Finanzprüfung: Einnahmen- & Ausgabenkontrolle im Unternehmen

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Finanzprüfung: Einnahmenkontrolle

  • Überprüfen Sie, ob alle Geschäftsbereichseinnahmen erfasst und in der Umsatzsteuer berücksichtigt wurden.
  • Untersuchen Sie Einkommensquellen, die nicht zum Kerngeschäft gehören.
  • Überprüfen Sie die Transaktionen des letzten Monats der vorherigen Geschäftsführung und der ersten Monate der aktuellen Geschäftsführung, um Einnahmenverschiebungen zwischen Perioden zu erkennen.
  • Erstellen Sie eine Vergleichstabelle der Gewinn- und Verlustrechnung mit früheren oder späteren Geschäftsperioden, um ungewöhnliche Abweichungen zu identifizieren.
  • Prüfen Sie Bankkonten auf Gutschriften ausländischer Einkünfte.
  • Bei Dienstleistungen, die im Inland an nicht ansässige Unternehmen oder Privatpersonen erbracht wurden, sind die Rechnungsstellung und die Mehrwertsteuerzahlung zu überprüfen.

Finanzprüfung: Ausgabenkontrolle

  • Stellen Sie sicher, dass die Ausgaben ordnungsgemäß dokumentiert sind und keine unbeglaubigten Kopien akzeptiert werden.
  • Überprüfen Sie die Kostendokumentation durch Prüfung der entstandenen Mehrwertsteuer-Einbehaltung (MwSt. RC).
  • Untersuchen Sie Kosten aus dem Ausland, um deren Relevanz für das Geschäft zu prüfen.
  • Bei Dienstleistungen, die von nicht ansässigen Firmen oder Personen für Steuerpflichtige erbracht wurden, ist sicherzustellen, dass die Quellensteuer einbehalten wurde.
  • Prüfen Sie die Mehrwertsteuer-Einbehaltung (MwSt. RC) bei Zahlungen oder Überweisungen im Namen einer Person oder Firma, die nicht im Land ansässig ist, für:
    • Mieten und Untermieten
    • Zinsen und Dividenden
    • Versorgungsleistungen
    • Honorare und Lizenzgebühren
    • Patente und Marken
    • Technische Unterstützung
    • Kosten der Muttergesellschaft
    • Provisionen und Ähnliches
  • Untersuchen Sie Kosten, die durch Dokumente früherer Verwaltungen belegt sind, um doppelte Erfassungen zu vermeiden.
  • Stellen Sie sicher, dass keine persönlichen Ausgaben von Aktionären, Partnern oder Eigentümern auf Unternehmenskonten verbucht wurden.
  • Prüfen Sie, ob die der Verwaltung zugerechneten Kosten tatsächlich Verwaltungskosten sind und nicht als Investitionen in Anlagevermögen gelten sollten.
  • Untersuchen Sie, ob Strafen für Vermögenswerte existieren, die ihrer Natur nach nicht als abzugsfähige Aufwendungen gelten.

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