Die Geschichte der Europäischen Union: Von den Anfängen bis zur heutigen Struktur
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Die Ursprünge der europäischen Identität
In Europa gab es nach dem Ersten Weltkrieg bedeutende Fortschritte im Bereich des internationalen Rechts und der Zusammenarbeit, die von allen europäischen Ländern akzeptiert wurden. Die Weltfriedenskongresse und -konferenzen waren von der Überzeugung geprägt, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten notwendig sei. Die Europäische Bewegung, die den Frieden stärken sollte, war ein großer Fortschritt nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Sie betonte die Notwendigkeit einer supranationalen Union, um eine Wiederholung eines offensichtlichen militärischen Konflikts zu verhindern. Der globale Einfluss der USA war zu dieser Zeit größer als der jedes europäischen Landes. Unternehmer und Finanzexperten unterstützten die Schaffung einer paneuropäischen Bewegung.
Die Gründung der EGKS
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf einem neuen Kongress die Realisierung des Europarats vorgeschlagen, der zehn Länder integrierte. Sein Ziel war es, die Prinzipien zu schützen, die das gemeinsame europäische Erbe bilden, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken. Eines der ersten Ergebnisse dieser neuen Vereinbarung war die Institution der Europäischen Menschenrechte. Es wurde beschlossen, dass die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) einen gemeinsamen Markt für diese beiden Produkte unter ihren Mitgliedern schaffen sollte.
Der Vertrag von Rom und die EWG
Die Mitglieder der EGKS unterzeichneten den Vertrag von Rom, der zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) führte. Ziel war es, einen freien Warenfluss zu erreichen und eine gemeinsame Wirtschaftspolitik zu entwickeln. In den 1960er Jahren wurden Fortschritte bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Verbesserung der Verkehrsnetze erzielt. Als Alternative zur EGKS entstand die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), gegründet von Großbritannien mit dem Ziel des freien Handels zwischen Island, Norwegen, der Schweiz, Schweden, Dänemark, Österreich und Portugal.
Die Erweiterung der Europäischen Union
Die Transformation des ursprünglichen Kerns in die heutige Europäische Union führte zu einer Entwicklung, die viele anfangs für unerreichbar hielten (der sogenannte „Europessimismus“). Die Erfolge der Gemeinschaft führten dazu, dass immer mehr Länder ihre Integration beantragten. So wuchs Europa von den ursprünglichen sechs Mitgliedern auf zwölf, mit dem Beitritt von Griechenland, Spanien, Portugal, Dänemark, Irland und Großbritannien. Die Handlungsfelder wurden über rein wirtschaftliche Bereiche hinaus ausgedehnt. Es gab Vereinbarungen zur Abschaffung von Grenzkontrollen und zur Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, im Umweltschutz, bei technologischer Innovation und Forschung.
Das Maastricht-Abkommen und die Gründung der EU
Der Durchbruch hin zur politischen Zusammenarbeit kristallisierte sich im Maastricht-Abkommen heraus, das die Europäische Union (EU) schuf. Die EU wurde als eigenständige juristische Person betrachtet, unabhängig von den Staaten, die sie bilden. Der Vertrag legte die drei wichtigsten Säulen der gemeinsamen EU-Aktion fest:
- Die getroffenen Vereinbarungen in der Gemeinschaft (Erste Säule: Gemeinschaftsrecht)
- Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Justiz und Inneres (JI)
Zudem wurde die Unionsbürgerschaft geschaffen, die es den Bürgern ermöglicht, sich frei in den Ländern der Gemeinschaft zu bewegen und dort aufzuhalten.
Wichtige Institutionen der Europäischen Union
Die Europäische Union verfügt über eine Reihe wichtiger Institutionen, die ihre Funktionsweise gewährleisten:
Das Europäische Parlament
Die Beteiligung des Europäischen Parlaments garantiert den Bürgern eine Stimme in der Union. Es erarbeitet Regeln, genehmigt den Haushaltsplan und kontrolliert die Handlungen anderer Institutionen. Die Parlamentarier werden alle fünf Jahre gewählt und das Parlament besteht aus 785 Abgeordneten.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der EU. Ihre Mitglieder werden alle fünf Jahre ernannt und die Kommission besteht aus 27 Personen, je eine aus jedem EU-Land. Ihre Funktionen umfassen das Vorschlagen von Rechtsvorschriften an das Europäische Parlament und den Rat, die Verwaltung der EU, die Sicherstellung der Einhaltung von Normen und die Vertretung der EU.
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der EU ist das legislative Organ. Er genehmigt Gesetze gemeinsam mit dem Parlament, koordiniert die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, unterzeichnet internationale Verträge, entwickelt die Außen- und Sicherheitspolitik und koordiniert die nationalen Gerichte und die Polizei.
Weitere wichtige Institutionen sind:
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
- Die Europäische Zentralbank (EZB)
- Der Europäische Rechnungshof
- Der Europäische Bürgerbeauftragte