Die Geschichte der EU: Von der EGKS bis zum Vertrag von Lissabon
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Die Entstehung der Europäischen Union
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Der Vertrag von Rom wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und schuf zwei Organisationen, die für den europäischen Aufbau von zentraler Bedeutung waren:
- Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), auch als Gemeinsamer Markt bekannt.
- Die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).
Die Römischen Verträge legten das Ziel des freien Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten fest.
Der Vertrag über die Europäische Union
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV), auch als Vertrag von Maastricht bekannt, wurde am 7. Februar 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit diesem Vertrag wurde die EWG in die heutige Europäische Union (EU) umbenannt und eine Reihe von Bürgerrechten eingeführt:
- Das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.
- Das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen im Wohnsitzland.
- Das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.
Der Vertrag von Lissabon
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat. Wichtige Änderungen waren:
- Die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurde auf 750 zuzüglich des Präsidenten festgelegt.
- Es wurde festgelegt, dass der Europäische Rat einen ständigen Präsidenten für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren hat.
- Beschlüsse des Europäischen Rates werden mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Dafür müssen mindestens 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen, die ihrerseits mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Die Beitrittskriterien
Um der Europäischen Union beizutreten, muss ein europäischer Staat die sogenannten Kopenhagener Kriterien erfüllen. Diese sind:
- Politisches Kriterium: Stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten gewährleisten.
- Wirtschaftliches Kriterium: Eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standhalten kann.
- Acquis-Kriterium: Die Fähigkeit, die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft zu übernehmen und die Ziele der politischen, Wirtschafts- und Währungsunion zu verfolgen (Übernahme des sogenannten Acquis communautaire).
Chronologie der Erweiterung
- 1958: Gründung der Europäischen Gemeinschaft mit den Gründungsmitgliedern Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien.
- 1973: Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark.
- 1981: Beitritt von Griechenland.
- 1985: Grönland tritt nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus.
- 1986: Beitritt von Spanien und Portugal.
- 1990: Beitritt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Zuge der deutschen Wiedervereinigung.
- 1995: Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland.
- 2004: Beitritt von Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Estland, Lettland und Zypern.
- 2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien.