Finanzierung, Investitionen und steuerliche Pflichten
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Finanzierung und Investitionen
Laufzeit der festgelegten Fristen dieser Operation.
Investitionen: Zu erwerben oder zu entwickeln. Aktiva, bei denen wir die Leistung erbringen wollen, bevor es ein Budget gibt, und die Zahlungsmethode, um zu verhindern, dass zukünftige Einnahmen anfallen und wann, und um die Rentabilität der Investition zu bestimmen.
Finanzierung: Woher bekommen wir das Geld? Finanzplan: Woher bekommen wir das Geld und wohin bringen wir es?
Interne Finanzierung:
- Amortisation: Erhebung zu den Kosten der Herstellung des Wertverlusts des Anlagevermögens, entweder durch physische Abnutzung durch die Nutzung oder durch Veralterung durch den Verlust des Nutzwertes.
- Rücklagen:
- Gesetzlich: Durch das Gesetz.
- Satzungsmäßig: Von den Mitgliedern der Gesellschaft festgelegt.
- Freiwillig: Vom Unternehmen festgelegt, nicht ausgeschüttete Gewinne.
Externe Finanzierung:
- Finanzinstitute.
- Lieferanten: Lieferanten des Unternehmens, die auf Kredit verkaufen.
- Leasing: Wird üblicherweise zur Finanzierung des Unternehmens verwendet. Das Finanzunternehmen bietet Wartungs- und Versicherungskosten an. Bei diesen Verträgen kann der Kunde in der Regel das Fahrzeug erneuern.
Finanzierungsplan, Anlagevermögen - Umlaufvermögen.
Auswahl der Investitionen: Investitionen müssen gut informiert sein, und das investierende Unternehmen muss das profitabelste sein. Die gebräuchlichsten sind:
- Payback-Periode.
- Nettobarwert (NPV).
- Interner Zinsfuß (IRR).
Steuerliche Pflichten je nach Unternehmen
Eröffnung:
- Gewerbesteuer.
- Steuererklärung.
- Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer.
- Kommunale Gebühren (Müllabfuhr, Bauarbeiten).
Geschäftsführung: Die Pflichten, die bei der Entwicklung der Tätigkeit zu erfüllen sind.
- Einzelunternehmen: Diese unterliegen der Mehrwertsteuer (MwSt.), der Einkommensteuer natürlicher Personen (EStG) und den kommunalen Steuern, die je nach Tätigkeit unterschiedlich erhoben werden.
Direkte Steuern: Sie sind persönlich, d. h. sie berücksichtigen die persönlichen Verhältnisse des Steuerzahlers. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).
Indirekte Steuern: Berücksichtigen die Umstände nicht (MwSt.).
Gebühr = Abgabe: Die Zahlung für eine Dienstleistung, die der Bürger von der Verwaltung erhält.
Sonderbeiträge: Zahlung für den Erhalt einer gegenwärtigen oder zukünftigen Leistung.
Elemente der Steuerpflicht
- Steuerpflicht: Rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Steuern.
- Steuertatbestand: Das, was die Steuerpflicht auslöst.
- Steueranspruch: Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld.
- Fälligkeit: Zeitpunkt, zu dem die Steuerzahlung zu leisten ist.
- Steuerpflichtiger: Natürliche oder juristische Person.
- Steuerbemessungsgrundlage: Wirtschaftliche Bewertung des Steuertatbestands, Quantifizierung des zu zahlenden Betrags.
- Steuerpflichtiges Einkommen: Steuerbemessungsgrundlage abzüglich etwaiger Freibeträge.
- Steuersatz: Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, der der Abgabe entspricht.
Wenn Sie die steuerlichen Pflichten nicht rechtzeitig erfüllen: Verzugszinsen und Zuschläge.