Gehalt und Lohnstruktur: Definition, Arten und Garantien

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CONCEPT Gehalt: Definition und Umfang

Das Gehalt umfasst alle Geld- und Sachleistungen als Vergütung für die Erbringung professioneller Dienstleistungen durch Beschäftigte.

Gehaltsarten und Berechnungsmethoden

Arten des Gehalts nach Zahlungsmethode

  • Nach der Methode der Zahlung:
    • Bargeld: Barzahlung oder Überweisung.
    • Sachleistungen: Haus, Auto; diese dürfen 30% des Bruttolohns nicht überschreiten.
  • Gestützt auf die Berechnung des angewandten Verfahrens:
    • Für Arbeitszeit: Stunden-, Tages- oder Monatslohn.
    • Für geleistete Arbeit: Akkordlohn (effektive Arbeit).
    • In Teilen: Ein Teil des Gehalts ist an die Produktion gebunden.
    • Gemeinsam: Feste Vergütung plus Anreize.

Wahrnehmungen, die nicht als Gehalt gelten

Folgende Leistungen gelten nicht als Gehalt:

  • Leistungen der Sozialhilfe als Reaktion auf bestimmte Ereignisse.
  • Leistungen, die dem Unternehmen zur Erreichung seiner Zwecke dienen.
  • Leistungen, die gesetzlich ausgeschlossen sind.

Abrechnung und Zahlung des Lohns

Pflichten des Arbeitgebers

Das Unternehmen ist verpflichtet, den Lohn fristgerecht und zum vereinbarten Datum auszuzahlen.

Abrechnung und Vorschüsse

Jeder Einzelne erhält eine Abrechnung über die Lohnzahlung. Mitarbeiter können einen Vorschuss auf bereits geleistete Arbeit beantragen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 10% jährlich an. Das Fehlen offizieller Lohnunterlagen oder -beträge deutet auf ein unseriöses Unternehmen hin.

Struktur der Löhne: Rückstellungen

Die Lohnstruktur muss das Grundgehalt und die Lohnzuschläge umfassen.

Struktur des Grundgehalts

  • Grundgehalt: Abhängig von der Qualifikation und Berufsklasse.
  • Lohnzulagen: Zusätzliche Beträge aufgrund unterschiedlicher Umstände:
    • Personalbezogene Zulagen (z.B. für Qualifikation).
    • Arbeitsbedingte Zulagen (z.B. für Gefahr oder Toxizität).
    • Leistungsbezogene Zulagen (z.B. für Qualität oder Quantität der Arbeit).

Lohnzulagen (Nacht-, Gefahrenzuschläge etc.) werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht konsolidiert (d.h., sie entfallen bei einem Jobwechsel).

Sowohl das Grundgehalt als auch die Lohnzuschläge gelten als Lohnbestandteile.

Wahrgenommener Lohn (Bestandteile)

Der Lohn setzt sich zusammen aus: Grundgehalt, Lohnzuschlägen, Überstunden, Prämien und Sachleistungen.

Zuzahlungen

Zuzahlungen werden in der Regel jährlich oder halbjährlich fällig, sofern Tarifverträge nichts anderes festlegen.

Nicht zum Lohn zählende Zahlungen

Nicht zum Lohn zählende Zahlungen umfassen Zertifikate oder Gutschriften (z.B. für die Übernahme von Reisekosten, Transport, Verpflegung), Leistungen der Sozialversicherung, Abfindungen bei Versetzung oder Kündigung sowie Währungsgutschriften. Diese sind nicht im Lohn enthalten.

Lohngarantien und Schutzmechanismen

Lohn-Garantie: Die drei Säulen

Garantien zum Schutz der Arbeitnehmerlöhne sind in drei Hauptpunkten zusammengefasst:

  • SMI (Mindestlohn): Die Regierung legt jährlich den Mindestlohn fest, den Arbeitnehmer mit voller Arbeitsleistung erhalten müssen.

Kriterien zur Bestimmung des SMI

  • Verbraucherpreisindizes.
  • Produktivität auf nationaler Ebene.
  • Verstärkte Beteiligung der Arbeit am Volkseinkommen.

Pfändbarkeit des SMI

Der SMI ist grundsätzlich unpfändbar, außer in Fällen von Unterhaltszahlungen an Ehepartner oder Kinder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung bei Trennung, Scheidung oder vorläufiger/endgültiger Unterhaltsfestsetzung.

Vorrechte des Gehalts

Angesichts der Vielzahl von Unternehmensschulden haben die Löhne der Mitarbeiter Vorrang.

Der Lohngarantiefonds (FOGASA)

Der FOGASA ist die Agentur, die für die Begleichung von Schulden zuständig ist, wenn ein Unternehmen Insolvenz oder Konkurs anmeldet.

Dieser Fonds wird durch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung finanziert.

Leistungen und Finanzierung des FOGASA

  • Finanzierung: Der Beitrag der Unternehmen beträgt 0,20% pro Monat auf die BCCP (Basis der Berechnungsgrundlage).
  • Auszahlung von Löhnen und Entschädigungen: Maximal für 150 Tage (entspricht etwa 7 Jahren Arbeit, basierend auf 20 Tagen pro Jahr).
  • Maximaler Tagesbetrag: Das Dreifache des aktuell gültigen Mindestlohns.

Der FOGASA zahlt maximal einen Betrag, der dem Dreifachen des täglichen Mindestlohns multipliziert mit der Anzahl der ausstehenden Tage entspricht, begrenzt auf 150 Tage.

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