Fallstudien zu Sozialleistungen: Arbeitsrecht und Sozialversicherung
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1. Fall: Schulterschmerzen bei Keramik SA Arbeitern
Peter, Johannes und Oriol sind drei Arbeiter bei Keramik SA. Alle drei haben ähnliche Betriebszugehörigkeiten und führen ihre Tätigkeiten seit der gleichen Zeit aus. Alle drei suchen aus demselben Grund den Arzt auf: Sie haben starke Schmerzen in der rechten Schulter. Nach der klinischen Anamnese und Untersuchung werden, obwohl alle drei die gleichen Probleme haben, unterschiedliche Ursachen festgestellt:
- Bei Pedro wurde eine Verletzung am Arbeitsplatz diagnostiziert; ein Paket fiel ihm von einem Regal auf die Schulter. Dies wird als Arbeitsunfall (AT) eingestuft.
- Johannes, der ständig eine schwere Poliermaschine trägt, die Vibrationen erzeugt, leidet unter Schulterproblemen aufgrund dieser Belastung. Dies wird als Berufskrankheit (MP) eingestuft.
- Oriol gibt an, in seiner Freizeit Schultergymnastik als sportliche Spezialität zu betreiben. Seine Beschwerden werden als Nicht-Arbeitsunfall (ANL) oder Allgemeine Krankheit (EC) eingestuft.
a) Erläutern Sie, ob diese Situationen eine Arbeitsunfähigkeit verursachen und welcher Art diese ist.
Alle drei Situationen können eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (VA) verursachen.
- Pedro: Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls (VA durch AT). Er erhält 75% der Bemessungsgrundlage (BR) ab dem Tag nach dem Unfall.
- Johannes: Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit (VA durch MP). Er erhält 75% der BR ab dem Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
- Oriol: Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nicht-Arbeitsunfalls oder einer allgemeinen Krankheit (VA durch ANL/EC). Er erhält 60% der BR vom 4. bis zum 20. Tag der Arbeitsunfähigkeit und 75% der BR ab dem 21. Tag. (Die ersten drei Tage werden i.d.R. nicht von der Sozialversicherung vergütet; der Arbeitgeber zahlt ggf. nach Tarifvertrag).
Hinweis: Die Bemessungsgrundlage (BR) wird oft aus der Beitragsbemessungsgrundlage für berufliche Risiken (BCP) oder der Beitragsbemessungsgrundlage für allgemeine Risiken (BCC) des Vormonats, geteilt durch 30 (bei Monatsgehalt), berechnet.
b) Nennen Sie für jeden Fall zwei Beispiele von Berufskrankheiten und geben Sie an, in welchen Berufen diese häufig vorkommen.
- Impingement-Syndrom der Schulter: Tritt vorwiegend in Berufen auf, in denen eine übermäßige Nutzung und nachfolgende Überlastung dieses Gelenks stattfindet (z.B. Tischler, Mechaniker, Maler).
- Zervikale Bandscheibendegeneration: Präsentiert sich häufig bei Tätigkeiten, die ungünstige Körperhaltungen des Nackens erfordern oder bei denen man in einer statischen Position verharren muss, wie z.B. bei Computerarbeit oder beim Autofahren (z.B. Büroangestellte, Taxifahrer, Berufskraftfahrer).
2. Fall: Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit (Nummerierung im Original: 4)
Ein Mitarbeiter hat am 24.04.2009 einen Autounfall, als er auf dem Weg zur Arbeit war. Dieser Arbeiter leistet oft Überstunden. Von März 2008 bis März 2009 hat er insgesamt 78 Überstunden geleistet, die mit 18 €/Stunde vergütet wurden. Im März 2009 hat er insgesamt acht Überstunden gemacht. Die Beitragsbemessungsgrundlage für berufliche Risiken (BCP) im März 2009 betrug 1685 €.
Berechnen Sie die Höhe der Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (VA) für April und, falls er weiterhin arbeitsunfähig ist, die Kosten für den 31.05.2009, wenn er den ganzen Monat arbeitsunfähig ist.
Die Formel für die Bemessungsgrundlage (BR) bei Arbeitsunfällen ist:
BR = [(BCP Vormonat - Überstundenvergütung Vormonat) / 30 Tage] + [Überstundenvergütung der letzten 12 Monate / 365 Tage]
Berechnung der BR:
- Überstundenvergütung März 2009 (Vormonat): 8 Stunden * 18 €/Stunde = 144 €
- Überstundenvergütung letzte 12 Monate: 78 Stunden * 18 €/Stunde = 1404 €
- BR = [(1685 € - 144 €) / 30] + [1404 € / 365]
- BR = [1541 € / 30] + [3,846575 €]
- BR = 51,366667 € + 3,846575 € = 55,213242 € ≈ 55,21 €
Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) wird wie ein Arbeitsunfall behandelt. Die Leistung beträgt 75% der BR ab dem Tag nach dem Unfall. Der Unfalltag (24.04.) wird vom Arbeitgeber als normaler Arbeitstag bezahlt.
Tage der Arbeitsunfähigkeit im April mit Leistungsanspruch: 25.04. bis 30.04. = 6 Tage.
- Leistung April = 6 Tage * 0,75 * 55,213242 € = 248,46 €
Tage der Arbeitsunfähigkeit im Mai mit Leistungsanspruch: 31 Tage.
- Leistung Mai = 31 Tage * 0,75 * 55,213242 € = 1283,61 €
3. Fall: Leistungsberechnung vor Geburt (Nummerierung im Original: 5)
Berechnen Sie die Höhe der Leistung für eine Arbeitnehmerin, die im Monat vor der Geburt eine Beitragsbemessungsgrundlage für allgemeine Risiken (BCC) von 1800 € und eine Beitragsbemessungsgrundlage für berufliche Risiken (BCP) von 1900 € hatte.
Die Leistung bei Mutterschaft beträgt 100% der Bemessungsgrundlage (BR). Die BR wird aus der BCC des Monats vor Beginn der Mutterschaftszeit berechnet.
- BR (täglich) = BCC Vormonat / 30 Tage (bei monatlicher Basis)
- BR (täglich) = 1800 € / 30 = 60 €
- Leistung pro Tag = 100% * 60 € = 60 €
- Monatliche Leistung (angenommen 30 Tage) = 60 €/Tag * 30 Tage = 1800 €
4. Fall: Verletzung zu Hause und Arbeitsunfähigkeit (Nummerierung im Original: 6)
Ein Arbeitnehmer verletzt sich am 23.04.2009 zu Hause. Er arbeitet seit dem 01.10.2008 in einem Unternehmen. Infolge der Verletzung ist er vom 23.04.2009 bis zum 30.05.2009 arbeitsunfähig. Die BCC für März 2009 betrug 1208,03 €.
Was sind die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und erfüllt der Arbeitnehmer diese? Berechnen Sie die Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (VA) für April und Mai und geben Sie an, welcher Betrag vom Arbeitgeber und welcher von der Sozialversicherung getragen wird.
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft und Anmeldung bei der Sozialversicherung oder eine gleichgestellte Situation.
- Für allgemeine Krankheit (EC): eine Vorversicherungszeit von 180 Tagen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Krankheitsfall.
- Für einen Unfall (Arbeitsunfall oder Nicht-Arbeitsunfall) oder eine Berufskrankheit ist keine Vorversicherungszeit erforderlich.
Da es sich um eine Verletzung zu Hause handelt, liegt ein Nicht-Arbeitsunfall (ANL) vor. Der Arbeitnehmer ist seit dem 01.10.2008 beschäftigt, also mehr als 6 Monate (über 180 Tage). Er erfüllt die Voraussetzungen (obwohl für ANL keine Wartezeit nötig ist).
Berechnung der Bemessungsgrundlage (BR):
BR = BCC Vormonat / 30 Tage = 1208,03 € / 30 = 40,267666... € ≈ 40,27 €
Leistungsberechnung (VA durch ANL):
- Tag 1-3 der VA (23.04.-25.04.): Keine Leistung von der Sozialversicherung (ggf. Zahlung durch Arbeitgeber nach Tarifvertrag).
- Tag 4-15 der VA: 60% der BR, gezahlt vom Arbeitgeber.
- Tag 16-20 der VA: 60% der BR, gezahlt von der Sozialversicherung.
- Ab Tag 21 der VA: 75% der BR, gezahlt von der Sozialversicherung.
Leistung im April (VA vom 23.04. bis 30.04. = 8 Tage):
- Tag 1-3 (23.-25.04.): 0 € (von SV)
- Tag 4-8 (26.-30.04. = 5 Tage): 5 Tage * 0,60 * 40,267666 € = 120,80 € (gezahlt vom Arbeitgeber)
Leistung im Mai (VA vom 01.05. bis 30.05. = 30 Tage):
Die VA-Tage setzen sich fort:
- Tag 9-15 der VA (01.05.-07.05. = 7 Tage): 7 Tage * 0,60 * 40,267666 € = 169,12 € (gezahlt vom Arbeitgeber)
- Tag 16-20 der VA (08.05.-12.05. = 5 Tage): 5 Tage * 0,60 * 40,267666 € = 120,80 € (gezahlt von der Sozialversicherung)
- Tag 21-38 der VA (13.05.-30.05. = 18 Tage): 18 Tage * 0,75 * 40,267666 € = 543,61 € (gezahlt von der Sozialversicherung)
Zahlungsaufteilung:
- Arbeitgeberanteil: 120,80 € (April) + 169,12 € (Mai) = 289,92 €
- Sozialversicherungsanteil: 0 € (April) + 120,80 € (Mai) + 543,61 € (Mai) = 664,41 €
5. Fall: Arbeitsunfall und bleibende Teilinvalidität (Nummerierung im Original: 7)
Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsunfall erlitten. Aus diesem Grund wurde eine Minderung seiner normalen Leistungsfähigkeit für seinen Beruf um 38% festgestellt, er kann aber die grundlegenderen Tätigkeiten ausführen. Er ist derzeit arbeitsunfähig (oder die Minderung ist Folge der vorherigen AU). Er hat in den letzten 10 Jahren 2000 Tage Beiträge geleistet. Die BR der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit betrug 1658 €.
Hat er Anspruch auf irgendeine Art von Leistung? Wenn ja, berechnen Sie die Höhe und nennen Sie die Dauer.
Ja, er hat voraussichtlich Anspruch auf eine Leistung wegen bleibender Teilinvalidität (IPP - Incapacidad Permanente Parcial) für seinen gewöhnlichen Beruf.
Eine Minderung der Leistungsfähigkeit von mindestens 33% für den gewöhnlichen Beruf, die nicht zur vollständigen Unfähigkeit für diesen Beruf führt, kann als IPP eingestuft werden. Hier liegt sie bei 38%.
Die Leistung für IPP besteht in einer einmaligen Kapitalabfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der Bemessungsgrundlage (BR), die für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (VA) aufgrund des Arbeitsunfalls herangezogen wurde.
- Kapitalabfindung = 24 * BR der VA
- Kapitalabfindung = 24 * 1658 € = 39.792 €
Diese Leistung ist eine einmalige Zahlung. Eine lebenslange Rente ist bei IPP in der Regel nicht vorgesehen, sondern erst bei höheren Invaliditätsgraden (z.B. vollständige oder absolute Erwerbsminderung).
6. Voraussetzungen: Beitragsabhängiges Arbeitslosengeld (Nummerierung im Original: 8)
Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von beitragsabhängigem Arbeitslosengeld?
- Mitgliedschaft und Anmeldung bei der Sozialversicherung oder eine gleichgestellte Situation bei Eintritt der Arbeitslosigkeit.
- Das gesetzliche Rentenalter darf noch nicht erreicht sein.
- Man muss sich in einer rechtlichen Situation der Arbeitslosigkeit (SLD) befinden (z.B. Vertragsende, Kündigung, nicht aber freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne triftigen Grund).
- Eine Mindestbeitragszeit (Vorversicherungszeit) von 360 Tagen innerhalb der letzten 6 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss nachgewiesen werden.
- Aktive Arbeitssuche und Bereitschaft, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen.
7. Dauer des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes (Nummerierung im Original: 9)
Geben Sie die Dauer des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes für Personen an, die während folgender Zeiträume Beiträge geleistet haben:
- a) Fünf Jahre (ca. 1800-1825 Tage): 600 Tage (20 Monate) Leistungsdauer.
- b) Zwölf Jahre (deutlich > 2160 Tage): 720 Tage (24 Monate) Leistungsdauer (Maximaldauer).
- c) Sechs Monate (ca. 180 Tage): Kein Anspruch, da die Mindestbeitragszeit von 360 Tagen nicht erreicht ist.
- d) Fünfzehn Monate (ca. 450 Tage): 120 Tage (4 Monate) Leistungsdauer.
- e) Achtzehn Monate (ca. 540 Tage): 180 Tage (6 Monate) Leistungsdauer.
- f) Drei Jahre (ca. 1080 Tage): 360 Tage (12 Monate) Leistungsdauer.
- g) Zwanzig Jahre (deutlich > 2160 Tage): 720 Tage (24 Monate) Leistungsdauer (Maximaldauer).
- h) Zwei Jahre (ca. 720 Tage): 240 Tage (8 Monate) Leistungsdauer.
8. Fall: Charles – Erster Vertrag und Arbeitslosigkeit (Nummerierung im Original: 10)
Charles, 28, ledig und kinderlos, unterzeichnete seinen ersten Praktikums- oder Ausbildungsvertrag über zwei Jahre mit Wirkung vom 01.12.2007. Danach wurde er arbeitslos. Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie hoch ist die Leistung und wie lange dauert sie?
Die letzten Beitragsbemessungsgrundlagen (BCP) waren:
- Januar-Februar-März: 2.400 € monatlich
- April-Mai-Juni: 2.600 € monatlich
- Juli-August-September: 2.450 € monatlich
- Oktober-November: 2.300 € monatlich
Anspruch und Dauer:
Charles hat zwei Jahre lang Beiträge geleistet (01.12.2007 bis 30.11.2009), das sind ca. 720 Beitragstage. Damit hat er Anspruch auf 240 Tage (8 Monate) Arbeitslosengeld.
Berechnung der Bemessungsgrundlage (BR):
Die BR ist der Durchschnitt der BCP der letzten 180 Tage (6 Monate) vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (ohne Überstunden).
Letzte 6 Monate (Juni 2009 - November 2009):
- Juni: 2600 €
- Juli: 2450 €
- August: 2450 €
- September: 2450 €
- Oktober: 2300 €
- November: 2300 €
BR (monatlich) = (2600 + 2450*3 + 2300*2) / 6 = (2600 + 7350 + 4600) / 6 = 14550 / 6 = 2425 €
Höhe der Leistung:
- Die ersten 180 Tage (6 Monate): 70% der BR = 0,70 * 2425 € = 1697,50 €/Monat
- Die restlichen 60 Tage (2 Monate, Tag 181-240): 60% der BR = 0,60 * 2425 € = 1455,00 €/Monat (Hinweis: Nach 6 Monaten sinkt der Satz oft auf 50%, hier wird von 60% ausgegangen wie im Originaltext angedeutet).
Leistungsgrenzen (IPREM):
Der IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) für 2009 betrug 532,51 €/Monat. Die Höchstgrenze für Arbeitslosengeld ohne unterhaltsberechtigte Kinder beträgt 175% des IPREM (berechnet als IPREM * 14 / 12, um Sonderzahlungen anteilig zu berücksichtigen).
- Berechnungs-IPREM = 532,51 € * 14 / 12 = 621,26 €
- Höchstgrenze = 175% * 621,26 € = 1087,21 €/Monat
Da die berechneten Leistungen (1697,50 € und 1455,00 €) über der Höchstgrenze liegen, erhält Charles 1087,21 €/Monat für die gesamten 8 Monate.
9. Fall: Kündigung wegen Lohnrückstand und Arbeitslosengeld (Nummerierung im Original: 11)
Ein Arbeitnehmer beschließt, seinen Vertrag zu kündigen, weil der Arbeitgeber die Löhne der letzten vier Monate schuldet. Die Beitragsbemessungsgrundlagen der letzten 180 Tage, ohne Überstunden, betragen 15.000 €. Er hat keine Angehörigen und hat 11 Jahre lang Beiträge geleistet.
Geben Sie die Höhe und Dauer der Arbeitslosenunterstützung an.
Dauer:
Bei 11 Jahren Beitragszeit (deutlich > 2160 Tage) besteht Anspruch auf die Maximaldauer von 720 Tagen (24 Monate) Arbeitslosengeld.
Berechnung der Bemessungsgrundlage (BR):
BR (monatlich) = Summe BCP letzte 180 Tage / 6 = 15.000 € / 6 = 2500 €
Höhe der Leistung:
- Die ersten 180 Tage (6 Monate): 70% der BR = 0,70 * 2500 € = 1750,00 €/Monat
- Die restlichen 540 Tage (18 Monate): 60% der BR = 0,60 * 2500 € = 1500,00 €/Monat (unter Annahme von 60%)
Leistungsgrenzen (IPREM):
Ohne unterhaltsberechtigte Kinder beträgt die Höchstgrenze 1087,21 €/Monat (siehe Fall 10).
Da die berechneten Leistungen (1750,00 € und 1500,00 €) über der Höchstgrenze liegen, erhält der Arbeitnehmer 1087,21 €/Monat für die gesamten 24 Monate.
10. Fall: Marc – Vertragsende und Arbeitslosengeld (Nummerierung im Original: 12)
Marcs Vertrag für ein bestimmtes Werk oder eine bestimmte Dienstleistung endet. Geben Sie die Höhe und Dauer seiner Arbeitslosenunterstützung an. Die Beitragsbemessungsgrundlage (BR, monatlich) beträgt 1141 € und er hat einen Sohn. Er hat 5 Jahre lang Beiträge geleistet.
Dauer:
Bei 5 Jahren Beitragszeit (ca. 1800 Tage) besteht Anspruch auf 600 Tage (20 Monate) Arbeitslosengeld.
Bemessungsgrundlage (BR):
BR (monatlich) = 1141 €
Höhe der Leistung:
- Die ersten 180 Tage (6 Monate): 70% der BR = 0,70 * 1141 € = 798,70 €/Monat
- Die restlichen 420 Tage (14 Monate): 60% der BR = 0,60 * 1141 € = 684,60 €/Monat (unter Annahme von 60%)
Leistungsgrenzen (IPREM):
Mit einem unterhaltsberechtigten Kind beträgt die Höchstgrenze 200% des Berechnungs-IPREM (621,26 €).
- Höchstgrenze = 200% * 621,26 € = 1242,52 €/Monat
Da die berechneten Leistungen (798,70 € und 684,60 €) unter der Höchstgrenze liegen, erhält Marc:
- 798,70 €/Monat für die ersten 6 Monate
- 684,60 €/Monat für die folgenden 14 Monate
11. Fall: Antoni – Erschöpftes Arbeitslosengeld und Hilfe (Nummerierung im Original: 13)
Antoni Bellesguard, 31, hat sein Arbeitslosengeld für 24 Monate ausgeschöpft. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren. Seine Frau verdient 1502,53 € pro Monat.
Hat er Anspruch auf eine Folgeleistung (Arbeitslosenhilfe/Subsidio)? Wenn ja, wie hoch wäre diese?
Nach Ausschöpfung des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine nachrangige Leistung wie das Arbeitslosengeld für Familienangehörige (subsidio por desempleo con responsabilidades familiares) bestehen.
Voraussetzungen (u.a.):
- Ausschöpfung des Arbeitslosengeldes I.
- Weiterhin als arbeitssuchend gemeldet.
- Familienpflichten (hier zwei Kinder).
- Fehlendes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft über einer bestimmten Grenze (oft 75% des gesetzlichen Mindestlohns pro Person).
Einkommensprüfung (Beispielrechnung für Spanien 2009):
- Gesetzlicher Mindestlohn (SMI) 2009: ca. 624 €/Monat. 75% davon = 468 €.
- Familieneinkommen: 1502,53 € (Ehefrau). Antoni hat kein Einkommen.
- Anzahl Familienmitglieder: 4 (Antoni, Ehefrau, 2 Kinder).
- Durchschnittliches Einkommen pro Kopf: 1502,53 € / 4 = 375,63 €.
Da 375,63 € unter der Grenze von 468 € liegt, könnte er dem Grunde nach anspruchsberechtigt sein.
Höhe der Leistung:
Die Höhe dieser Art von Subsidien beträgt in der Regel 80% des monatlichen IPREM.
- IPREM 2009 = 532,51 €/Monat.
- Leistung = 80% * 532,51 € = 426,01 €/Monat
Die Dauer dieser Leistung hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. vom Alter des Antragstellers und der Dauer der vorherigen Beitragszahlung.