Finanzinstitute in Spanien

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Privatbanken

Privatbanken: Private Einrichtungen in Form einer Aktiengesellschaft (SA), die sich durch die regelmäßige und gemeinnützige Tätigkeit der Entgegennahme von Einlagen und der Gewährung von Darlehen auszeichnen. Wesentliche Merkmale:

  1. Sie sind in Form einer SA organisiert. Ihre Leitungsgremien sind die Hauptversammlung und der Verwaltungsrat.
  2. Ihr Gesellschaftskapital ist in Aktien zerlegt. Kapitalerhöhungen sind möglich.
  3. Die Gesetzgebung sieht vor, dass sie eine staatliche (oder kommunale) Konzession benötigen.
  4. Sie sind im spanischen Bankenverband organisiert.
  5. Es gibt 150 Institute, von denen 70 ausländisch sind. Inländische Banken haben jedoch einen großen Marktanteil in diesem Sektor.

Sparkassen

Sparkassen: Entstanden in Spanien im 19. Jahrhundert als karitative Einrichtungen, die im Wesentlichen mit den Leihhäusern verbunden waren (Einrichtungen, die geschaffen wurden, um Wucher zu bekämpfen, indem sie zinslose Darlehen an die unteren Klassen vergaben). Merkmale, die die Sparkassen definieren:

  1. Kreditinstitute.
  2. Unabhängigkeit von anderen Stellen (keine Eigentumsurkunden oder Aktiensplits).
  3. Ohne Erwerbszweck: Sie bieten soziale Dienstleistungen an.
  4. Gemeinnütziger sozialer Charakter: 25 % des Gewinns müssen für soziale Zwecke verwendet werden.
  5. Es ist unklar, ob sie öffentlich oder privat sind (es handelt sich um Organisationen mit einem funktionalen, halbstaatlichen Charakter).

Kreditgenossenschaften

Kreditgenossenschaften: Kreditinstitute in der Rechtsform von Genossenschaften. Als Genossenschaften unterliegen sie dem Genossenschaftsrecht und hängen vom Arbeitsministerium ab. Als Kreditinstitute müssen sie die Vorschriften dieser Einrichtungen einhalten und hängen von der Bank von Spanien ab (die Autonomen Gemeinschaften tragen Verantwortung).

Die Kreditgenossenschaften können die gleiche Art von Aktivgeschäften und passiven Dienstleistungen durchführen, die anderen Banken genehmigt wurden, jedoch mit Einschränkungen, da sie vorzugsweise auf die finanziellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder ausgerichtet sein sollten. Alle Kreditgeschäfte, die mit Dritten durchgeführt werden, dürfen 50 % der gesamten Ressourcen des Unternehmens nicht überschreiten. Sie dürfen nicht außerhalb ihres in ihrer Satzung festgelegten Zuständigkeitsbereichs tätig werden.


MerkmalBankenSparkassenKreditgenossenschaften
RechtsformHandelsgesellschaftStiftungsähnliche EinrichtungenGenossenschaften
GewinnverteilungDividendenSoziale ZweckeBildung und landwirtschaftliche Förderung (eigene Genossenschaft)
KapitalerhöhungenMöglichNicht möglichMöglich
RegulierungsbefugnisStaatStaat, Autonome GemeinschaftenStaat, Autonome Gemeinschaften
Leitungsorgane

Hauptversammlung

Verwaltungsrat

Hauptversammlung

Verwaltungsrat

Hauptversammlung

Verwaltungsrat

Wichtige InteressengruppenAktionäre

Lokale Körperschaften

Einleger

Gründer

Mitarbeiter

Mitglieder

Weitere Finanzinstitute

  • ICO: Gewährung von Darlehen und Krediten für die Entwicklung und Bewältigung von Naturkatastrophen.
  • EFC (Finanzkreditanstalten): Sie haben begrenzte Aktivitäten und können keine Einlagen von der Öffentlichkeit entgegennehmen. Sie sind in der Regel auf bestimmte Aktivitäten spezialisiert.
  • EDE (E-Geld-Institute): Verantwortlich für die Ausgabe von E-Geld (z. B. Prepaid-Karten).

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