Geografische Bezeichnungen, Handelsnamen und Geschäftskennzeichen: Rechtliche Grundlagen
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Geografische Bezeichnungen und Herkunftsangaben
Grundlagen und Schutz
Eine geografische Bezeichnung kennzeichnet ein Produkt, das direkt oder indirekt mit einem geografischen Ort der Herstellung, Produktion oder Extraktion verbunden ist. Das Gesetz (LM) verbietet die Verwendung falscher und irreführender Angaben, um Verbraucher zu schützen. Die Verwendung von Herkunftsangaben im Geschäftsverkehr muss dem Prinzip der Wahrhaftigkeit folgen. Die Verwendung falscher Angaben und Ursprungsbezeichnungen stellt ein Verbrechen dar (Art. 275 StGB).
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Eine Ursprungsbezeichnung ist der geografische Name einer Region, eines Gebiets oder Ortes, der zur Kennzeichnung eines Produkts verwendet wird, dessen Qualitäten und Merkmale, insbesondere aufgrund der natürlichen Umgebung oder der Herstellungs- und Entwicklungsprozesse, eng mit diesem Gebiet verbunden sind (Artikel 79 der Weinbergsatzung).
Merkmale einer Ursprungsbezeichnung
- Basiert auf einem geografischen Namen.
- Kennzeichnet die typischen Eigenschaften des geografischen Gebiets.
- Die Produkte weisen Eigenschaften auf, die aus den natürlichen Gegebenheiten und den Herstellungsverfahren resultieren.
Nur Unternehmer in dem jeweiligen Gebiet, deren Produkte den festgelegten Spezifikationen der Verordnung entsprechen, dürfen dieses Zeichen nutzen.
Der Handelsname (Firmenname)
Definition des Handelsnamens
Artikel 87 des Gesetzes (LM) definiert einen Handelsnamen als ein Zeichen, das verwendet wird, um ein Unternehmen im Geschäftsverkehr zu identifizieren und es von anderen Unternehmen zu unterscheiden, die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben. Der Handelsname unterliegt dem Spezialitätsprinzip, sodass Handelsnamen für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche koexistieren können.
Die Generaldirektion für Register und Notare hat festgestellt, dass eine juristische Person, die ihre eigene Individualität besitzt und somit berechtigt ist, ihren Namen als Kennzeichen zu verwenden, sich auf die Grundsätze der Neuheit und der Wahrheit stützen muss:
- Neuheit: Die Annahme eines bereits genutzten Namens kann eine Verletzung eines wesentlichen Rechts der juristischen Person darstellen und zu Missverständnissen führen.
- Wahrheit: Der Name darf keine Ausdrücke enthalten, die andere zu Fehleinschätzungen verleiten könnten.
Arten von Handelsnamen
Artikel 87 Absatz 2 besagt, dass folgende Zeichen oder Namen als Handelsnamen dienen können:
- Familiennamen, Firmenbezeichnungen und Namen juristischer Personen.
- Fantasienamen.
- Namen, die auf den Geschäftszweck anspielen.
- Anagramme und Logos.
- Bilder, Figuren und Zeichnungen.
- Beliebige Kombinationen der vorgenannten Zeichen.
Rechtliche Regelung
Die gesetzliche Regelung für Handelsnamen ist Teil der allgemeinen Bestimmungen (Art. 1a Abs. 3 LM), die Marken und Handelsnamen denselben Grundsätzen unterwerfen. Folglich sind auf Handelsnamen die Vorschriften über Marken anwendbar, sofern sie mit der Natur des Handelsnamens vereinbar sind (Art. 87 Abs. 3 LM).
Das Geschäftskennzeichen (Etikett der Niederlassung)
Konzept und Funktion
Ein Geschäftskennzeichen ist ein Schild, Zeichen oder Name, das/der dazu dient, ein Unternehmen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und es von anderen Unternehmen mit identischen oder ähnlichen Aktivitäten zu unterscheiden.
Rechtliche Regelung und Schutz
Das Gesetz (LM) hat die Zulassung des Geschäftskennzeichens als eigenständiges Unterscheidungszeichen aufgegeben. Die Gültigkeit dieser Zeichen ist nicht mehr an eine Registrierung vor ihrem Inkrafttreten gebunden. Der Schutz des gewerblichen Eigentums für Zeichen, die Geschäftsräume identifizieren, sollte nun durch die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt werden. Es wird erwartet, dass diejenigen, die ein besonderes Interesse am ausschließlichen Recht zur Nutzung von Kennzeichen ihrer Einrichtung haben, versuchen, eine Marke oder Firma zu registrieren, um eine ähnliche Funktion wie das Geschäftskennzeichen unter dem früheren Regime zu erfüllen.