Formen der Verwaltungstätigkeit
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Polizeiliche Tätigkeit (Ordnungstätigkeit)
Dies ist eine staatliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Sie umfasst rechtliche Maßnahmen, die zur Wahrung des allgemeinen oder öffentlichen Interesses die Rechte von Personen einschränken können.
Förderungstätigkeit
Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die öffentliche Zwecke durch rechtliche Anreize verfolgt, um das Verhalten von Privatpersonen zu beeinflussen. Das öffentliche Interesse wird dabei nicht direkt durch die zuständige öffentliche Verwaltung erreicht, sondern durch die Tätigkeit von Personen, die auf dem Prinzip der freiwilligen Zusammenarbeit mit den Behörden basiert.
Öffentliche Dienstleistungstätigkeit
Im Falle der öffentlichen Dienstleistung ist die Verwaltung für die Erbringung von Leistungen oder die Bereitstellung von Gütern für Bürger oder Verbraucher zuständig. Für diesen Bereich legt die Verwaltung bestimmte Bedingungen fest:
- Kontinuität der Dienstleistung
- Gleichheit bei der Inanspruchnahme
- Vertragszwang (Kontrahierungszwang)
- Technische Verfügbarkeit
- Preisgestaltung
- Administrative Aufsicht
Organisatorische Tätigkeit
Zur Vorbereitung der Ausübung anderer Funktionen führt die Verwaltung interne Tätigkeiten durch. Diese dienen dazu, sich selbst zu organisieren und mit den notwendigen personellen und materiellen Ressourcen auszustatten, um die verfolgten Zwecke zu erreichen.
Wirtschaftliche Tätigkeit der Verwaltung
Diese Form der Verwaltungstätigkeit liegt vor, wenn die Verwaltung nicht nur öffentliche Dienstleistungen erbringt, sondern auch Güter produziert, die auf dem Markt verkauft werden. Ihre verfassungsrechtliche Grundlage findet sich beispielsweise in Artikel 128 Absatz 2 der spanischen Verfassung (Hinweis: Der ursprüngliche Text bezog sich vermutlich auf die spanische Verfassung).
Schiedsrichterliche Tätigkeit
Diese Tätigkeitsform ähnelt der gerichtlichen Tätigkeit. Zunehmend tritt die öffentliche Verwaltung als Schiedsrichter oder Vermittler bei Konflikten zwischen den Rechten und Interessen von Einzelpersonen auf. Solche schiedsrichterlichen Funktionen übt die Verwaltung beispielsweise in Bereichen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, dem Verkehrswesen, der Telekommunikation sowie dem Verbraucherschutz aus.