Geografische Mobilität am Arbeitsplatz: Versetzung und Verlegung

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Geografische Mobilität am Arbeitsplatz

Arten der geografischen Mobilität

Mobilität bezieht sich auf die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu wechseln. Es gibt zwei Arten der geografischen Mobilität:

  • Versetzung
  • Verlegung

Versetzung

Die Versetzung ist die Befugnis des Arbeitgebers, den geografischen Ort zu ändern, an dem ein Arbeitnehmer seine Dienstleistungen erbringt. Dies kann eine Änderung des Wohnsitzes oder einen Wechsel des festen Arbeitsortes beinhalten. Damit ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen kann, müssen wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionstechnische Gründe vorliegen oder eine solche Änderung muss die Wettbewerbsposition des Unternehmens verbessern. Versetzungen können einzeln oder kollektiv erfolgen.

Ein Arbeitnehmer hat hinsichtlich der Entscheidung des Arbeitgebers folgende Möglichkeiten:

  1. Die Entscheidung akzeptieren und umziehen.
  2. Umziehen, aber mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, sodass der Arbeitnehmer die Sozialgerichte anrufen kann.
  3. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen und eine Abfindung in Höhe von 20 Tagessätzen pro Dienstjahr erhalten, mit einer anteiligen Berechnung für Zeiträume unter einem Jahr und einer Obergrenze von neun Monatsgehältern.

Verlegung

Die Verlegung ist eine vorübergehende Änderung des Arbeitsortes aus denselben Gründen wie bei der Versetzung, sofern dies nicht mit einem Wohnsitzwechsel des betroffenen Arbeitnehmers verbunden ist.

Geografische Mobilität am Arbeitsplatz

Arten der geografischen Mobilität

Mobilität bezieht sich auf die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu wechseln. Es gibt zwei Arten der geografischen Mobilität:

  • Versetzung
  • Verlegung

Versetzung

Die Versetzung ist die Befugnis des Arbeitgebers, den geografischen Ort zu ändern, an dem ein Arbeitnehmer seine Dienstleistungen erbringt. Dies kann eine Änderung des Wohnsitzes oder einen Wechsel des festen Arbeitsortes beinhalten. Damit ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen kann, müssen wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionstechnische Gründe vorliegen oder eine solche Änderung muss die Wettbewerbsposition des Unternehmens verbessern. Versetzungen können einzeln oder kollektiv erfolgen.

Ein Arbeitnehmer hat hinsichtlich der Entscheidung des Arbeitgebers folgende Möglichkeiten:

  1. Die Entscheidung akzeptieren und umziehen.
  2. Umziehen, aber mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, sodass der Arbeitnehmer die Sozialgerichte anrufen kann.
  3. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen und eine Abfindung in Höhe von 20 Tagessätzen pro Dienstjahr erhalten, mit einer anteiligen Berechnung für Zeiträume unter einem Jahr und einer Obergrenze von neun Monatsgehältern.

Verlegung

Die Verlegung ist eine vorübergehende Änderung des Arbeitsortes aus denselben Gründen wie bei der Versetzung, sofern dies nicht mit einem Wohnsitzwechsel des betroffenen Arbeitnehmers verbunden ist.

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