Gehaltsabrechnung: Struktur und Bestandteile

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Gehalt: Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorteile, die Arbeitnehmer in bar oder in Sachleistungen für die professionelle Bereitstellung von Arbeitskräften für Dritte erhalten.

Zahlungsmittel

  • Barzahlung: Bargeld oder Scheck.
  • Sachleistungen: Bestimmte Waren an den Arbeitnehmer. (Kann nicht mehr als 30% des Gehalts ausmachen).

Zahlungsweise

  • Lohn/Gehalt pro Zeiteinheit.
  • Lohn pro Leistungseinheit.
  • Gemischter Lohn.

Mindestlohn: Mindestbetrag, den ein Arbeitnehmer für eine 40-Stunden-Woche erhalten kann. Kann durch Tarifverträge verbessert werden. Bei einer Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden wird der Lohn proportional zur geleisteten Arbeitszeit berechnet.

Unpfändbarkeit: Arbeitnehmer, die Schulden haben, können nur den Betrag oberhalb des Mindestlohns (SMI) pfänden lassen.

Zahlung der Bezüge

Der Lohn wird monatlich, vierzehntägig oder wöchentlich gezahlt, je nach Unternehmen. Die Zahlung kann in bar (am Arbeitsplatz) oder per Scheck oder Überweisung erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung auszuhändigen, die die individuellen Bezüge ausweist. Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, auf Anfrage eine Quittung über den Erhalt des Lohns zu unterzeichnen, in Anwesenheit eines Vertreters des Betriebsrats oder eines Personalvertreters. Die Unterschrift bestätigt, dass der Arbeitnehmer diese Beträge erhalten hat. Die Quittungen werden vom Unternehmen für eine Mindestdauer von vier Jahren aufbewahrt und verwaltet.

Struktur der Gehaltsabrechnung

Drei Teile:

  • Kopf: Daten zur Identifizierung des Unternehmens und des Arbeitnehmers.
  • Hauptteil: Rückstellungen und Abzüge.
  • Fuß: Sozialversicherung und Einkommensteuer: Grundlage der Beiträge zur Sozialversicherung (SS) und Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer.

Berufskategorie oder -gruppe

Die Arbeitnehmer sind in verschiedenen Berufsgruppen nach ihren Funktionen geordnet.

Beitragsgruppe: Alle Mitarbeiter sind in 11 Beitragsgruppen zur Sozialversicherung eingeteilt.

Rückstellungen

Beträge, die von der arbeitenden Person erwirtschaftet werden.

Gehaltsbezogene Wahrnehmungen:

  • Grundgehalt: Teil der Vergütung, der nach Zeit oder Arbeit festgelegt ist.
  • Lohnzuschläge: Konzepte, die bei der Bestimmung des Grundgehalts nicht berücksichtigt werden. Können eingestuft werden in:
    • Persönliche Zulagen: Basierend auf der Zeit, die der Arbeitnehmer im Unternehmen tätig ist (z.B. Betriebszugehörigkeit).
    • Zulagen für den Arbeitsplatz: Gewährleistet für Besonderheiten, die den Arbeitnehmer vom Durchschnitt unterscheiden (z.B. Schwierigkeit, Toxizität, Gefahr, Schichtarbeit, Nachtarbeit). Nachtarbeit hat einen spezifischen Zuschlag, der in Tarifverhandlungen festgelegt wird.
    • Wohnortzulage: Ergänzung für Arbeitnehmer, die außerhalb der Halbinsel arbeiten (z.B. Mallorca).
    • Zulagen für Qualität oder Quantität der Arbeit: Werden gewährt, wenn mehr Arbeit geleistet wird und ein höheres Niveau als normal erreicht wird (z.B. Anreize, Aktivitätsprämien).
  • Überstunden: Überstunden werden mit einem festen Betrag vergütet, der dem Wert der regulären Arbeitszeit entspricht.

Nicht lohnbezogene Wahrnehmungen: Wahrnehmungen, die nicht als Arbeitslohn gelten und von der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ausgeschlossen sind. Sie werden nicht in die Beitragsbemessungsgrundlage (BCC/BCP) einbezogen:

  • Transportkosten.
  • Fahrtkosten zur Arbeit.
  • Arbeitskleidung.
  • Werkzeugverschleiß.
  • Entfernungszulage.
  • Währungspauschale.
  • Vertragsbedingte Kosten.
  • Entschädigungen der Sozialversicherung:
    • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit infolge einer Berufskrankheit.
    • Teilarbeitslosigkeit: Wird von Arbeitnehmern wahrgenommen, wenn ihre Arbeitszeit und ihr Grundgehalt proportional gekürzt werden.
  • Entschädigungen: Beträge, die der Arbeitnehmer infolge von Versetzungen, Entlassungen oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält.

Abzüge

Arbeitnehmerbeiträge zu den Beiträgen der Sozialversicherung und gemeinsamen Einzugskonzepten.

  1. Summe der BCC-Berechnungskonzepte (abzüglich: Transport, Fortbewegung, Arbeitskleidung, Werkzeugverschleiß, Entfernungszulage, Währungspauschale, Vergütungen, Aufwendungen des Vertrags).
  2. Anteilige Sonderzahlungen: (Anzahl der Sonderzahlungen pro Jahr x Höhe der Sonderzahlungen) / 12.
  3. Summe aus 1 + 2.
  4. Anhand der BCP-Tabellen (Beitragsbemessungsgrundlage für berufliche Risiken):
    • BCC + Überstunden + Sonstige.
    • BCP (Beitragsbemessungsgrundlage für berufliche Risiken).

Beitragssätze:

  • Allgemeine Risiken (CC): 4,7% (von BCC).
  • Arbeitslosigkeit: 1,55% (von BCP).
  • Berufsausbildung: 0,1% (von BCP).
  • Überstunden aufgrund höherer Gewalt: 2% (von BCP).
  • Andere Überstunden: 4,7% (von BCP).

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