Das Generalized System of Preferences (GSP): Grundlagen und Ziele
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Das Generalized System of Preferences (GSP)
Die Ursprünge des Generalized System of Preferences (GSP) reichen bis in die frühen 60er Jahre zurück. Damals forderten viele Entwicklungsländer Präferenzregelungen von den entwickelten Ländern, ohne dass sie ihrerseits gegenseitige Zugeständnisse machen mussten. Sie verlangten eine günstige Behandlung ihrer Handelsausfuhren durch Zollsenkungen in den Industrieländern. Dies geschah mit einem dreifachen Ziel:
- Steigerung ihrer Exporteinnahmen,
- Förderung ihrer Industrialisierung und
- Beschleunigung ihrer wirtschaftlichen Wachstumsraten.
Drei grundlegende Prinzipien des GSP
Das GSP basiert auf drei grundlegenden Prinzipien:
- Der allgemeine Grundsatz: Er fordert von den Präferenzen gewährenden Ländern die Umsetzung einer gemeinsamen Regelung für alle Entwicklungsländer.
- Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung: Alle Entwicklungsländer sollten gleichberechtigt behandelt werden, mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs), die eine noch günstigere Behandlung erhalten.
- Der Grundsatz der Nicht-Gegenseitigkeit: Die Empfängerländer sind nicht verpflichtet, den Geberländern im Austausch für die günstigere Behandlung Zugeständnisse zu machen.
Wesentliche Elemente der GSP-Systeme
Das GSP besteht derzeit aus einer Reihe voneinander unabhängiger nationaler Systeme, wobei die wichtigsten von den USA, Japan und der EU betrieben werden. Dennoch lassen sich einige gemeinsame Elemente identifizieren:
- Die Geberländer: Sie gewähren die Präferenzen und haben die Macht zu entscheiden, welche Länder von den Vorzugskonditionen profitieren.
- Die begünstigten Länder: Die Empfänger des jeweiligen Schemas.
- Die Produkte: Die in die Regelung aufgenommenen Produkte variieren je nach nationalen Interessen des Geberlandes (Produkte, die die heimische Produktion schädigen könnten, werden oft ausgeschlossen).
- Die Höhe der Zollsenkungen: Diese sind oft deutlich höher als die normalen Zollsätze und dienen der Aufhebung der Meistbegünstigungsklausel.
- Schutzmaßnahmen: Diese werden von den Geberländern eingeführt. Dazu gehören Ausweichklauseln, die es dem Geberland ermöglichen, die Präferenzbehandlung einseitig auszusetzen oder quantitative Beschränkungen für die Ausfuhr von Empfängerländern zu verhängen.
- Graduierung der Vorzugsbehandlung: Wenn sich ein Empfängerland wirtschaftlich weiterentwickelt, erhält es eine geringere Vorzugsbehandlung als weniger entwickelte Länder.
- Die Ursprungsregeln: Diese werden von den Geberländern festgelegt, um zu gewährleisten, dass die betreffenden Waren tatsächlich aus den begünstigten Ländern stammen und nicht aus Drittländern.
- Sonderbehandlung für LDCs: Wie bereits erwähnt, erhalten die sogenannten am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) in allen Systemen eine noch bessere Behandlung.
Zukunft und notwendige Anpassungen des APS
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS/GSP) ist zu einem festen Bestandteil der Handelspolitik der Geberländer geworden. Es ist jedoch notwendig, eine Reihe von Änderungen einzuführen, um seine Funktion und Effektivität weiter zu verbessern.