Finanzprüfung: Einnahmen- & Ausgabenkontrolle im Unternehmen
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Finanzprüfung: Einnahmenkontrolle
- Überprüfen Sie, ob alle Geschäftsbereichseinnahmen erfasst und in der Umsatzsteuer berücksichtigt wurden.
- Untersuchen Sie Einkommensquellen, die nicht zum Kerngeschäft gehören.
- Überprüfen Sie die Transaktionen des letzten Monats der vorherigen Geschäftsführung und der ersten Monate der aktuellen Geschäftsführung, um Einnahmenverschiebungen zwischen Perioden zu erkennen.
- Erstellen Sie eine Vergleichstabelle der Gewinn- und Verlustrechnung mit früheren oder späteren Geschäftsperioden, um ungewöhnliche Abweichungen zu identifizieren.
- Prüfen Sie Bankkonten auf Gutschriften ausländischer Einkünfte.
- Bei Dienstleistungen, die im Inland an nicht ansässige Unternehmen oder Privatpersonen erbracht wurden, sind die Rechnungsstellung und die Mehrwertsteuerzahlung zu überprüfen.
Finanzprüfung: Ausgabenkontrolle
- Stellen Sie sicher, dass die Ausgaben ordnungsgemäß dokumentiert sind und keine unbeglaubigten Kopien akzeptiert werden.
- Überprüfen Sie die Kostendokumentation durch Prüfung der entstandenen Mehrwertsteuer-Einbehaltung (MwSt. RC).
- Untersuchen Sie Kosten aus dem Ausland, um deren Relevanz für das Geschäft zu prüfen.
- Bei Dienstleistungen, die von nicht ansässigen Firmen oder Personen für Steuerpflichtige erbracht wurden, ist sicherzustellen, dass die Quellensteuer einbehalten wurde.
- Prüfen Sie die Mehrwertsteuer-Einbehaltung (MwSt. RC) bei Zahlungen oder Überweisungen im Namen einer Person oder Firma, die nicht im Land ansässig ist, für:
- Mieten und Untermieten
- Zinsen und Dividenden
- Versorgungsleistungen
- Honorare und Lizenzgebühren
- Patente und Marken
- Technische Unterstützung
- Kosten der Muttergesellschaft
- Provisionen und Ähnliches
- Untersuchen Sie Kosten, die durch Dokumente früherer Verwaltungen belegt sind, um doppelte Erfassungen zu vermeiden.
- Stellen Sie sicher, dass keine persönlichen Ausgaben von Aktionären, Partnern oder Eigentümern auf Unternehmenskonten verbucht wurden.
- Prüfen Sie, ob die der Verwaltung zugerechneten Kosten tatsächlich Verwaltungskosten sind und nicht als Investitionen in Anlagevermögen gelten sollten.
- Untersuchen Sie, ob Strafen für Vermögenswerte existieren, die ihrer Natur nach nicht als abzugsfähige Aufwendungen gelten.