Genossenschaften und Arbeitsgesellschaften

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Was sind Genossenschaften?

Genossenschaften sind Unternehmen, die von Personen mit gemeinsamen Interessen und Bedürfnissen gegründet werden. Sie entwickeln ein Unternehmen, um diese Bedürfnisse zu befriedigen. Genossenschaften sind von den Prinzipien der demokratischen Funktionsweise inspiriert und sind nicht gewinnorientiert. Die Mitglieder bringen Kapital und Arbeit ein, und ihre Haftung ist auf die Einlagen beschränkt.

Merkmale von Genossenschaften:

  • Die Partner stellen Kapital und Arbeit bereit und haften beschränkt auf das eingebrachte Kapital.
  • Das Mindestkapital ist in der Satzung festgelegt und in Anteile aufgeteilt.
  • Sie sind nicht gewinnorientiert; erwirtschaftete Überschüsse werden als solche bezeichnet.
  • Im Namen muss "Genossenschaft" oder "S. Coop." erscheinen.
  • Sie unterliegen der Körperschaftsteuer, genießen aber Steuererleichterungen.

Genossenschaftsgrade (nach Grad der Vereinigung):

  • Erster Grad: Die Partner sind natürliche oder juristische Personen (mindestens 3 bis 5 Partner).
  • Zweiter Grad: Zusammenschluss von zwei oder mehr Genossenschaften des ersten Grades.

Leitungsorgane:

  • Generalversammlung
  • Verwaltungsrat (Consejo Rector)
  • Rechnungsprüfer (Interventores)

Vorteile von Genossenschaften:

Der Hauptvorteil ist die Vereinigung, die entsteht, um eine für die Partner vorteilhafte Tätigkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Verwaltung und Ausführung der Aufgaben stärkt ihre Identifikation mit den Zielen der Genossenschaft. In Arbeitergenossenschaften ist das Ziel, die Arbeitsplätze zu sichern.

Nachteile von Genossenschaften:

Partner sind möglicherweise nicht bereit, langfristig zu investieren, wenn die Amortisationszeit länger ist als erwartet. Bei finanziellen Problemen des Unternehmens können Kapital und Arbeitsplätze verloren gehen.

Was sind Arbeitsgesellschaften?

Arbeitsgesellschaften (Sociedades Laborales) sind Unternehmen, bei denen sich das Gesellschaftskapital (mindestens 51%) mehrheitlich im Besitz der Arbeitnehmer befindet, die ihre Dienste unbefristet zur Verfügung stellen.

Merkmale von Arbeitsgesellschaften:

  • Zwei Aktienklassen:
    • Arbeitnehmer-Klasse (für Arbeitnehmer-Gesellschafter, SAL)
    • Allgemeine Klasse (für Nicht-Arbeitnehmer-Gesellschafter, falls vorhanden, SLL)
  • Kein Gesellschafter darf mehr als ein Drittel des Kapitals besitzen.
  • Sonderrücklage von 10%.
  • Sie genießen Steuervorteile.

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