Funktionen und Aufgaben der EU-Institutionen

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,84 KB

Funktionen des Parlaments

Legislative Rolle

Das Parlament beteiligt sich zusammen mit dem Rat an der Gesetzgebung. Das Verfahren für die Annahme von Rechtsvorschriften erfolgt häufig im Mitentscheidungsverfahren (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat; es legt die gemeinsamen Regeln und Normen fest. Das Parlament hat jedoch nur beschränkte Befugnisse bei der Ausarbeitung mancher Rechtsvorschriften.

Haushaltsfunktion

Diese Funktion hat dazu geführt, dass das Parlament gestärkt wurde, weil Beträge variieren können und die Ausgaben vom Rat genehmigt werden müssen. Das Parlament muss den EU-Haushalt gemeinsam mit dem Rat genehmigen und kann Änderungen vorschlagen. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle überwacht die Verwendung der Haushaltsmittel.

Demokratische Rolle

Das Parlament übt eine Kontrollfunktion gegenüber der Kommission aus. Bei der Ernennung einer neuen Kommission trifft es sich mit der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten und den Kandidaten für das Amt. Die Kommission ist politisch gegenüber dem Parlament verantwortlich. Die Abgeordneten richten ständig schriftliche und mündliche Anfragen an die Kommission. Das Parlament kann ein Misstrauensvotum gegen die Kommission einbringen und deren Rücktritt verlangen. Das Parlament überwacht auch die Arbeit des Rates. Die demokratische Kontrolle erfolgt zudem durch die Prüfung von Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern sowie durch nichtständige Untersuchungsausschüsse.

Der Rat der Europäischen Union

Er ist ein zentrales Entscheidungsorgan der EU und vertritt die Mitgliedstaaten. An den Sitzungen nehmen die jeweils zuständigen nationalen Minister teil. Bei wichtigen politischen Entscheidungen treffen sich die Staats- und Regierungschefs. Welcher Minister teilnimmt, hängt von den Themen der Tagesordnung ab. Die teilnehmenden Minister sind gegenüber ihrer Regierung und dem nationalen Parlament verantwortlich. Jedes Mitgliedsland unterhält in Brüssel ein ständiges Team, das seine nationalen Interessen innerhalb der Union vertritt; der Leiter dieses Teams ist in der Regel der ständige Vertreter des Landes bei der EU. Die Ständigen Vertreter treffen sich wöchentlich im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV).

Aufgaben des Europäischen Rates

  • Verabschiedung europäischer Gesetzgebung
  • Koordinierung der Wirtschaftspolitik
  • Abschluss internationaler Abkommen
  • Genehmigung des EU-Haushalts
  • Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik
  • Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Entscheidungsfindung

Am häufigsten erfolgt die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit. Für die qualifizierte Mehrheit ist in der Regel erforderlich: eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und mindestens 232 Stimmen nach dem Stimmengewichtungssystem. Zudem kann gefordert werden, dass die befürwortenden Staaten mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren.

Die Europäische Kommission

Sie ist eine politisch unabhängige Institution, die die Interessen der EU als Ganzes vertritt und nicht zur Förderung nationaler Interessen eines Mitgliedstaats oder auf Weisung einer Regierung handeln darf. Die Mitglieder der Kommission werden Kommissare genannt. Jedem Mitgliedstaat steht in der Regel ein Kommissar zu; die Besetzung kann durch ein Rotationssystem bestimmt werden. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und Luxemburg und unterhält Vertretungen in den meisten Ländern.

Die Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorschläge für Rechtsvorschriften dem Parlament und dem Rat unterbreiten
  • Verwaltung der EU-Politiken und des Haushalts
  • Durchsetzung des europäischen Rechts
  • Vertretung der EU auf internationaler Ebene

Verwandte Einträge: