Fragen und Antworten zum Handelsrecht: Kauf- und Kommissionsverträge

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Kaufverträge und Pflichtverletzungen

10. Weigerung des Käufers, die Ware anzunehmen – Konsequenzen

Verweigert der Käufer ohne triftigen Grund die Annahme der gekauften Ware, und bevorzugt der Verkäufer die Ausführung des Auftrags, kann er die Ware gerichtlich hinterlegen. Er kann den Kaufpreis verlangen. Der Verkäufer kann auch den Rücktritt vom Vertrag versuchen.

11. Synthetische Darstellung von Vertragsverletzungen

  • Verletzung der Pflicht zur Übergabe der Sache (Menge, Qualität, etc.).
  • Verletzung der Pflicht zur Zahlung des Preises.
  • Verletzung der Pflicht zur Annahme der verkauften Sache (Weigerung ohne triftigen Grund oder Verzug).

12. Welche Maßnahme regelt Art. 340 HGB zugunsten des Verkäufers?

Artikel 340 HGB besagt: Solange die verkaufte Ware vom Verkäufer, auch als Anzahlung, gehalten wird, hat er Vorrang vor jedem anderen Gläubiger, um die Zahlung und die durch die Verzögerung entstandenen Zinsen zu sichern.

13. Was versteht man unter einem "Feld-zu-Feld"-Verkauf?

Dies liegt vor, wenn der Ort (die Stadt) der Lieferung vom Ort des Verkaufs abweicht. In diesen Fällen ist der Ort der Lieferung oft die Niederlassung des Spediteurs, der beauftragt wurde, die Ware zum Käufer zu bringen.

14. Was ist das System des Ratenkaufs?

Die Regelung des Ratenkaufvertrages kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Schriftform ist obligatorisch.
  • Zusätzlich zu den vertraglichen Vereinbarungen und Klauseln müssen die Mindestanforderungen gemäß Art. 7 des Gesetzes über den Ratenkauf von beweglichen Sachen enthalten sein (Ort und Datum des Kaufs, Name des Käufers, Verkäufers und Finanziers, Beschreibung des Kaufgegenstandes, Verkaufspreis, eingezahlter Betrag und der gestundete Betrag, sowie ob der Zinssatz variabel oder fest ist, etc.).
  • Die Möglichkeiten eines Rücktritts des Käufers.

Zusammenarbeitsverträge und externe Interessen

1. Können Zusammenarbeitsverträge Maßnahmen oder Ergebnisse beinhalten?

Ja, wie bei Partnerschaftsverträgen oder der Verwaltung externer Interessen werden primär Verpflichtungen übernommen. Bei einigen Vertragstypen ist das überwiegende Ziel die bloße Umsetzung der Maßnahme als Mittel, die zu einem Ergebnis führen kann oder nicht (z. B. Beschaffung von Mitteln). Bei anderen Vertragstypen steht die Erreichung eines bestimmten Ergebnisses im Vordergrund (z. B. Leistungsverträge).

2. Eigenschaften des Kommissionsvertrages (Art. 244 ff. HGB)

  1. Es ist ein Mandat, d. h. ein Vertrag, bei dem sich eine Person (der Kommissionär) verpflichtet, eine Dienstleistung zu erbringen oder etwas für Rechnung oder nach Anweisung eines anderen (des Auftraggebers) zu tun.
  2. Der Zweck der Provision, die der Auftraggeber dem Kommissionär erteilt, muss in einem Handelsgeschäft bestehen, dessen Ausführung das Rechtsgeschäft darstellt, das der Kommissionär abwickelt, und das externe Beziehungen zu Dritten begründet.
  3. Der Auftraggeber oder sein Vertreter muss ein Händler sein.
  4. Die interne Beziehung zwischen Auftraggeber und Kommissionär ist keine dauerhafte oder aufeinanderfolgende Beziehung, sondern eine momentane Beziehung, die mit der Vollendung und Erfüllung des Zwecks der Provision endet.
  5. Die Kommission ist ein konsensualer, bilateraler oder synallagmatischer Vertrag. Während das Mandat grundsätzlich kostenlos ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kommission unter Kaufleuten grundsätzlich entgeltlich, auch wenn nichts anderes vereinbart wurde.

3. Haftung des Auftraggebers bei der Kommission (Art. 253 HGB)

Ja, der Auftraggeber muss alle Folgen der Provision akzeptieren, mit Ausnahme des Rückgriffs gegen den Kommissionär wegen Nichterfüllung oder fehlerhafter Erfüllung.

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