Genossenschaften & Nichtmarktgesellschaften: Regeln und Organe
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Genossenschaften: Merkmale und Grundsätze
Genossenschaften sind spezielle Unternehmen, die aus natürlichen oder juristischen Personen bestehen können. Sie werden von bestimmten Grundsätzen geregelt. Zu den wesentlichen Prinzipien gehören:
- Gleichbehandlung: Alle Partner haben gleiche Rechte und Pflichten.
- Rückvergütung: Der Gewinn wird im Rahmen der Satzung kooperativ verteilt und steht im Zusammenhang mit der Beteiligung der einzelnen Partner.
- Mitwirkung der Mitglieder: Partnerschaftliche Mitarbeit ist möglich; Mitglieder können durch Arbeit beitragen.
- Kapitalbeteiligung: Es ist möglich, zusätzliches Kapital bereitzustellen.
- Freier Beitritt und Offenheit: Mitgliedschaft ist grundsätzlich freiwillig und offen.
Genossenschaftsmitglieder
Die Voraussetzungen und Besonderheiten der Mitglieder sind:
- Es müssen mindestens drei natürliche Personen vorhanden sein, die älter als 16 Jahre sind.
- Die Mitglieder müssen laut Satzung bestimmte Mindestbeiträge bzw. -leistungen erbringen.
- Beschäftigte, die von der Genossenschaft angestellt werden, müssen gemeldet sein; die Anzahl der Arbeitnehmer darf in der Regel 10 % aller Partner nicht überschreiten.
- Angehängte oder assoziierte Personen: Natürliche oder juristische Personen können, soweit in der Satzung vorgesehen, Beteiligungskapital leisten. Die Summe ihrer Beiträge darf üblicherweise 33 % des Gesellschaftskapitals nicht überschreiten.
Soziale Organe einer Genossenschaft
Typische Organe und ihre Aufgaben sind:
- Generalversammlung: Versammlung aller Mitglieder, oberstes Beschlussorgan.
- Verwaltungsrat: Leitungs- und Verwaltungsorgan der Genossenschaft; besteht in der Regel aus mindestens drei Partnern.
- Rechnungshof (oder Prüforgan): Überprüft den Jahresabschluss; besteht meist aus maximal drei Personen.
- Ressourcen-Ausschuss: Zuständig für die Beilegung von Beschwerden durch Mitglieder.
Nichtmarktaktivitäten: Gesellschaften und Regelungen
Gesellschaften, deren Ziel andere Tätigkeiten als reine Handelsaktivitäten verfolgen, werden häufig durch das Zivilrecht geregelt. Zu diesen zählen unter anderem die Gütergemeinschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft ist ein Vertrag, durch den ein bestimmtes Vermögen oder ein undurchteilbares Recht mehreren Personen gemeinsam gehört. Wichtige Merkmale sind:
- Gemeinsamer Besitz an bestimmten Gütern oder Rechten.
- Die Haftung kann unbegrenzt sein.
- Es gibt eine Mindestanzahl von Partnern, die in der Satzung oder im anwendbaren Recht festgelegt ist.
- Steuerlich unterliegt die Gesellschaft der Einkommensbesteuerung. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der allgemeinen Regelung; in autonomen Regionen können besondere Bestimmungen gelten.
Zivilgesellschaft (SC)
Die Zivilgesellschaft (häufig als "SC" abgekürzt) ist ein Partnerschaftsvertrag, bei dem mindestens zwei Personen Geld, Vermögen oder Arbeitskraft einbringen, um gemeinsam Gewinne zu erzielen und zu teilen. Charakteristika:
- Mindestens zwei Gesellschafter.
- Die persönlich haftenden Gesellschafter haften unbeschränkt.
- Es gibt in der Regel kein Mindestkapital.
- Steuerlich unterliegen die Gesellschafter der Einkommensteuer; sozialversicherungsrechtliche Pflichten bestehen nach den geltenden Regeln.
- Die Firmierung erfolgt meist mit einem freien Namen, gefolgt von den Initialen SC.
Hinweis: Die genauen Anforderungen, Rechtsfolgen und steuerlichen Regelungen können je nach Rechtsordnung und Satzung variieren. Für verbindliche Auskünfte sollte die jeweilige Satzung bzw. die anwendbare nationale/regional geltende Gesetzgebung konsultiert oder rechtlicher Rat eingeholt werden.