Gehaltsabrechnung & Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer
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Lohn- und Gehaltsabrechnung: Aufbau und Bestandteile
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein individueller Nachweis über die Zahlung des Lohns oder Gehalts, den der Arbeitnehmer bei der Abrechnung seiner Vergütung erhält. Eine typische Gehaltsabrechnung besteht aus mehreren wichtigen Abschnitten:
Kopfdaten der Gehaltsabrechnung
Dieser Abschnitt enthält grundlegende Informationen sowohl zum Unternehmen (Name, Adresse, Steuernummer) als auch zum Arbeitnehmer (Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse).
Bestandteile des Bruttolohns
Hier werden alle Zuwendungen und Bezüge aufgeführt, die den Bruttolohn des Arbeitnehmers bilden. Dazu gehören:
- Grundlohn/Grundgehalt: Die vereinbarte Basisvergütung.
- Lohnzulagen: Zusätzliche Zahlungen wie Überstundenzuschläge, Schichtzulagen, Leistungsprämien oder andere Boni.
Zusätzlich können Lohnnebenkosten aufgeführt sein, die zwar vom Arbeitgeber getragen werden, aber im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers stehen, wie z.B. Spesenersatz oder bestimmte Sozialleistungen.
Bemessungsgrundlagen für Sozialversicherungsbeiträge
Diese Beträge dienen als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus der Vergütung des Arbeitnehmers ermittelt und unterliegen den jeweiligen Beitragssätzen für die Sozialversicherung. Die wichtigsten Bemessungsgrundlagen sind:
- Beitragsbemessungsgrundlage für allgemeine Beiträge (BBAV): Für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Beitragsbemessungsgrundlage für berufliche Risiken (BBRR): Für die Unfallversicherung.
- Beitragsbemessungsgrundlage für Überstunden (BBÜ): Spezifische Grundlage für Überstundenvergütungen.
Abzüge vom Bruttolohn
Vom Bruttolohn werden verschiedene Abzüge vorgenommen, die den Nettolohn mindern. Die wichtigsten Abzüge sind:
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Lohnsteuer (Einkommensteuer): Die Quellensteuer auf Einkünfte natürlicher Personen (ESt). Der Betrag der Lohnsteuer wird anhand von Steuertabellen berechnet, die sich aus komplexen Formeln ergeben. Dabei werden das jährliche Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, die Steuerklasse, die Anzahl der Kinder und weitere Freibeträge berücksichtigt.
Nettoauszahlung
Die Nettoauszahlung, auch Nettogehalt oder Auszahlungsbetrag genannt, ist die Differenz zwischen dem Bruttogehalt und den gesamten Abzügen. Dies ist der Betrag, der dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wird.
Arbeitnehmerrechte und -pflichten: Ein Überblick
Arbeitnehmer haben sowohl Rechte als auch Pflichten, deren Einhaltung in der Regel von der Personalabteilung überwacht wird. Die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern sind in den jeweiligen Arbeitsgesetzen (z.B. dem Arbeitsrecht) festgelegt.
Wichtige Arbeitnehmerrechte
Zu den wesentlichen Rechten von Arbeitnehmern gehören:
- Wöchentliche Ruhezeit: Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eineinhalb Tage ununterbrochene Ruhezeit pro Woche. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beträgt dieser Zeitraum zwei aufeinanderfolgende Tage pro Woche.
- Jährlicher Erholungsurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Dauer kann individuell oder kollektiv vereinbart werden, darf aber niemals weniger als 30 Kalendertage betragen.
- Diskriminierungsverbot: Arbeitnehmer dürfen nicht aufgrund von Geschlecht, Familienstand, Alter, sozialer Stellung, Religion, politischer Zugehörigkeit oder Sprache diskriminiert werden.
Wichtige Arbeitnehmerpflichten
Zu den Pflichten der Arbeitnehmer gehören unter anderem:
- Pflichterfüllung: Die Erfüllung der spezifischen Arbeitsaufgaben in Übereinstimmung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben und Sorgfalt.
- Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen: Die Beachtung der vom Arbeitgeber erlassenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen.
- Beitrag zur Produktivitätssteigerung: Aktive Mitwirkung an der Verbesserung der Produktivität.
- Ablieferung der Arbeitsergebnisse: Die Ergebnisse der eigenen Arbeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
- Respektierung des Weisungsrechts: Die Anweisungen und das Weisungsrecht des Arbeitgebers zu respektieren.