Die Europäische Zentralbank und die Geldpolitik

Eingeordnet in Sozialwissenschaften

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,49 KB

Institutionelle Organisation

  • Die Europäische Zentralbank (EZB) und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wurden am 1. Januar 1998 im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und der im Anhang zum Vertrag enthaltenen Satzung errichtet.
  • Das ESZB umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZB) aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die nicht den Euro eingeführt haben, sind Bestandteil des ESZB, nehmen jedoch nicht an den geldpolitischen Entscheidungen in Bezug auf die Eurozone oder an der Ausführung dieser Entscheidungen teil. Aus diesem Grund wurde der Begriff Eurosystem geprägt, um den Mechanismus zu beschreiben, mit dem die EZB und die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Aufgaben des ESZB in der Eurozone wahrnehmen.

Ziel der einheitlichen Geldpolitik des Eurosystems

  • Das Hauptziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Ohne Beeinträchtigung dieses Ziels unterstützt es die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft, um einen Beitrag zur Erreichung der im Vertrag gesetzten Ziele zu leisten, insbesondere ein hohes Maß an Beschäftigung, nachhaltiges nichtinflationäres Wachstum sowie ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
  • Die grundlegenden Aufgaben innerhalb des Eurosystems sind:
    • Definition und Umsetzung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet
    • Durchführung von Devisengeschäften
    • Halten und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
    • Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme
  • Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Eurozone zu genehmigen.

Organe der EZB

  • Die Verantwortung für die Formulierung und Umsetzung der einheitlichen Geldpolitik liegt beim EZB-Rat und dem Direktorium.
  • Der EZB-Rat besteht aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets. Sowohl der EZB-Rat als auch das Direktorium stehen unter dem Vorsitz des Präsidenten der EZB. Die Aufgaben des EZB-Rates sind:
    • Leitlinien verabschieden und Entscheidungen treffen, die die Wahrnehmung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben gewährleisten
    • Formulierung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet

Verwandte Einträge: