Familienrecht: Verwandtschaft, Ehe, Scheidung und Güterstände

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Familienrecht: Grundlagen und Verwandtschaftsbeziehungen

Das Familienrecht regelt eheliche und sonstige familiäre Beziehungen sowie die Bindungen zwischen verheirateten Partnern. Die Verwandtschaft (Parentesco) bezieht sich auf familiäre Bindungen und wird in drei Arten unterteilt:

  1. Parentesco angenommen (Adoptivverwandtschaft): Entsteht durch Adoption.
  2. Parentesco blutsverwandt (Blutsverwandtschaft): Entsteht durch Abstammung.
  3. Parentesco politisch (Schwägerschaft): Entsteht durch das Ehegesetz (z. B. Schwägerinnen/Schwager).

Gerade und Seitenlinie der Verwandtschaft

Zur Beurteilung der Beziehungen zwischen Verwandten wird zwischen der geraden Linie und der Seitenlinie unterschieden. In der geraden Linie stammen die Personen direkt voneinander ab (aufsteigend oder absteigend). Die Seitenlinie (kollaterale Verwandtschaft) erfordert immer die Rückführung auf einen gemeinsamen Vorfahren, um eine Verbindung zu einer anderen Person herzustellen (Beispiele: Geschwister, Cousins, Neffen). Zwischen jeder Generation besteht ein Grad der Verwandtschaft.

Unterhaltspflichten (Lebensmittel)

Die Verwandtschaft hat rechtliche Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Unterhaltspflichten:

  • Zwischen Verwandten in gerader Linie besteht eine Unterhaltspflicht, die sich nach den Bedürfnissen des Anspruchstellers und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen richtet (Fallbeispiel: Trennung eines Ehepaares mit minderjährigen Kindern).
  • Unter Geschwistern ist die Unterhaltspflicht in der Regel auf das Existenzminimum beschränkt.

Die Ehe und ihre Formen

Die Ehe ist ein einzigartiges System, das in verschiedenen Formen geschlossen werden kann:

  1. Zivile Form: Vor einem Richter, Standesbeamten, Bürgermeister oder Konsul.
  2. Kanonische Form: Religiöse Eheschließungen (islamisch, jüdisch, evangelisch, etc.).

Eingetragene Partnerschaften (Unverheiratete Paare)

Seit 1998 gibt es auch gesetzliche Regelungen für unverheiratete Paare. In Katalonien gilt dies, wenn Paare länger als zwei Jahre zusammenleben, gemeinsame Kinder haben oder eine notariell beglaubigte Erklärung abgeben.

Eheverbote und Dispensation

Für die Gültigkeit der Ehe sind der Akt der Repräsentation und die freie Zustimmung wichtig. Die Ehe ist verboten:

  • Zwischen Verwandten in gerader Linie.
  • Zwischen Verwandten in der Seitenlinie bis zum dritten Grad.

Ehen im dritten Grad der Seitenlinie können jedoch durch Gerichte dispensiert werden (mit gerichtlicher Immunität). Cousins vierten Grades in der Seitenlinie dürfen ohne eine Ausnahmegenehmigung heiraten. Eine Ausnahmegenehmigung kann auch für Onkel und Nichte erforderlich sein.

Nichtigkeit der Ehe und vermeintliche Ehe

Die Ungültigkeitserklärung (Nichtigkeit) bedeutet, dass die Einwilligung nicht freiwillig erfolgte. Eine nichtige Ehe behält jedoch ihre Wirkung für Ehegatten, die in gutem Glauben gehandelt haben (Ehegatten bona fide), sowie für die Kinder. Dies wird als vermeintliche Ehe bezeichnet: Eine Ehe, die nichtig ist, gilt nur für die Kinder und den Ehegatten, der in gutem Glauben war, als gültig.

Trennung und Scheidung

Seit der Reform von 2005 haben Trennung und Scheidung an Bedeutung gewonnen. Die Trennung beendet lediglich die eheliche Koexistenz, bricht aber nicht das eheliche Band. Der Stand der Ehe bleibt bestehen. Die Scheidung hingegen führt zur Auflösung der Ehe.

Diese Prozesse können auf zwei Arten eingeleitet werden:

  1. Gegenseitiges Einvernehmen: Muss zusammen mit einem vorgeschlagenen Rechtsabkommen eingereicht werden.
  2. Streitiges Verfahren (Prozessführung): Ohne Zustimmung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, vorläufige Maßnahmen zu beantragen, um dringende Bedürfnisse bezüglich Wohnung und Kinder zu regeln. Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden.

Vorläufige und Endgültige Maßnahmen

Im streitigen Verfahren werden vorläufige Maßnahmen (zeitgenössische Maßnahmen) beantragt. Sie werden so genannt, weil sie während der Verhandlung gelten und später durch die im Urteil festgelegten endgültigen Maßnahmen ersetzt werden. Diese Maßnahmen sind nicht abschließend definiert, können aber bei veränderten Umständen angepasst werden.

Sind Kinder betroffen, haben der Staatsanwalt und der Richter die Freiheit, die Maßnahmen zum Wohl der Kinder festzulegen, auch gegen den Willen der Eltern.

Familienmediation

Im Zuge des Familienverfahrens (vor, während und nach der Klage) kann eine Mediation in Familiensachen in Anspruch genommen werden, um dem Paar zu helfen, eine Einigung über diese Maßnahmen zu erzielen.

Ehegüterrecht (Matrimonial)

Eheverträge (Kapitel)

Die Ehepartner müssen sich zunächst über den Güterstand einigen. Die sogenannten Kapitel oder Eheverträge sind notarielle Verträge, die vor der Eheschließung abgeschlossen werden können. Sie verlieren ihre Gültigkeit nach einem Jahr, wenn die Ehe nicht geschlossen wird. Fehlen solche Kapitel, gilt die ergänzende gesetzliche Regelung.

Die Güterstände in Spanien

In Spanien existieren verschiedene Güterstände:

  1. Gütertrennung (Trennung der Güter): Wird in Katalonien und auf den Balearen angewandt. Nach der Hochzeit gibt es nur zwei getrennte Privatvermögen.
  2. Gütergemeinschaft (Gesellschaftsvermögen): Gilt im übrigen Spanien als Standard. Hierbei bleibt das Vermögen, das jeder Partner vor der Ehe hatte oder das er durch Schenkung oder Erbschaft erworben hat, exklusiv privat. Alles andere, was während der Ehe erwirtschaftet wird (Gewinne), fällt in das Gemeinschaftsvermögen. Bei Auflösung der Ehe wird dieses Vermögen zu gleichen Teilen (50 %) aufgeteilt.
  3. Teilhabe (Partizipation): Diese dritte Regelung funktioniert ähnlich wie die Gütertrennung, jedoch hat der Partner, der weniger verdient hat, Anspruch auf einen Teil der Gewinne des anderen. Um diesen Güterstand zu wählen, muss dies notariell erklärt werden. Die während der Ehe erzielten Gewinne werden halbiert und verteilt.

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