Formen der staatlichen territorialen Organisation und Kompetenzverteilung

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Formen der staatlichen territorialen Organisation

Es gibt Unterschiede in der Ausübung der souveränen Macht über das Territorium. Wenn wir von „Formen des Staates“ sprechen, beziehen wir uns auf die oben genannten (Staatsformen im engeren Sinne).

Lange Zeit wurde angenommen, dass die absolute Macht ein dem Staat inhärentes Merkmal sei, nicht nur eine spezifische Staatsform. So prägte sich der Begriff des absoluten Staates, in dem alle politische Macht in einer einzigen Institution, der Krone, konzentriert ist. Man spricht hier von absoluten Herrschaftsgebieten. Dieser Zustand impliziert auch einen absoluten Gebietsschutz und eine zentrale physische Kontrolle. Die Machtausübung wird dual gesteuert: aus territorialer und aus institutioneller Sicht. Dies führt zu einer einheitlichen, zentralisierten und stark konzentrierten Staatsform.

Dekonzentration

Dekonzentration bedeutet die Delegation von Aufgaben an andere Institutionen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Diese Bedingungen sind:

  • Die zu übertragenden Aufgaben sind verwaltender oder ausführender Natur im Sinne der Exekutive oder der Gesetzesdurchsetzung. Dies umfasst das, was wir heute als Management bezeichnen.
  • Diese Funktionen werden an Institutionen delegiert, die wir als „Organe“ bezeichnen. Sie sind „bescheiden“, weil sie drei Anforderungen erfüllen müssen:
    • Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit; die juristische Person ist der Staat selbst. Sie unterliegen den Rechten und Pflichten des Staates. Diese Organe haben den gleichen rechtlichen Status wie der Staat.
    • Sie haben kein eigenes Vermögen. Es ist das Vermögen des Staates; sie verfügen über kein eigenständiges Erbe. Dies ermöglicht es dem Staat, seine Aufgaben zu verwalten.
    • Sie haben keine eigenen Budgets. Die Organe sind in den allgemeinen Staatshaushalt integriert.

Ein Beispiel für Dekonzentration sind die Finanzämter (man muss nicht mehr nach Madrid reisen, um eine Angelegenheit zu regeln).

Dezentralisierung

Es gibt zwei Arten von Dezentralisierung, die sich im Grad der Autonomie unterscheiden.

Administrative Dezentralisierung

Dies geht über die Dekonzentration hinaus und beinhaltet mehr Elemente als zuvor. Es handelt sich um Dezentralisierung, da exekutive Funktionen übertragen oder delegiert werden. Die Gesetzgebung ist hierbei ausgeschlossen. Der Unterschied besteht darin, dass diese Funktionen nicht an die zuvor genannten „bescheidenen“ Organe, sondern an Institutionen übertragen werden, die über eigene Rechtspersönlichkeit, ein eigenes Budget und Eigenkapital verfügen.

  • Territoriale Einheiten, die solche Übertragungen empfangen, erfüllen eine vierte Anforderung: Sie haben einen spezifischen räumlichen Geltungsbereich. Dies ist die sogenannte Kommunalverwaltung (Local Government).
  • Nicht-territoriale Einheiten, so genannt, weil sie nicht auf ein begrenztes Gebiet beschränkt sind, sondern auf dem gesamten Gebiet agieren können und nicht territorial definiert sind. Dies sind sogenannte institutionelle Einheiten. Sie sind öffentliche Einrichtungen, an die der Staat Aufgaben delegiert.

Politische Dezentralisierung

Hierbei werden nicht nur exekutive, sondern auch legislative Funktionen übertragen oder delegiert. Dies umfasst die Fähigkeit, rechtliche Regeln und Gesetze zu erlassen. Diese Fähigkeit wird an Einrichtungen wie die Autonomen Gemeinschaften übertragen, die somit dezentrale Einheiten des Staates sind.

Probleme der Dezentralisierung

Das erste Problem der Dezentralisierung ist die Gewaltenteilung, d.h. die Abgrenzung zwischen den Kompetenzen des Staates und den übertragenen Kompetenzen. Dies ist charakteristisch für einen dezentralisierten Staat.

Es gibt zwei Ebenen der staatlichen Organisation: die zentrale staatliche Ebene und die dezentralen Ebenen (z.B. Madrid und die Autonomen Gemeinschaften in Spanien). Durch diese Verteilung entstehen verschiedene Arten von Kompetenzen.

Ein zweites Problem der politischen Dezentralisierung ist die Finanzierung der Kompetenzen.

Arten von Kompetenzen

Kompetenz bedeutet die Befugnis, etwas zu tun oder zu entscheiden. Dies umfasst sowohl die Durchsetzung (Exekutive) als auch die Gesetzgebung (Legislative). Es bezieht sich auf die Zuständigkeit für ein bestimmtes Sachgebiet.

Im liberalen Staat gab es in dieser Hinsicht nur wenige Regelungen, da vieles dem Markt und der Privatwirtschaft überlassen wurde und sich so schnell löste.

Ausschließliche Zuständigkeiten

Dies bedeutet, dass eine Ebene (z.B. der Staat oder eine autonome Einheit) die alleinige legislative und exekutive Befugnis in einem bestimmten Bereich hat. Wenn der Staat jedoch allgemeine gesetzliche Rahmenbedingungen vorgibt und die Ausführung delegiert, spricht man von geteilten Zuständigkeiten.

Geteilte Kompetenzen

Dies bedeutet, dass Kompetenzen geteilt werden. Es gibt zwei Arten der Aufteilung:

  • Eine Ebene ist für die Gesetzgebung und Planung zuständig, die andere für die Ausführung. Beispiel: Die Regierung erlässt die Gesetze, und die Kanarischen Inseln führen sie aus. Geteilte Zuständigkeiten sind weniger zahlreich.
  • Die obere Ebene (z.B. der Staat in Spanien) erlässt Rahmengesetze und allgemeine Rechtsgrundsätze. Die untere Ebene entwickelt diese weiter und führt sie aus.

Implizite Kompetenzen

Sie sind nicht explizit festgelegt, ergeben sich aber aus dem Kontext oder der Notwendigkeit. Beispiel: Die US-Notenbank.

Konkurrierende Kompetenzen

Hierbei sind zwei Ebenen gleichzeitig zuständig. Zum Beispiel in den Bereichen Kultur, wo sowohl Madrid (Staat), die Kanarischen Inseln (Autonome Gemeinschaft) als auch die Gemeinden Kompetenzen haben können. Dies kann zu einem doppelten oder freien Wettbewerb führen.

Im Bildungsbereich gibt es zum Beispiel oft keine klaren Regeln oder Normen, denen zu folgen ist. Bei Unstimmigkeiten zwischen den beiden Ebenen muss ein Schiedsrichter eingeschaltet werden. In den USA ist dies der Oberste Gerichtshof. Im europäischen und spanischen Kontext gibt es spezielle Gerichte. In Spanien werden diese als Kompetenzkonflikte bezeichnet und sind von zweierlei Art:

  • Positiver Konflikt: Wenn beide Ebenen die Zuständigkeit für eine Angelegenheit beanspruchen.
  • Negativer Konflikt: Wenn keine der Ebenen die Zuständigkeit für eine Angelegenheit übernehmen will.

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