Flohmarkt-Regeln und -Vorschriften: Ein umfassender Leitfaden
Classified in Rechtswissenschaft
Written at on Deutsch with a size of 3,71 KB.
Dauer der Feierlichkeiten auf dem Flohmarkt
Die Dauer des Flohmarkttages und die Uhrzeit werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und im Rathaus sowie in der Nähe des Flohmarktes bekannt gegeben. Sollte der Flohmarkttag mit einem Feiertag zusammenfallen, kann der Bürgermeister oder ein zuständiger Beigeordneter festlegen, dass er auf einen anderen Tag verschoben wird. Die Händler müssen darüber mindestens 15 Tage im Voraus informiert werden. Gemäß Artikel 7.1 RLVA dürfen Flohmärkte nur an Sonn- und Feiertagen stattfinden (7.3). Änderungen des Feiertags müssen nach Rücksprache mit den Wirtschaftsbeteiligten und den betroffenen Sektoren erfolgen. Die Gemeinde muss die Generaldirektion für Handel innerhalb von 15 Tagen benachrichtigen.
Interne Betriebsordnung für Flohmärkte
Das Gesetz 1/1997 über den ambulanten Handel bezieht sich auf die interne Betriebsordnung, die jedoch bestimmte Kriterien erfüllen muss: Der Verkauf kann in Ständen oder LKW-Zelten erfolgen, die an den dafür vorgesehenen Orten aufgestellt werden. Die Stände müssen abnehmbar sein und aus einer Rohrkonstruktion bestehen. Die Mindestlänge beträgt 5 Meter, und die Stände müssen mindestens 1 Meter voneinander entfernt sein. Die Zelte können in einem geringeren Abstand aufgestellt werden, jedoch nicht weniger als 3 Meter. Die Mindestbreite des Ganges beträgt 5 Meter. Die Tiefe des Standes sollte durch eine kommunale Verordnung geregelt werden. Es sollten zwei Parkplätze vorhanden sein: einer für Händler und einer für Kunden, die entsprechend gekennzeichnet sind. Händler dürfen ihre Autos nicht innerhalb einer halben Stunde vor Beginn des Marktes verlassen oder außergewöhnliche Situationen verursachen. Es müssen Mülltonnen, Toiletten (entweder abgebaut oder in einem öffentlichen Gebäude in der Nähe), Wasseranschlüsse und eine Waage vorhanden sein. Die lizenzierten Händler sind verpflichtet, den Müll in ihrem Bereich zu beseitigen. Die RLVA schreibt die obligatorische Ausstellung von nummerierten Tickets, Rechnungen oder Quittungen vor, um die Marktsegmente schnell zu identifizieren. Sie dürfen niemals einen Sitzplatz im Gang einnehmen.
Mobile Verkaufsregelung auf Märkten
Befugnisse der Gemeinden
Gemäß Artikel 6.1 des Gesetzes ist es den Gemeinden gestattet, die Straßennutzung innerhalb ihres Gemeindegebiets zu genehmigen. Sie legen die Tage und den Ort der Feierlichkeiten fest und bestimmen die Anzahl und die Fläche des Flohmarktes. Sie können bis zu 10 % der Gesamtplätze für Unternehmer und Gemeindemitglieder reservieren, die nicht im Wirtschaftsbereich (Handwerk) tätig sind. Sie sind auch für die Festsetzung der Gebühren und die jährliche Überprüfung der Preise zuständig. Keine juristische oder natürliche Person darf auf demselben Flohmarkt mehr als 5 % der Stände belegen.
Orte der Feierlichkeiten
Artikel 6.3 des Gesetzes 1/1997 über den ambulanten Handel besagt, dass die Märkte auf freien Flächen oder Plätzen innerhalb oder in der Nähe des Stadtkerns errichtet werden müssen. Es ist verboten, sie vor dem Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern oder an Orten zu errichten, die den Zugang für Fußgänger und Fahrzeuge behindern. Die Installation sollte möglichst in einem Abstand von weniger als 5 Metern zu einem kommerziellen Betrieb vermieden werden (Artikel 5.1 RLVA). Die Gemeinden sind befugt, einen anderen Standort vorzuschlagen, nachdem sie Berufsverbände, Gewerkschaften und Verbraucher angehört haben. Dies muss gerechtfertigt sein und von der Generaldirektion für Handel genehmigt werden. Artikel 5.2 ermächtigt die kommunalen Behörden zur Schließung von Standorten und zur Einrichtung von Fußgängerzonen.