Garantien und Verfahren für die Stimmabgabe bei Wahlen

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A) Garantien: Jeder Wahltisch hat einen Präsidenten, zwei Beisitzer und Stellvertreter. Weitere persönliche Garantien umfassen die Bestätigung der Richtigkeit des Wahlprozesses durch Notare und die Möglichkeit für Wähler, bei Krankheit oder Behinderung die Unterstützung des Wahlpersonals zu beantragen. Die LOREG (Ley Orgánica del Régimen Electoral General) legt fest, dass die Polizei am Wahltag die Stimmrechte in den Wahllokalen schützt und dem Präsidenten des Wahltisches innerhalb und außerhalb des Wahllokals Hilfe leistet.

B) Garantien für Wahlmaterialien: Die LOREG schreibt vor, dass jedes Wahllokal mindestens eine Wahlkabine haben muss, um die Geheimhaltung der Stimmabgabe zu gewährleisten. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, dass Wähler die Stimmzettel in der Kabine ausfüllen müssen. Sie können die Stimmzettel auch an einem Tisch in der Nähe der Kabine ausfüllen und dort abgeben. Es sollte eine Wahlurne nach dem offiziellen Modell vorhanden sein, die aus transparentem Material besteht und abnehmbar ist, um die Stimmenzählung zu erleichtern.

Die Wahlmaterialien umfassen:

  • Formulare zur Erleichterung der Briefwahl: Umschläge, Anleitungen usw.
  • Stimmzettel und Wahlumschläge, die dem offiziellen Modell entsprechen und von der zuständigen Wahlbehörde genehmigt wurden. Die Verfügbarkeit dieser Materialien muss am Wahltag sichergestellt sein. Die Umschläge müssen identisch sein und die Stimmzettel so gut wie möglich vor Blicken schützen.
  • Formulare für die Wahlhelfer zur Erfüllung ihrer Aufgaben am Wahltag.

Weitere Möglichkeiten zur Stimmabgabe:

Die Briefwahl ist eine außergewöhnliche Art der Stimmabgabe, die die Unparteilichkeit der Wähler am Wahltag gewährleistet. Sie basiert auf dem Wunsch, die Wahlbeteiligung zu erleichtern, wenn Wähler am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Das Wahlgesetz sieht kein spezielles Verfahren für die Stimmabgabe von Spaniern vor, die sich im Ausland aufhalten. Wenn Wähler am Wahltag nicht zu Hause sind, müssen sie ab dem Zeitpunkt der Wahlausschreibung bis zum zehnten Tag vor der Wahl eine Bescheinigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei jeder Poststelle beantragen.

Dieser Antrag muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises gestellt werden. Bei Krankheit oder Behinderung, die die persönliche Antragstellung verhindert, muss die Unfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. In diesem Fall kann eine bevollmächtigte Person die Dokumentation beantragen. Die Postdienste leiten alle Unterlagen innerhalb von drei Tagen an die zuständige Wahlbehörde weiter, um die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu überprüfen. Die Wahlbehörde sendet dann per Einschreiben die Stimmzettel und Umschläge mit dem Wahlschein an die Adresse des Wählers, zusammen mit einer Anleitung und der Adresse des Wahllokals.

Die Briefwahlumschläge werden von der Post bis zum Wahltag aufbewahrt und um 9 Uhr an die zuständigen Wahlhelfer übergeben. Die Umschläge müssen vor 20 Uhr an den Wahltischen eintreffen, damit die Stimmen gezählt werden können. Wenn mehrere Stimmzettel in einem Umschlag enthalten sind, müssen die entsprechenden Umschläge für die einzelnen Stimmzettel verwendet werden.

Auch Wähler, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in Spanien aufhalten, können per Briefwahl wählen, solange der Umschlag an die zuständige Wahlbehörde adressiert ist. Bei Kommunalwahlen ist die direkte Relevanz für den Wahlvorstand gegeben. Dies gilt auch für Umschläge, die aus dem Ausland per Post versandt werden, sobald das Protokoll einen glaubwürdigen Stempel der entsprechenden Poststelle aufweist.

Für die Gültigkeit dieser Stimmen ist es wichtig, dass auf dem Umschlag das Datum des Poststempels oder der amtlichen Registrierung der Poststelle, des Konsulats oder der diplomatischen Vertretung angegeben ist. Der Umschlag darf nicht später als am dreißigsten Tag nach der Wahlausschreibung versandt worden sein.

Das Innenministerium ist befugt, die Stimmabgabe von Angehörigen der Streitkräfte und Sicherheitsorgane zu gewährleisten, die sich außerhalb des Staatsgebiets befinden, beispielsweise bei Friedensmissionen.

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