Die Europäische Zentralbank: Aufgaben, Ziele und Struktur
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Die Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank wurde 1998 im Rahmen des Vertrags über die Europäische Union gegründet. Ihr vorrangiges Ziel ist die Unterstützung des Euro als einheitliche Währung sowie die Gewährleistung der Preisstabilität. Sie legt die Grundzüge der Wirtschafts- und Währungspolitik fest und führt diese durch. Ihr Hauptsitz befindet sich in Frankfurt am Main.
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
Die EZB und die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten bilden das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches von den Leitungsgremien der EZB geführt wird. Seine Aufgabe ist die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik für jene Länder, die den Euro als Währung angenommen haben.
Großbritannien, Dänemark, Schweden und die im Jahr 2004 beigetretenen Länder (mit Ausnahme von Slowenien) gehören zwar dem ESZB an, jedoch nicht dem Eurosystem. Das Eurosystem bezieht sich auf die EZB und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro bereits eingeführt haben. Länder, die dem Euro noch nicht beigetreten sind, nehmen eine untergeordnete Rolle in den Leitungsgremien der EZB ein.
Dezentralisierung und Effizienz der Geldpolitik
Durch das ESZB nutzt die EZB die nationalen Zentralbanken der einzelnen Länder, um die Ziele der Geldpolitik zu erfüllen. So profitiert das System von einer erheblichen Dezentralisierung bei der Umsetzung der Maßnahmen und einem hohen Wirkungsgrad bei der Durchführung der Geldpolitik.
Zentrale Aufgaben und Funktionen
- Definition und Umsetzung der Geldpolitik in der Eurozone.
- Durchführung von Devisengeschäften.
- Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
- Sicherstellung des guten Funktionierens der Zahlungssysteme im Euro-Währungsgebiet.
- Mitwirkung an der Bankenaufsicht und Finanzstabilität.
- Autorisierung der Ausgabe von Banknoten (wobei die nationalen Zentralbanken für das Inverkehrbringen verantwortlich sind).
Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion
Von den 27 EU-Mitgliedstaaten nahmen fünfzehn voll an der Wirtschafts- und Währungsunion teil. Dänemark und Großbritannien nutzten Sonderregelungen, um nicht an der Eurozone teilzunehmen. Die restlichen EU-Länder erfüllten die Anforderungen für die Einführung des Euro noch nicht und haben daher keine Befugnisse auf die Geldpolitik der EZB übertragen.