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der EU gewählt. Es übt die legislative Funktion aus und kann Gesetze reformieren.

3.4 Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie garantiert die Einhaltung der europäischen Vorschriften. Die Kommission besteht aus dem Präsidenten und den Kommissaren, die von den Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.

3.5 Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof übt die richterliche Funktion aus und sorgt für die Einhaltung und Auslegung des EU-Rechts.

3.6 Der Europäische Bürgerbeauftragte

Der Europäische Bürgerbeauftragte behandelt Beschwerden von Bürgern der EU-Mitgliedstaaten, die sich ungerecht behandelt fühlen.

3.7 Weitere Institutionen

Weitere Institutionen sind die Europäische Zentralbank, die die Geldpolitik verwaltet, der Europäische Rechnungshof, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss.

4. Agrarpolitik und Fischereipolitik der EU

4.1 Die Gemeinsame Agrarpolitik

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt die Modernisierung der Landwirtschaft und fördert die intensive Landwirtschaft. Sie vergibt günstige Kredite an Landwirte und garantiert einen Mindestpreis für ihre Produkte. Die EU kauft Überschüsse auf, um die Preise zu stabilisieren. Die EU ist ein wichtiger Importeur von Lebensmitteln aus Drittländern.

4.2 Ziele der Agrarpolitik

Das Ziel der Agrarpolitik ist es, die Produktion zu steigern, um den Verbrauch innerhalb der EU zu decken. Um das Problem der Überproduktion zu lösen, hat die EU neue Vorschläge gemacht:

  • Die Reduzierung der Anbaufläche, insbesondere auf weniger fruchtbaren Böden.
  • Die Umwandlung von Anbauflächen in Waldflächen.
  • Die Reduzierung der garantierten Preise.
  • Die Stärkung der Bedeutung der GAP.

4.3 Der Fischereisektor

22 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben einen maritimen Fischereisektor. Wichtige Fischereiländer sind das Vereinigte Königreich, Frankreich, Dänemark, Spanien, die Niederlande und Italien. Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) regelt die Fischereizonen und die Fangmengen.

5. Hauptindustriestandorte der Europäischen Union

5.1 Industriestandorte

Die EU ist einer der wichtigsten Industriestandorte der Welt. Die Industrie ist der Ursprung der europäischen wirtschaftlichen Entwicklung und beschäftigt fast 25 % der Bevölkerung. Die wichtigsten Industriegebiete erstrecken sich von Südengland bis nach Norditalien. Die traditionelle Industrie hat seit den 1980er Jahren an Bedeutung verloren. Investitionen werden zunehmend in Länder mit niedrigeren Lohn- und Produktionskosten verlagert.

5.2 Die Industrie

Die älteren Industrien befinden sich in einer Rezession. Die High-Tech-Branchen sind dynamisch, haben aber ein Problem mit dem Mangel an Energieressourcen und Rohstoffen. Niedrige Preise haben dazu geführt, dass Fabriken in Länder mit niedrigeren Produktionskosten verlagert werden.

6. Dienstleistungen und Handel in der EU

6.1 Die Dienstleistungsgesellschaft

Die EU-Länder sind Dienstleistungsgesellschaften. Über 65 % der Unternehmen sind im Dienstleistungssektor tätig. Die aktive Bevölkerung arbeitet in Bereichen wie Handel, Banken, Transport und Bildung. Die technologische Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte hat zu einer enormen Produktion von Waren und Dienstleistungen geführt.

6.2 Der Handel

Der Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist sehr umfangreich. Die EU-Länder importierten im Jahr 2005 Waren im Wert von 1.179.990 Millionen Euro und exportierten Waren im Wert von 1.070.478 Millionen Euro.

6.3 Transport

Der Transport von Personen und Waren ist ein wichtiger Bestandteil der EU. Das Straßennetz ist das wichtigste Transportmittel. Die EU versucht, den See- und Schienenverkehr zu verbessern. Der Warenverkehr zwischen den EU-Ländern macht 90 % des Handels aus. Der Luftverkehr ist ein wichtiger Faktor für den Binnenmarkt und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU.

7. Spanien in der EU

7.1 Spaniens Weg nach Europa

Spanien war nicht von Anfang an Teil des europäischen Projekts, da es unter einer undemokratischen Diktatur stand. Nach der Demokratisierung im Februar 1979 begann Spanien mit den Verhandlungen über den Beitritt zur EWG. Spanien musste sich in Bereichen wie der Zollunion und den Monopolen anpassen.

7.2 Spaniens Beitritt zur EWG

Mit dem Beitritt Spaniens und Portugals zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1986 erhöhte sich die Einwohnerzahl um 329 Millionen. Spanien hat 8 Stimmen im Rat der Minister und 17 Kommissare in der Europäischen Kommission. Nach den Erweiterungen von 2004 und 2007 hat Spanien einen Kommissar und 54 Abgeordnete im Europäischen Parlament.

7.3 Die Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft auf Spanien

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Spaniens ist zum Teil auf den Integrationsprozess in die EU zurückzuführen. Spanien erhält seit 1987 jährlich 0,8 % seines BIP von der EU. Das spanische Pro-Kopf-Einkommen lag 1986 bei knapp 68 % des EU-Durchschnitts. Die EU hat in Spanien rund 300.000 Arbeitsplätze geschaffen. 98 % der Investitionen in Spanien stammen aus der EU.

7.4 Die Nutzung von EU-Mitteln in Spanien

Die EU hat viele Projekte in Spanien finanziert, darunter 40 % der Bauprojekte. Die EU hat die Erweiterung der Flughäfen von Madrid und Barcelona, Schulen und Gesundheitsprogramme finanziert. Auch die Restaurierung des Hofes der Löwen und des Klosters von Guadalupe wurde von der EU unterstützt.

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