Familie, Ehe und Verwandtschaft: Definitionen und Rechte

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Familie: Die Gruppe von Nachkommen, die durch die Vereinigung von Mann und Frau entsteht, oder die Gemeinschaft, die von beiden Elternteilen gebildet wird.

Funktionen der Familie: Pro kreative, pädagogische, emotionale und wirtschaftliche Funktion.

Ehe: Die Vereinigung von Mann und Frau in Übereinstimmung mit dem Gesetz, um ihr Leben vollständig zu teilen.

Heiratsfähige Personen: Menschen, die heiraten möchten.

Konkubinat: Die stabile und dauerhafte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ohne Ehe.

Aufgebot: Die öffentliche Bekanntmachung der bevorstehenden Eheschließung.

Pflichten der Ehe: Gegenseitiges Glück, Leben in Gemeinschaft, gemeinsamer Wohnsitz.

Gegenseitige Unterstützung: Fürsorge und Erziehung der Kinder.

Güterstand: Die Gesamtheit der Regeln, die die wirtschaftlichen Interessen der Ehegatten während der Ehe bestimmen.

Arten des Güterstands: Die universelle Gütergemeinschaft, die teilweise Gütergemeinschaft, die Gütertrennung und die Schenkung.

Gerichtliche Trennung: Entspricht der alten Scheidung. Sie bewirkt die Trennung von Person und Vermögen.

Trennung im gegenseitigen Einvernehmen: Sie erfolgt durch die übereinstimmende Willenserklärung der Ehegatten vor dem Richter.

Religiöse Trennung: Eine Trennung, die ein Ehegatte nur durch die Religion erreichen kann.

Scheidung: Der Rechtsakt, der die eheliche Bindung endgültig auflöst und die Möglichkeit der Wiederverheiratung für Geschiedene eröffnet.

Blutsverwandtschaft: Das Band, das Menschen verbindet, die voneinander abstammen. Beispiele: Vater, Großvater, Onkel, Bruder.

Schwägerschaft: Die soziale Beziehung, die eine Person mit den Blutsverwandten ihres Ehepartners verbindet. Beispiele: Schwiegervater, Schwiegertochter.

Bürgerliche Verwandtschaft: Sie entsteht durch Adoption.

Elterliche Rechte: Die Gesamtheit der Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die Person und das Vermögen ihrer nicht-emanzipierten minderjährigen Kinder.

Vormundschaft: Das Institut zur Stärkung der Rechte zum Schutz minderjähriger Kinder (bis zum 21. Lebensjahr), deren Eltern gestorben sind oder ihre elterlichen Rechte verloren haben.

Vormund: Die Person, die für die Ausübung der Vormundschaft verantwortlich ist.

Testamentarische Vormundschaft: Wenn der Vater, die Mutter oder der Großvater mütterlicherseits die Vormundschaft durch Testament oder andere Verfügung festlegen.

Gesetzliche Vormundschaft: Die Vormundschaft tritt in Kraft, wenn kein Testament vorliegt.

Bestellte Vormundschaft: Eine gerichtliche Entscheidung, wenn der Richter in Abwesenheit eines legitimen oder testamentarischen Vormunds den entsprechenden Vormund auswählt.

Pflegschaft: Ein rechtlicher Mechanismus ähnlich der Vormundschaft, der sich durch seine Fürsorgefunktion auszeichnet.

Pfleger: Die Person, die die Pflegschaft ausübt.

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