Die Funktionen der spanischen Regierung: Politik, Exekutive, Verwaltung
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Die Funktionen der Regierung
Politische Funktionen der Regierung
Internationale Beziehungen
Die Regierung leitet die Außenpolitik und befürwortet in einigen Fällen die Maßnahmen des Königs als Hoher Vertreter. Dazu gehören die Verhandlung von Verträgen, die Einhaltung anderer Abkommen und die Umsetzung von Beschlüssen internationaler Gremien, denen Spanien beigetreten ist.
Initiative und politische Orientierung
- Einreichung der politischen Agenda vor dem Parlament zur Einsetzung parlamentarischer Kandidaten oder zur Vertrauensfrage.
- Gesetzesinitiative durch Vorlage von Gesetzesentwürfen vor dem Kongress oder Senat.
- Initiative zur Verfassungsreform.
- Vorbereitung des Staatshaushalts zur Überprüfung, Änderung und Genehmigung durch die Cortes.
- Entwicklung von Projekten zur Wirtschaftsplanung, die der Genehmigung durch Gesetz bedürfen.
Schiedsverfahren und Konfliktlösung
- Vorschlag für ein beratendes Referendum über politische Entscheidungen von besonderer Bedeutung.
- Vorschlag zur Anberaumung von Wahlen.
- Vorschlag zur Auflösung des Kongresses, des Senats oder der Cortes.
Manchmal werden die Schlichtungsbefugnisse relativ unabhängig ausgeübt und spiegeln sich nicht als königliche Billigung wider:
- Informationspflicht gegenüber dem König: Die Regierung hat die Pflicht, den König über die Staatsgeschäfte zu informieren. Der Premierminister hat das Recht, den Ministerrat zu leiten.
- Verfassungsbeschwerde: Befugnis zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze oder Vorschriften mit Gesetzeskraft.
- Lösung verfassungsrechtlicher Konflikte: Beilegung verfassungsrechtlicher Konflikte mit dem Kongress, dem Senat oder dem Obersten Justizrat.
- Funktionen im Zusammenhang mit Autonomen Gemeinschaften:
- Ernennung eines Delegierten der staatlichen Verwaltung in diesem Gebiet.
- Einberufung von Abgeordneten und Bildung einer Versammlung zur Ausarbeitung des Autonomiestatuts.
- Kontrolle der Ausübung delegierter Aufgaben gemäß Art. 150.2 nach Anhörung des Ministerrats.
- Anfechtung von Bestimmungen und Beschlüssen Autonomer Gemeinschaften vor dem Verfassungsgericht, einschließlich der Anordnung der Aussetzung dieser Bestimmungen oder Beschlüsse.
- Beilegung von Konflikten bezüglich Wettbewerbsregeln, Beschlüssen und Handlungen oder Unterlassungen.
- Annahme der erforderlichen Maßnahmen mit Zustimmung der absoluten Mehrheit im Senat, um eine autonome Region zur Einhaltung ihrer verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen zu zwingen.
Funktionen in außergewöhnlichen Situationen
- Erklärung des Alarmzustands oder des Ausnahmezustands, die in der Vergangenheit vom Kongress der Abgeordneten genehmigt wurden.
- Befugnis zur Erlassung von Gesetzesdekreten.
Funktionen der Verteidigung
Die Regierung ist für die Verteidigung des Staates zuständig. Während der König das Oberkommando der Streitkräfte innehat, obliegt der Regierung die Erklärung von Frieden und Krieg.
Exekutive und administrative Funktionen
Die Regierung ist die oberste Instanz der öffentlichen Verwaltung und der administrativen Tätigkeiten des Staates, wie in Artikel 97 dargelegt. Diese Rolle ist eng mit der Politik verknüpft. Die Regierung übt bindende Autorität gemäß der Verfassung und den Gesetzen aus und wird von den Gerichten kontrolliert. Sie genehmigt nachrangige gesetzliche Bestimmungen und erlässt entsprechende Rechtsvorschriften.
Dazu gehören:
- Erlass von Dekreten mit delegierter Gesetzgebung zur Konsolidierung verschiedener Gesetzestexte in einem Wort oder Satz (sogenannte artikulierte Dekrete).
- Annahme von Dekreten, die vom Ministerrat beschlossen und vom König erlassen werden (sogenannte Königliche Dekrete), oder vom Ministerpräsidenten genehmigte Dekrete (nicht-ministerielle Dekrete).
- Die Nominierung von zivilen und militärischen Räten.
- Die Verleihung königlicher Gnaden.
- Die Ausübung des Rechts, das dem König zusteht, zum Schutz der Rechte und Freiheiten und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verwaltung von Sicherheitskräften und öffentlichen Diensten.