FAQ zum Arbeitsrecht: Vertrag, Kündigung & Einarbeitung
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Parteien eines Arbeitsvertrags
In einem Arbeitsvertrag gibt es verschiedene beteiligte Parteien:
- Arbeitgeber: Eine natürliche oder juristische Person, die die Dienste einer oder mehrerer Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrags in Anspruch nimmt.
- Arbeitnehmer: Jede natürliche Person, die persönliche, geistige oder materielle Dienstleistungen in einem Abhängigkeits- oder Unterordnungsverhältnis im Rahmen eines Arbeitsvertrags erbringt.
- Selbstständiger: Eine Person, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von keinem Arbeitgeber abhängig ist und keine Arbeitnehmer unter ihrer Aufsicht hat. Selbstständige sind in der Regel selbst für ihre Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Rentenversicherung) verantwortlich.
- Unternehmen: Jede Organisation mit persönlicher, materieller oder immaterieller Art, die unter einer Leitung steht, um wirtschaftliche, soziale, kulturelle oder gemeinnützige Ziele zu erreichen und eine eigene rechtliche Identität besitzt.
Arten von Arbeitsverträgen
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, die je nach Situation zur Anwendung kommen:
- Befristeter Arbeitsvertrag: Legt ein Start- und Enddatum des Vertrags fest. Er kann erneuert werden, darf aber eine Gesamtdauer von zwei Jahren in der Regel nicht überschreiten. Viele Unternehmen stellen zunächst für drei Monate befristet ein und verlängern den Vertrag. Nach Ablauf der zulässigen Befristungsdauer muss der Arbeitnehmer entweder in ein unbefristetes Verhältnis übernommen oder das Arbeitsverhältnis beendet werden.
- Unbefristeter Arbeitsvertrag: Definiert kein Vertragsende und bietet dem Arbeitnehmer eine stabile Situation im Unternehmen. Das Arbeitsverhältnis endet nur durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder den Tod des Arbeitnehmers.
- Zweckbefristeter Vertrag (Projektvertrag): Wird für eine bestimmte Aufgabe oder ein Projekt abgeschlossen. Nach Abschluss der Aufgabe endet der Vertrag automatisch, da sein Zweck erfüllt ist.
Weitere Beschäftigungsformen:
- Arbeit auf Honorarbasis: Diese Tätigkeit wird durch zivilrechtliche Regelungen und nicht durch das Arbeitsrecht geregelt. Der Auftraggeber führt keine Sozialabgaben ab; diese liegen in der Verantwortung des Dienstleisters (Selbstständiger). Regelungen wie Mindestlohn, Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz gelten hier nicht.
- Teilzeitarbeit: Arbeitsverträge mit Teilzeitarbeit dürfen eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschreiten. Eine volle Arbeitswoche umfasst in der Regel 45 Stunden.
Wann ist kein formeller Arbeitsvertrag nötig?
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich bei:
- Sporadischen oder gelegentlichen Tätigkeiten (z. B. im Haushalt).
- Berufspraktika von Absolventen einer Bildungseinrichtung.
- Personen, die in Heimarbeit oder ohne unmittelbare Aufsicht arbeiten.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist ein Dokument, das die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer formalisiert. Er regelt die Bedingungen der Trennung, wie z. B. die Zahlung einer Abfindung, und muss von beiden Parteien akzeptiert werden.
Für seine Gültigkeit ist die Schriftform zwingend erforderlich, eine notarielle Beglaubigung ist jedoch nicht notwendig.
Je nach Kündigungs- oder Entlassungssituation werden in diesem Dokument alle abschließenden Zahlungen und Ansprüche festgehalten.
Anspruch auf Abfindung und Zahlungen
Die Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten kann. Sie dient dem Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und zukünftiger Verdienstmöglichkeiten.
Typische Zahlungen bei Vertragsende:
- Urlaubsabgeltung: Auszahlung für nicht genommene Urlaubstage. Dies geschieht in jedem Fall der Beendigung.
- Abfindung nach Betriebszugehörigkeit: Insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung wird oft eine Abfindung gezahlt, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet (z. B. ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr).
- Zahlungen bezüglich der Kündigungsfrist: Wenn die Kündigungsfrist von 30 Tagen nicht eingehalten wird (z. B. bei einer Freistellung), können entsprechende Ausgleichszahlungen fällig werden.
Was ist die Einarbeitung von Mitarbeitern?
Die Einarbeitung, auch Onboarding genannt, ist ein Prozess, durch den ein Unternehmen sicherstellt, dass sich neue Mitarbeiter mit ihrer Arbeit, den Kollegen und den Zielen der Organisation vertraut machen. Ziel ist es, die Anpassungszeit zu verkürzen und die neuen Mitarbeiter erfolgreich in das Unternehmen zu integrieren.
Schritte im Einarbeitungsprozess
Ein strukturierter Einarbeitungsprozess umfasst typischerweise folgende Punkte:
- Begrüßung durch den direkten Vorgesetzten.
- Detaillierte Erläuterung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Position.
- Vorstellung der Person, die als Mentor oder Pate fungiert.
- Vorstellung der Teamkollegen und ihrer jeweiligen Funktionen.
- Beschreibung der Zusammenarbeit und der Kommunikationswege.
- Ein Rundgang durch die Räumlichkeiten des Unternehmens.
- Information über Sozialleistungen und administrative Themen durch die Personalabteilung.
Methoden zur Integration neuer Mitarbeiter
Es gibt verschiedene Methoden, um neue Mitarbeiter erfolgreich zu integrieren:
- Mentoring-Programm: Ein erfahrener Mitarbeiter (Mentor) begleitet den neuen Kollegen, erklärt ihm seine Aufgaben und dokumentiert den Fortschritt.
- Informationstage: Gebündelte Veranstaltungen (z. B. in Blöcken von je 2 Stunden), um zentrale Informationen über das Unternehmen zu vermitteln.
- Vorstellung der Organisationsstruktur: Anhand eines Organigramms werden Berichtswege und Zuständigkeiten aufgezeigt.
- Mitarbeiterhandbuch: Ein Nachschlagewerk mit wichtigen Verfahren, Regeln und Unternehmensrichtlinien.
- Fachliche Schulungen: Gezieltes Training, um technische oder technologische Fähigkeiten für die jeweilige Position zu vermitteln.
- Soft-Skill-Trainings: Schulungen zur Förderung von sozialen und persönlichen Kompetenzen (z. B. Kommunikation, Teamarbeit).