Geburtsurkunde und Heiratsurkunde: Wichtige Informationen und rechtliche Aspekte

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Geburtsurkunde und Heiratsurkunde: Wichtige Informationen

Studie betont:

Geburt eines Kindes: Was ist zu tun?

1. Bei der Geburt eines Kindes muss die öffentliche Erklärung der Geburt unverzüglich erfolgen (Art. 19 LOPNA).

2. Wenn die Geburt nicht in einem Gesundheitsamt stattfindet, muss die Erklärung vor einem Beamten innerhalb von höchstens 90 Tagen erfolgen (Dies führt zu Geldbußen nach Art. 19 und 20).

Art. 470: Wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat, ist der diplomatische oder konsularische Vertreter der Republik berechtigt, die Urkunde auszustellen und Ausfertigungen an die erste zivile Behörde der Gemeinde zu schicken, in der die Eltern in Venezuela leben.

Art. 471: Bei einer Geburt auf einem Schiff auf See ist der Kapitän berechtigt, die Erklärung der Geburt entgegenzunehmen. Nach Betreten des Festlandes ist diese der Konsularstelle vorzulegen.

Art. 488: Familienstandspunkte für Militärgeschichte werden von den Beamten durch besondere Vorschriften bestimmt verbreitet.

Art. 489: Ausdruck die auf Punkte angehoben werden.

Zeugen bei der Geburtsanzeige

Art. 465: Die Leute, Schulen kann dies die Befragten.

Zur Erklärung der Geburt vor dem öffentlichen Beamten sind berechtigt: die Mutter, entweder persönlich oder durch einen besonderen Bevollmächtigten. Andere können der Arzt, der Chirurg, die Hebamme oder der Leiter des Hauses sein, in dem die Geburt stattgefunden hat.

Art. 469: Die Zeugen im Rahmen der zu finden.

Wer ein Kleinkind öffentlich oder privat findet, muss dies der höchsten zivilen Behörde der Gemeinde oder Kommune unter Angabe aller Umstände, Zeit und Ort der Entdeckung melden.



Zeugen

Art. 448: Zwei ältere Nachbarn, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde oder Kommune haben.

Heiratsurkunde

Befugte Beamte zur Eheschließung (Art. 82)

Folgende Amtsträger sind zur Eheschließung ermächtigt:

  • Höchste zivile Autorität der Gemeinde oder Kommune
  • Der Vorsitzende des Gemeinderats
  • Richter der Pfarrei oder Gemeinde
  • Chef des Zivilbezirks
  • Präsident des Stadtrats

Art. 98: Hochzeit in Todesgefahr

Wenn es nicht möglich ist, den zuständigen Beamten oder den beauftragten Beamten zu erreichen, findet die Eheschließung in Anwesenheit von 3 volljährigen Personen statt, von denen mindestens eine mit dem Kläger verwandt sein muss. Diese Personen müssen lesen und schreiben können. Sie leiten den Akt und nehmen die Erklärung der Ehegatten entgegen, die sich als Mann und Frau annehmen.

Anmelder (Art. 86)

Die zukünftigen Ehepartner, die die Bereitschaft zur Heirat zum Ausdruck bringen. Kann auch über einen Agenten erfolgen (Art. 85)

Zeugen (Art. 86)

3.1. Wenn die Ehe im Büro des Beamten geschlossen wird, ist die Anwesenheit von zwei Zeugen über zwanzig Jahre erforderlich, die auch mit den zukünftigen Ehepartnern verwandt sein können.

3.2. Wird die Ehe außerhalb des Amtes geschlossen, sind mindestens vier (4) volljährige Zeugen erforderlich, von denen zwei nicht mit den zukünftigen Ehepartnern verwandt sein dürfen.

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