Rechte und Freiheiten: Ein Überblick über die Artikel
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Artikel 1: Die Souveränität liegt in der Ortschaft 1-2-3. Artikel 2: Einheit der Nation und das Recht auf Autonomie. Artikel 6: Politische Parteien. Artikel 7: Gewerkschaften und Unternehmensverbände. Artikel 9: Respektiere das Gesetz: 1 - Freiheit, 2 - Gleichheit, 3 - Rechtliche Garantien. Artikel 10: Rechte der Personen: 1-2. Artikel 14: Gleichheit vor dem Gesetz. Artikel 15: Recht auf Leben. Artikel 16: Freiheit in ideologischen und religiösen Fragen: 1-2-3. Artikel 17: Recht auf persönliche Freiheit: 1-2-3-4. Artikel 18: Recht auf Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung: 1-2-3-4. Artikel 19: Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht. Artikel 20: Freiheit der Meinungsäußerung: 1-2-3-4-5. Artikel 21: Recht auf Versammlung: 1-2. Artikel 22: Vereinigungsfreiheit: 1-2-3-4-5. Artikel 23: Recht auf Teilnahme: 1-2. Artikel 24: Gerichtlicher Schutz der Rechte: 1-2. Artikel 25: Grundsatz der Rechtmäßigkeit: 1 - bezahlte Arbeit für Gefangene, 2-3. Artikel 26: Verbot der Ehrengerichte. Artikel 27: Das Recht auf Bildung: 1-2-3. Artikel 28: Vereinigungsfreiheit: 1 - Streikrecht, 2. Artikel 29: Petitionsrecht: 1-2. Artikel 30: Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung: 1-2-3-4. Artikel 53: Rechte und Freiheiten in der Obhut: 1 - Amparo, 2-3.
Artikel 19
Freizügigkeit und Aufenthalt
Die Spanier haben das Recht auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf Reisen durch das Land.
Sie haben auch das Recht auf freien Ein- und Ausstieg aus Spanien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dieses Recht kann nicht aus ideologischen Gründen durch politische Maßnahmen eingeschränkt werden.
Artikel 23
Folgerecht
1. Die Bürger haben das Recht auf Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten, entweder unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter in periodischen, allgemeinen Wahlen.
2. Sie haben auch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Funktionen und Ämtern, gemäß den Anforderungen, die durch Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Artikel 27
Freiheit des Unterrichts
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Freiheit der Erziehung ist gewährleistet.
2. Die Bildungsrechte und -freiheiten sind darauf ausgerichtet, die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit zu fördern und die Achtung der demokratischen Prinzipien des Zusammenlebens zu gewährleisten.
3. Die öffentlichen Gewalten gewährleisten das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen religiös und moralisch zu erziehen.