Gehalt und Lohnstruktur: Arbeitsrechtliche Grundlagen
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Definition und Bestandteile des Gehalts
Das Gehalt (oder der Lohn) ist das gesamte Entgelt, das Arbeitnehmer für ihre Arbeitsleistung erhalten, sei es in bar oder in Sachleistungen. Es wird für die erbrachte Arbeit gezahlt, unabhängig von der Form der Entschädigung oder der Ruhezeiten.
Was zählt nicht zum Gehalt? (Lohnnebenleistungen)
Nicht alle vom Arbeitnehmer erhaltenen Beträge gelten als direktes Gehalt. Dazu gehören Beträge, die als Entschädigung oder Ergänzung gezahlt werden, wie beispielsweise:
- Leistungen oder Kompensationen der Sozialversicherung (SS).
- Entschädigungen infolge von Versetzungen, Suspendierungen oder Entlassungen.
- Zahlungen für wöchentliche Ruhezeiten, nicht erstattungsfähige Urlaube, Jahresurlaub oder Ruhezeiten während des Tages.
Die Hauptbestandteile des Gehalts sind das Grundgehalt und die Lohnzulagen.
Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits)
Lohnnebenleistungen haben entschädigenden Charakter oder dienen der Deckung von Kosten. Sie umfassen beispielsweise Kosten, Nutzen oder Entschädigungen der Sozialversicherung oder Entschädigungen infolge von Versetzung oder Suspendierung. Diese Leistungen sind keine direkte Bezahlung für erbrachte Arbeitsleistung, sondern stellen Ausgleichsmaßnahmen dar.
Wichtig: Lohnnebenleistungen werden oft nicht für die Berechnung von Ruhezeiten oder als beitragspflichtiges Einkommen zur Sozialversicherung (SS) berücksichtigt.
2 Kriterien zur Gehaltsbestimmung
Die Höhe des Lohns kann nach verschiedenen Kriterien festgelegt werden:
- Zeiteinheit: Bezahlung pro Stunde, Tag oder Monat.
- Leistungseinheit (Stücklohn): Bezahlung pro erbrachtem Stück oder abgeschlossener Arbeit (bekannt als „Stückwerk“).
Bei der Festlegung der Löhne durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bestimmte gesetzliche und vertragliche Grenzen beachtet werden:
- Tarifverträge: Sie legen Gehaltstabellen fest.
- Diskriminierungsverbot: Löhne dürfen nicht diskriminierend sein.
- Mindestlohn: Die gesetzlich festgelegte Untergrenze muss eingehalten werden.
3 Struktur der Löhne und Gehaltszulagen
Neben dem Grundgehalt setzen sich Löhne aus Lohnzulagen zusammen, die das Unternehmen basierend auf den Umständen des Arbeitnehmers, der geleisteten Arbeit oder der Unternehmenslage festlegt. Man unterscheidet folgende Arten von Zulagen:
- Persönliche Zulagen: Basieren auf Eigenschaften oder besonderen Fähigkeiten des Arbeitnehmers (z. B. Dienstalter, Qualifikation oder Ausbildung).
- Zulagen für die geleistete Arbeit: Abhängig von der Menge oder Qualität der erbrachten Leistung.
- Zulagen nach Unternehmensergebnissen: Prämien oder Boni, die von den wirtschaftlichen Ergebnissen des Unternehmens abhängen.
Sonderzahlungen: Dazu gehören das Weihnachtsgeld und andere vereinbarte Monatszahlungen (z. B. Urlaubsgeld).
4 Formale Anforderungen und Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung und Auszahlung der Löhne muss zu einem vereinbarten Zeitpunkt und an einem vereinbarten Ort erfolgen. Die Auszahlungsperiode darf in der Regel einen Monat nicht überschreiten.
Anspruch auf Vorschüsse
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vorschüsse für bereits geleistete Arbeit.
Zahlungsverzug und Konsequenzen
Wenn es zu Zahlungsverzug kommt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 %.
Wenn die Verzögerungen fortgesetzt werden, kann der Arbeitnehmer die Kündigung des Vertrages beantragen. Dies gilt als ungerechtfertigte Entlassung und berechtigt den Arbeitnehmer zu einer entsprechenden Entschädigung.
Dokumentation und Aufbewahrung
Der Lohnausweis (die Lohnabrechnung) muss unterschrieben werden.
Die Lohnunterlagen müssen für eine verbindliche Mindestfrist von 4 Jahren aufbewahrt werden.