Finanzielle Autonomie der Autonomen Gemeinschaften

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Die Verfassung, in Artikel 156, erkennt die finanzielle Autonomie der Autonomen Gemeinschaften für die Entwicklung und Durchführung ihrer Befugnisse an. Im Prinzip sollte das Konzept der finanziellen Unabhängigkeit nach der üblichen Bedeutung der Begriffe in mindestens zwei Aspekten verstanden werden: die Fähigkeit zur Bestimmung über Einkommensquellen, im Wesentlichen steuerliche Autonomie, und die Fähigkeit zur Bestimmung in Bezug auf die Ausgaben (budgetäre Autonomie).

Die Verfassung sieht auch vor, dass die finanzielle Autonomie nach den Grundsätzen der Koordination mit dem Staat und der Solidarität zwischen allen Spaniern durchgeführt werden sollte, um tiefe Unterschiede zwischen der Qualität und Quantität der öffentlichen Dienste der Autonomen Gemeinschaften je nach ihrem Vermögen zu vermeiden.

Artikel 157 der Verfassung erfordert, dass die Ausübung der finanziellen Befugnisse durch ein organisches Gesetz geregelt werden kann. Dies führt zu einer Korrektur des Prinzips der finanziellen Autonomie, da der Staat unter Verwendung eines organischen Gesetzes die Richtlinien für das Finanzierungsmodell der autonomen Gemeinschaften festlegen kann. Diese Leitlinien wurden durch das Finanzgesetz der Autonomen Gemeinschaften (LOFCA) festgelegt.

Dieses Gesetz enthält Vorschriften über die steuerliche Leistungsfähigkeit der CCAA und ist ein Bestandteil des Blocks der Verfassungsmäßigkeit.

Allgemeines System der Finanzierung der CCAA

Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen, Statuten und Gesetze zur Entwicklung der Verfassung haben zu einem System geführt, das sich noch in der Entwicklung befindet und die Befugnisse der autonomen Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben regelt. Dieses System gilt für alle Autonomen Gemeinschaften, mit Ausnahme der Gemeinden Baskenland und Navarra.

1. Erträge der CCAA

Artikel 157 der Verfassung führt eine Reihe von Einnahmequellen der Autonomen Gemeinschaften auf. Es bedeutet jedoch nicht, dass jede autonome Region ein eigenes Steuersystem darstellt. Die autonomen Gemeinschaften haben kein eigenes Steuersystem geschaffen, sondern sind im Wesentlichen in das staatliche Steuersystem integriert. In der Praxis waren die entsprechenden Wege zur Generierung von Einnahmen für die Autonomen Gemeinschaften solche, die eine Beteiligung an staatlichen Einnahmen darstellten, was das bindende Element im System akzentuiert. Solche Möglichkeiten sind:

1.1 Die Zuweisung der staatlichen Steuern

Diese Steuern werden durch staatliches Recht bestimmt, jedoch haben die autonomen Gemeinschaften in Bezug auf sie eine Reihe von gesetzlichen Befugnissen, die das System beeinflussen können. Beispiele sind die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Wertschöpfungssteuer usw. sowie Steuern auf Kohlenwasserstoffe.

1.2 Haushaltsmitteltransfers

Ein wesentlicher Teil der Einnahmen der Autonomen Gemeinschaften besteht aus der Beteiligung an staatlichen Einnahmen, die als Transfers in ihren Haushalt fließen. Eines der am meisten diskutierten und schwer zu fixierenden Elemente im System der Fonds sind die Kriterien, durch die feste Prozentsätze für jede Autonome Gemeinschaft an der Finanzierung für die Bereiche Finanzen bestimmt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Verfassung in Artikel 158 die Zuweisung an die Autonomen Gemeinschaften vorsieht und einen Mindestbetrag zur Deckung der grundlegenden öffentlichen Dienste im gesamten spanischen Hoheitsgebiet gewährleisten muss.

1.3 Interterritorialer Ausgleichsfonds

In der Praxis hat sich der Transfer aus dem territorialen Ausgleichsfonds als eine wichtige Einnahmequelle erwiesen. Dieser Fonds ist eine bestimmte Gruppe von Ressourcen, die dazu dienen, regionale wirtschaftliche Ungleichgewichte zu korrigieren und den Grundsatz der Solidarität umzusetzen.

1.4 Sonstige Finanzierungsquellen

Die Verfassung erlaubt den Autonomen Gemeinschaften die Erhebung eigener Steuern und Sonderbeiträge, aber aufgrund der politischen Kosten dieser Initiativen werden sie wenig oder gar nicht genutzt.

Wir können auch Einnahmen aus dem Vermögen der autonomen Regionen, privatrechtliche Einnahmen und Erträge aus Kreditgeschäften hervorheben.

2. Kaufkraft

Was die Ausgaben betrifft, so enthält das Finanzgesetz der CCAA auch die grundlegenden Bestimmungen des Haushaltssystems: Die Haushalte sollten jährlich erstellt werden und alle Ausgaben und Einnahmen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft umfassen.

2.1 Das System der Konventionen

Das Satzungssystem selbst ist bekannt als das System des baskischen Konzerts und das System der Konvention im Fall von Navarra. Die Basis des Systems liegt in der Formalisierung einer Vereinbarung mit dem Staat durch staatliche Gesetze, Abkommen, die den Gebieten der ehemaligen Foral ein eigenes Steuersystem ermöglichen, das sich von dem im Rest des Staates unterscheidet, und eine feste Quote für die gemeinsame Anklage gegen den Staat festlegt.

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