Die Form des Rechtsgeschäfts: Freiheit, Ausnahmen und Rechtsfolgen

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Die Form des Rechtsgeschäfts: Grundlagen und Bedeutung

Die Form von Rechtsgeschäften ist nicht dasselbe wie das Rechtsgeschäft selbst. In diesem Sinne ist die Form kein Element des Geschäfts wie die Willenserklärung, sondern das äußere Gewand, das die einzuhaltenden Formalitäten darstellt.

Klassifizierung von Rechtsgeschäften nach der Form

Alle Rechtsgeschäfte sind formal, da sie externalisiert werden müssen. Wir können sie jedoch unterscheiden, nicht weil einige eine formelle Vorschrift haben und andere nicht, sondern weil man jedes andere gegebene Geschäft haben kann.

Ein Beispiel für ein Rechtsgeschäft mit einer besonderen Formvorschrift ist die Schenkung:

  • Art. 633 (Beispiel): Um eine Schenkung von Eigentum gültig zu machen, muss diese in einem öffentlichen Dokument erfolgen.

Wir müssen auch eine Unterscheidung treffen zwischen:

  • Deklarativen Rechtsgeschäften: Diese bestimmen die Handlungen durch solche, die ein Vehikel für die Manifestation des Willens sind.
  • Handelnden Rechtsgeschäften: Diese sind heute weniger häufig und werden durch Handlungen externalisiert, die nicht primär darauf abzielen, Ausdruck des Willens zu sein.

Wir beschränken uns auf deklarative Rechtsgeschäfte, bei denen die Willenserklärung zwei Arten annehmen kann:

Der Grundsatz der Freiheit der Form

Dieser Grundsatz bedeutet, dass man sich so binden kann, wie man möchte. Die Erklärung kann mündlich oder schriftlich erfolgen (schriftlich ist wünschenswert, da es als Beweis dient). In der klassischen römischen Epoche wurden die vertraglichen Formalitäten gelockert, bis das kanonische Recht, basierend auf den Prinzipien der Treue zum Wort, eine Mäßigung einleitete.

Der Grundsatz wurde erstmals im Land von Alcalá anerkannt. Heute haben wir in unserem Code die Entfernung von Verfolgungen:

Art. 1278: Die Verträge sind verbindlich, unabhängig davon, wie sie geschlossen wurden, sofern sie die wesentlichen Voraussetzungen für ihre Gültigkeit erfüllen.

Trotz seiner Bedeutung gibt es jedoch einige Ausnahmen: Manchmal benötigen wir bestimmte Formalitäten, die nicht auf dem Grundsatz der Freiheit beruhen können (z. B. die Ehe), da wir nicht von dem abweichen können, was das Gesetz vorschreibt. Im Falle von handschriftlichen Dokumenten (Autograph) findet man mehr Flexibilität.

Man fragt sich, warum es Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt. Die Antwort liegt vielleicht darin, dass es sich um sehr wichtige Rechtsgeschäfte handelt und der Gesetzgeber daher Hürden setzt, um eine reflexive Feier zu gewährleisten. Ziel ist es, durch die Förmlichkeit Rechtssicherheit zu schaffen, da das Geschäft andernfalls nichtig ist.

Formvorschriften: Ad Substantiam

Ad substantiam: Dies bedeutet wörtlich "zur Substanz" und besagt, dass die Formalitäten zwingend erforderlich sind, um dem Geschäft die volle Wirksamkeit zu verleihen. Dies sind alle oben genannten Ausnahmen.

Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Formalität

Pro und Kontra:

  • Vorteile: Die gesetzliche Formalität verleiht dem Geschäft Reife, bietet Publizität gegenüber Dritten und dient als Beweismittel (Rechtsform).
  • Nachteile: Erschwert die Durchführung von Geschäften, behindert den Verkehr und die Abwicklung und führt zu Kosten (z. B. für Verwaltungsangelegenheiten oder Papierkram).

Folgehandlungen, Wiederholung und Umwandlung von Rechtsgeschäften

Umwandlung (Art. 1279)

Art. 1279: Wenn das Gesetz für die Ausführung der Tat oder für andere besondere Wirkungen der Vertragspflichten eine bestimmte Form vorschreibt, können sich die Vertragsparteien gegenseitig dazu verpflichten, diese Form zu erfüllen, sofern die Zustimmung und die anderen Anforderungen an die Gültigkeit bereits vorlagen.

Hierbei geht es darum, das Geschäft umzuwandeln und ein neues zu schaffen, sodass es zwar existiert, aber unter einer anderen Hülle. Die Umwandlung tritt an die Stelle des ehemaligen Geschäfts, d. h., sie ersetzt es und hebt es auf, wenn es sich nicht um eine reine Wiederholung handelt.

Art. 1224: Die Schriften zur Anerkennung einer Handlung oder eines Vertrages beweisen nichts gegen das Dokument, in dem sie versandt wurden, wenn sie einen Überschuss oder eine Auslassung enthalten, die davon abweicht, es sei denn, die Umwandlung des ehemaligen Geschäfts ist spezifisch.

Wiederholung eines Rechtsgeschäfts

Die Wiederholung eines Rechtsgeschäfts bringt dieses lediglich vor einen öffentlichen Notar (öffentliche Urkunde). Wenn neue Klauseln den vorherigen widersprechen oder nicht in der oben genannten Weise sind, hat die Anerkennung des neuen Rechtsgeschäfts Vorrang vor dem ehemaligen (Art. 1224).

Rekonstruktion (Ad Substantiam)

Ein Rechtsgeschäft wird in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form gehalten (ad substantiam). Was passiert, wenn die Urkunde zerstört wird? Das Dokument selbst ist nicht wichtig; das Wichtigste ist seine Entstehung. Der Verlust der Urkunde ist daher nicht entscheidend, auch wenn es schwierig sein kann, das vorherige Geschäft zu beweisen.

Rehabilitation (Art. 742)

Der Verlauf des Art. 742 betrifft die notarielle oder geschlossene Verfügung. Bei der offenen Verfügung kann die Wiederherstellung nachgewiesen werden, wenn der Schaden dem Erblasser selbst durch unverschuldete Umstände zugefügt wurde.

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