Die Europäische Union: Institutionen und das Prinzip des Vorrangs
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Die Europäische Union: Interne Organisation
Innerhalb der Organisation der Europäischen Union stechen vier Institutionen hervor:
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist ein Gremium der „Völker der Staaten“, dessen Mitglieder seit 1979 durch direkte und geheime allgemeine Wahlen bestimmt werden. Es übt derzeit nicht die volle legislative Funktion aus. Zu seinen traditionellen Aufgaben gehören die Beratung und politische Kontrolle der Kommission sowie die Genehmigung des Haushaltsplans der Gemeinschaft.
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat ist ein Gremium, das sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Dies ist die zwischenstaatliche Organisation, die die höchste Entscheidungsbefugnis besitzt, einschließlich der Ausübung legislativer Befugnisse. Dieses Gremium dient der politischen Stärkung der Europäischen Union, indem es die größten Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Staaten auflösen kann.
Die Europäische Kommission
Die Kommission ist eine Art „Exekutive“ der Gemeinschaft, die die Einhaltung der Verträge gewährleistet. Ihr können auch Beschlüsse des Rates, einschließlich Rechtsvorschriften durch Delegation, zugewiesen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
Der Gerichtshof ist ein Gericht, das die Einhaltung der Verträge gewährleistet, sowohl durch die anderen Organe als auch durch die Mitgliedstaaten, und die Auslegung des gesamten Rechtssystems vereinheitlicht.
Das Prinzip des Vorrangs im EU-Recht
Bedeutung des Vorrangs
Dieses Prinzip bedeutet, dass in einem Konflikt zwischen nationalem Recht und EU-Recht juristische Akteure stets EU-Normen bevorzugt anwenden sollten. Die Grundidee lässt sich wie folgt zusammenfassen: Sobald die Mitgliedstaaten die Ausübung ihrer Befugnisse auf die Europäische Gemeinschaft übertragen haben, kann die Ausübung dieser Befugnisse, die notwendigerweise in allen Mitgliedstaaten einheitlich sein muss, nicht durch eine nationale Regel oder Entscheidung konditioniert oder eingeschränkt werden.
Herausforderungen und Konflikte
Die großen Probleme, die rund um den Grundsatz des Vorrangs entstehen, sind auf den möglichen Widerspruch zwischen EU-Vorschriften und nationalen Verfassungsnormen zurückzuführen, insbesondere Bestimmungen über die Grundrechte und andere grundlegende Prinzipien des sozialen und demokratischen Rechtsstaats, insbesondere das demokratische Prinzip, das ihre Organisation und Tätigkeit leitet.
Position des Europäischen Gerichtshofs
Der Gerichtshof der Gemeinschaft hat bekräftigt, dass sich die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts über jede nationale Norm durchsetzen sollten, da sonst die notwendige Einheitlichkeit bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts in der gesamten Gemeinschaft nicht gesichert werden könnte.