Die Europäische Union: Institutionen, Prinzipien, Recht
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Der Vertrag von Lissabon
Ziele des Vertrags von Lissabon:
- Effizientere EU: Einfachere Verfahren, Einführung eines ständigen Präsidenten des Europäischen Rates.
- Mehr Demokratie: Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments und Einführung der Europäischen Bürgerinitiative. Stärkung der Charta der Grundrechte.
- Mehr Transparenz: Präzisierung der Rolle jeder Institution, besserer Zugang für die Bürger zu Dokumenten.
- Mehr Geschlossenheit auf internationaler Bühne: Einführung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
- Mehr Sicherheit: Bekämpfung des Klimawandels und des Terrorismus.
Die EU ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe.
Die Institutionen der Europäischen Union
Europäische Kommission
Besteht aus 27 unabhängigen Kommissaren, je einem aus jedem Mitgliedstaat.
- Kontrolle: Sorgt für die korrekte Anwendung des EU-Rechts.
- Initiative: Hat das Recht zur Gesetzesinitiative (schlägt neue Gesetze vor).
- Durchführung: Erlässt Durchführungsmaßnahmen zu EU-Gesetzen.
- Vertretung: Vertritt die EU auf internationaler Ebene. Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gewählt. Die Kommissare werden vom Rat im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten ernannt und müssen vom Parlament als Kollegium gebilligt werden.
Europäischer Rat
Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, in der Regel mehrmals im Jahr. Legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest.
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Besteht aus je einem Fachminister pro Mitgliedstaat. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten.
- Verabschiedet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament EU-Gesetze und den EU-Haushalt.
- Verwaltet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Europäisches Parlament
Wird direkt von den Bürgern der EU gewählt.
- Verabschiedet gemeinsam mit dem Rat EU-Gesetze und den EU-Haushalt.
- Übt die demokratische Kontrolle über die Arbeit der EU-Institutionen aus.
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Besteht aus Richtern (je einem pro Mitgliedstaat) und Generalanwälten.
- Legt das EU-Recht aus und sorgt für seine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten.
- Das Gericht (früher Gericht erster Instanz) wurde geschaffen, um den Gerichtshof zu entlasten.
Europäischer Rechnungshof
Besteht aus je einem Mitglied pro Mitgliedstaat.
- Überprüft die Einnahmen und Ausgaben der EU.
- Stellt die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung sicher.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Besteht aus Vertretern des organisierten bürgerlichen Lebens (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Landwirte, Verbraucher etc.).
- Gibt Stellungnahmen zu EU-Gesetzgebungsvorschlägen ab.
- Fördert die Beteiligung der Sozialpartner an EU-Angelegenheiten.
Ausschuss der Regionen (AdR)
Besteht aus Vertretern regionaler und lokaler Gebietskörperschaften.
- Vertritt die Interessen der Regionen und Gemeinden der EU.
- Fördert die Beteiligung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an EU-Angelegenheiten.
Grundsätze des EU-Rechts
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Zuweisung)
Die EU handelt nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten, die ihr von den Mitgliedstaaten in den Verträgen übertragen wurden.
Subsidiaritätsprinzip
Gilt für geteilte Zuständigkeiten. Die EU wird nur tätig, wenn die Ziele einer geplanten Maßnahme auf zentraler Ebene besser erreicht werden können als auf Ebene der Mitgliedstaaten oder Regionen.
Grundsatz des Vorrangs und der unmittelbaren Anwendbarkeit
EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht und ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, insbesondere in Bereichen ausschließlicher EU-Zuständigkeit.
Kompromiss von Ioannina
Ein Mechanismus, der es einer Gruppe von Mitgliedstaaten ermöglicht, die Beratung eines Vorschlags fortzusetzen, wenn sie eine bestimmte Schwelle erreichen, auch wenn sie keine Sperrminorität bilden können (relevant im Kontext der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit).
EU-Gesetzgebungsprozess
- Bürger, Interessengruppen: Diskussion und Beratung
- Europäische Kommission: Vorschlag Vorlage
- Europäisches Parlament und Rat der EU: Gemeinsame Entscheidung (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
- Nationale oder lokale Behörden: Anwendung
- Europäische Kommission und Gerichtshof der EU: Überwachung der Umsetzung
Arten von EU-Rechtsakten
Primärrecht
Besteht aus den Gründungsverträgen der EU (z.B. Vertrag von Rom, Vertrag von Nizza, Vertrag von Lissabon).
Sekundärrecht
Leitet sich vom Primärrecht ab.
- Verordnung: Ist allgemein gültig, in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
- Richtlinie: Ist für alle Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die Wahl der Form und der Mittel bleibt den nationalen Behörden überlassen.
- Beschluss: Ist in allen seinen Teilen für diejenigen verbindlich, an die er gerichtet ist (Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Einzelpersonen).
- Empfehlung: Ist nicht rechtsverbindlich.