Frachtbriefe: Pflichten, Definition und Bestandteile

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Die Pflichten des Trägers

Die Pflichten des Trägers werden reduziert auf:

  • LOAD: Die Verwahrung und Pflege der Last wird durch den Kapitän, der den Träger stellt, zu diesem Zweck durchgeführt.
  • Custody: Ihre Verpflichtung zur Aufbewahrung dürfen sie direkt oder über ihre Stiftung erfüllen (richtiges Beladen, Entladen, Laden, Stauen und Lieferung im Hafen).
  • TRANSPORT: Der Kapitän sollte teilweise Wareneingänge durch die Ausweitung des jeweiligen BL oder Dokumente quittieren, wenn es gerechtfertigt ist.

Rechtliche Definition des Frachtbriefs (Art. 977 C. C.)

Es ist ein Dokument, das die Existenz eines Seeverkehrsabkommens beweist und bestätigt, dass die Lieferung oder Übernahme zur Verladung der Ware stattgefunden hat. Der Träger ist verpflichtet, gegen Vorlage dieses Dokuments an eine bestimmte Person oder deren Beauftragten auszuliefern.

Beweiskraft des Frachtbriefs

Der BL (Bill of Lading) wird vermutet, es sei denn, das Gegenteil ist bewiesen, dass der Träger die beanspruchten Leistungen der Ware übernommen hat, oder, wenn an Bord, mit einem entsprechenden Verweis.

Nicht unterstützt werden Beweise für das Gegenteil mit dem Träger, wenn der BL den Titelwert an eine dritte Partei übertragen wurde, einschließlich eines Empfängers, der in gutem Glauben in Übereinstimmung mit der Beschreibung im BL gehandelt hat.

Hinweise oder Auflagen typisch für einen Frachtbrief (Konnossement B/L)

Abschnitt 1015. Es gibt Bestimmungen im Frachtbrief:

  1. Die allgemeine Art der Waren, die führenden Marken, die für die Identifizierung notwendig sind, eine ausdrückliche Erklärung, falls zutreffend, über den gefährlichen Charakter, und wenn Anweisungen in diesem Sinne gegeben wurden, die Anzahl der Packungen oder Stücke und das Gewicht der Güter oder anders ausgedrückte Menge. Alle diese Daten werden dem Verlader eingegeben, wie durch eine Angabe möbliert;
  2. Die scheinbare Beschaffenheit der Ware;
  3. Name und Ort des Förderers;
  4. Der Name des Absenders;
  5. Der Name des Empfängers, wenn er durch den Versender mitgeteilt wurde;
  6. Der Hafen zum Laden, nach dem Beförderungsvertrag, und der Zeitpunkt, zu dem der Beförderer die Ware zur Auslieferung getroffen hat;
  7. Der Löschhafen, im Rahmen des Auftrags des Seeverkehrs;
  8. Die Zahl der ursprünglichen Frachtbriefe, wenn mehr als einer;
  9. Der Ort der Ausstellung des Konnossements;
  10. Die Unterschrift des Luftfrachtführers oder der Person, die in seinem Namen handelt;
  11. Die Fracht, in dem Maße, dass sie ihm zu zahlen ist, muss durch den Empfänger bezahlt werden, oder jeder andere Hinweis darauf, dass Fracht;
  12. Die Erklärung gemäß dem letzten Absatz des Artikels 1039;
  13. Die Anweisung, falls zutreffend, dass die Waren auch auf Deck durchgeführt werden;
  14. Das Datum oder ein Zeitraum für die Auslieferung der Waren in dem Hafen der Entlastung, wenn dies ausdrücklich vereinbart und zwischen den Parteien;
  15. Eine Begrenzung oder obere Grenzen der Verantwortlichkeit wurden 997 in Übereinstimmung mit Artikel vereinbart.

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